Wenn der Ausbildungsplatz passt, aber der Weg nicht: PINGS schafft Wohnraum für minderjährige Azubis

Pings

Foto: privat

Ein Ausbildungsplatz kann gefunden sein und trotzdem unerreichbar bleiben. Nicht weil der Betrieb zu weit entfernt wäre, sondern weil Busverbindungen fehlen, der Arbeitsweg für einen Minderjährigen zu lang ist oder der tägliche Transport zur Familie zur Belastung wird. Der PINGS Azubikampus in Fulda reagiert auf dieses Problem mit einem Angebot, das Ausbildung und Wohnen enger miteinander verbindet: Zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres können dort erstmals auch minderjährige Auszubildende ab 16 Jahren wohnen. Zunächst stehen fünf Plätze zur Verfügung.

Für Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen, ist der Schritt aus dem Elternhaus häufig mit einem Spannungsverhältnis verbunden. Einerseits soll mit dem Eintritt ins Berufsleben auch mehr Eigenständigkeit entstehen, andererseits sind die Voraussetzungen für eine vollständig selbstständige Lebensführung bei Minderjährigen andere als bei volljährigen Auszubildenden. Der PINGS Azubikampus will genau zwischen diesen beiden Polen ansetzen. Die Jugendlichen erhalten ein eigenes möbliertes Zimmer und sollen ihren Alltag zunehmend selbst organisieren. Zugleich leben sie mit anderen jungen Menschen in einer vergleichbaren Lebensphase und haben pädagogische Fachkräfte als verlässliche Ansprechpartner.

Damit entsteht eine Wohnform, die weder dem täglichen Transport durch die Eltern noch dem vollständigen Übergang in eine eigene Wohnung entspricht. Für Familien kann das eine Alternative sein, wenn der Ausbildungsbetrieb nicht vom Wohnort aus vernünftig erreichbar ist. Der Schritt aus dem Elternhaus wird dabei nicht aufgehoben, sondern anders gestaltet: Die Jugendlichen übernehmen Verantwortung für ihren Alltag, bleiben aber in ein Umfeld eingebunden, in dem Unterstützung vorhanden ist.

Das Problem, auf das PINGS reagiert, betrifft zugleich die Ausbildungsbetriebe. Unternehmen suchen Nachwuchskräfte längst nicht mehr ausschließlich in unmittelbarer Nähe ihres Standorts. Ein geeigneter Bewerber kann fachlich und persönlich passen und dennoch ausscheiden, wenn die Verbindung zwischen Wohnort und Ausbildungsplatz im Alltag nicht funktioniert. Für einen minderjährigen Auszubildenden kann ein komplizierter oder langer Arbeitsweg eine wesentlich größere Hürde darstellen als für einen Erwachsenen mit eigenem Fahrzeug.

Ein Wohnangebot am Ausbildungsort verändert deshalb den Radius, in dem Unternehmen nach Nachwuchskräften suchen können. Ein junger Mensch muss nicht zwangsläufig in der Nähe des Betriebs wohnen, um eine Ausbildung dort aufnehmen zu können. Wohnen wird damit zu einem Teil der Frage, wie Ausbildungsplätze und Bewerber zusammenfinden. Wo Mobilität eine Hürde bildet, kann eine passende Wohnmöglichkeit diese Hürde zumindest teilweise beseitigen.

„Am Ende geht es uns um mehr als gutes Wohnen. Junge Menschen sollen bei PINGS lernen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, ihren Alltag selbstständig zu gestalten und Herausforderungen zu meistern. Wir wollen ihnen das Rüstzeug mitgeben, später ihren eigenen Weg in Beruf und Gesellschaft zu gehen“, sagt Thomas Vogler, Geschäftsführer des PINGS Azubikampus.

Der Anspruch geht damit über die Bereitstellung eines Zimmers hinaus. Wohnen im Azubikampus soll zugleich ein Lernfeld für Selbstständigkeit sein. Ein eigener Haushalt, die Organisation des Alltags und das Zusammenleben mit anderen Jugendlichen gehören ebenso dazu wie die Anforderungen einer Ausbildung. Gerade für junge Menschen, die zum ersten Mal nicht mehr täglich im Elternhaus leben, kann diese Verbindung von Eigenständigkeit und Begleitung eine wichtige Übergangsphase schaffen.

Dass der PINGS Azubikampus sein Angebot nun für Minderjährige öffnet, ist allerdings nicht mit einer einfachen Erweiterung der Zielgruppe verbunden. Vorausgegangen ist ein mehrmonatiges und mehrstufiges Verfahren. Die Aufnahme Minderjähriger stellt besondere Anforderungen an Betreuung, Schutz, Personal und organisatorische Strukturen. PINGS hat dafür zusätzliche personelle Ressourcen geschaffen und in die pädagogische Qualität investiert.

Die erteilte Betriebserlaubnis hat vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung. Sie ist nicht lediglich eine formale Voraussetzung für das neue Angebot, sondern bestätigt, dass die besonderen Anforderungen an die Aufnahme und Begleitung Minderjähriger erfüllt werden. Für Eltern, deren Sohn oder Tochter mit 16 Jahren erstmals aus dem Elternhaus auszieht, dürfte gerade dieser Aspekt entscheidend sein. Selbstständigkeit bedeutet in diesem Alter nicht, dass Unterstützung überflüssig wird. Sie muss vielmehr anders organisiert werden.

Die ersten fünf Plätze sind für Jugendliche vorgesehen, die ihre Ausbildung bereits begonnen haben oder in den kommenden Wochen starten. Damit bleibt das Angebot zunächst überschaubar. Ob daraus künftig ein größeres Angebot entsteht, wird auch davon abhängen, wie stark der Bedarf bei Jugendlichen, Eltern und Ausbildungsbetrieben tatsächlich ist.

Für Unternehmen kann der Azubikampus dabei zu einem zusätzlichen Instrument der Nachwuchsgewinnung werden. Wenn ein Ausbildungsplatz bislang an fehlenden Verkehrsverbindungen oder einem unzumutbaren Arbeitsweg scheiterte, gibt es nun eine weitere Möglichkeit, diese Hürde zu überwinden. Gerade in Zeiten, in denen viele Betriebe Schwierigkeiten haben, geeignete Auszubildende zu finden, ist das nicht nur eine soziale Frage, sondern auch eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft.

Am Ende geht es um eine einfache, aber folgenreiche Feststellung: Ein junger Mensch sollte eine Ausbildung nicht deshalb nicht antreten können, weil er am falschen Ort wohnt. Der PINGS Azubikampus versucht, aus diesem alltäglichen Mobilitätsproblem eine konkrete Wohnperspektive zu machen. Für fünf Jugendliche beginnt damit möglicherweise nicht nur eine Ausbildung, sondern zugleich ein vorsichtiger erster Schritt in ein selbstständigeres Leben. +++

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