Streit um Johannes-Dyba-Allee erreicht Kommunalaufsicht und Stadtparlament

Die Auseinandersetzung um die Johannes-Dyba-Allee in Fulda hat eine neue politische Ebene erreicht. Während Ute Riebold von Die PARTEI der Stadt und dem Haupt- und Finanzausschuss vorwirft, gegen Grundsätze der Hessischen Gemeindeordnung zur Öffentlichkeit von Sitzungen verstoßen zu haben, will die AfD-Fraktion die Entscheidung über eine mögliche Rückbenennung der Straße aus dem Stadtparlament heraus in die Bürgerschaft geben. Die Frage, wie Fulda mit Straßennamen umgeht, die an umstrittene Persönlichkeiten erinnern, wird damit zugleich zu einer grundsätzlichen Debatte über demokratische Legitimation, Erinnerungskultur und den Umgang mit der eigenen Geschichte.

Riebold hatte nach eigenen Angaben bereits vor mehr als einem Jahr beantragt, die Adolf-Bolte-Straße, den Eduard-Schick-Platz und insbesondere die Johannes-Dyba-Allee umzubenennen. Ihre Begründung ist grundsätzlich: Straßen und Plätze sollten nach Personen benannt sein, die eine solche Ehrung verdient hätten. Eine fortgesetzte öffentliche Würdigung von Bischöfen, die Täter gedeckt und dadurch Verbrechen ermöglicht oder begünstigt hätten, verhöhne aus ihrer Sicht zudem die Betroffenen sexualisierter Gewalt. Den Leidtragenden sei eine solche fortbestehende Ehrung nicht länger zuzumuten.

Im Mai wurde zu diesem Themenkomplex eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses anberaumt. Auf Einladung des Fuldaer Bischofs Dr. Gerber sollte die Zusammenkunft im Bischofshaus stattfinden. Nach Darstellung Riebolds wurde aus der geplanten Sitzung jedoch ein informelles Treffen, zu dem nur ein enger Personenkreis zugelassen worden sei. Für sie war damit eine Frage des kommunalen Verfahrens berührt.

Riebold wandte sich deshalb am 27. Mai 2026 an die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel. Nach ihrer Darstellung könne die Aufsicht die Angelegenheit bislang nicht bewerten, weil die Stadt Fulda die bereits vor Monaten angeforderte Stellungnahme noch immer nicht vorgelegt habe. Riebold kritisiert deshalb nicht nur das damalige Treffen, sondern auch den weiteren Umgang mit der Angelegenheit. Sie wirft dem Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses, Hans-Dieter Alt, vor, die kommunalverfassungsrechtlichen Grundsätze weiterhin zu ignorieren.

Zum Streitpunkt wurde insbesondere die HFA-Sitzung vom 10. August. Nach Darstellung Riebolds habe Alt empfohlen, die Öffentlichkeit von der Sitzung auszuschließen. CDU, Grüne und FDP hätten dem gemeinsam mit Unterstützung der AfD zugestimmt. Auf der Tagesordnung stand erneut die Johannes-Dyba-Allee, diesmal die Anhörung einer betroffenen Person aus dem Betroffenenbeirat. Riebold argumentiert, es habe keinen sachlichen Grund für einen Ausschluss der Öffentlichkeit gegeben, weil die betroffene Person selbst öffentlich habe berichten wollen. Sie informierte die Kommunalaufsicht nach eigenen Angaben noch am Abend über den aus ihrer Sicht erneuten Verstoß gegen die Grundsätze der Kommunalverfassung.

Damit steht neben der eigentlichen Frage nach dem Umgang mit der Johannes-Dyba-Allee inzwischen auch das Verfahren selbst im Mittelpunkt. Riebold hofft, dass das Regierungspräsidium die erforderlichen Stellungnahmen der Stadt nachdrücklich einfordert und nicht zulässt, dass die Verwaltung die Angelegenheit weiter liegen lässt. Die Kommunalaufsicht ist dabei nicht selbst Teil der politischen Debatte über die Umbenennung. Ihre Aufgabe besteht vielmehr darin, die Einhaltung der kommunalrechtlichen Vorgaben zu prüfen. Gerade deshalb dürfte die Frage, ob Sitzungen zu Recht öffentlich oder nichtöffentlich behandelt wurden, unabhängig von der politischen Bewertung des Straßennamens zu betrachten sein.

Parallel dazu hat die AfD-Fraktion in der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung einen eigenen Weg vorgeschlagen. Sie hat einen Antrag auf ein Vertreterbegehren nach § 8b Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung eingereicht. Damit soll nicht die Stadtverordnetenversammlung allein über die Johannes-Dyba-Allee entscheiden, sondern die gesamte Fuldaer Bürgerschaft. Konkret sollen die Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen, ob die Straße wieder „Kastanienallee“ heißen soll.

Der Antrag wurde am 24. August der Stadtverordnetenvorsteherin zugeleitet. Er soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7. September behandelt werden. Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt der Antrag bereits für seine Beratung am 31. August vor.

Für den AfD-Fraktionsvorsitzenden Pierre Lamely geht es bei dieser Initiative um mehr als die Benennung einer einzelnen Straße. Eine Frage, die das Selbstverständnis der Stadt und ihr Verhältnis zur eigenen Geschichte berühre, benötige aus seiner Sicht eine breitere Legitimation als eine bloße parlamentarische Mehrheit. „Wir halten es für falsch, das im Kreis von 59 Stadtverordneten zu entscheiden. Das Vertreterbegehren entzieht die Frage niemandem, es gibt sie an den Souverän weiter“, sagt Lamely.

Die politische Argumentation der AfD zielt damit weniger auf eine bestimmte inhaltliche Antwort als auf die Frage, wer diese Antwort geben soll. Nach Auffassung der Fraktion hat Fulda bislang keinen grundsätzlichen Maßstab dafür entwickelt, wie mit Straßennamen umzugehen ist, wenn sich die historische Bewertung einer Person verändert. Lamely formuliert die Frage zugespitzt: Gilt für einen einmal beschlossenen Straßennamen eine Art Ewigkeitsgarantie oder muss eine Benennung neu bewertet werden, wenn sich der Blick auf die betreffende Person im Laufe der Zeit verändert?

Beide Positionen seien vertretbar, sagt Lamely. Entscheidend sei jedoch, dass es sich nicht um eine reine Verwaltungsfrage handele, sondern um eine Wertentscheidung über das Selbstverständnis der Stadt. Deshalb sollten aus Sicht der AfD die Bürger darüber entscheiden und nicht wechselnde Mehrheiten im Stadtparlament.

Die Fraktion verweist dabei auf eine Entscheidung aus der vergangenen Wahlperiode. Die Umbenennung der Dr.-Danzebrink-Straße war bereits im Frühjahr 2015 von außerparlamentarischer Seite angestoßen worden. Die Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung fiel sieben Jahre später. Die damalige AfD-Fraktion stimmte der Umbenennung nicht zu und plädierte stattdessen für die Beibehaltung des Namens in Verbindung mit einer erläuternden Informationstafel.

Für Lamely liegt darin ein Muster, das sich nun wiederhole. „Damals wie heute wurde über den Einzelfall entschieden, ohne den Maßstab zu klären“, sagt er. Genau das wolle seine Fraktion ändern. Die Debatte über die Johannes-Dyba-Allee soll nach diesem Verständnis deshalb nicht nur klären, wie diese eine Straße künftig heißen soll, sondern auch, nach welchen Kriterien Fulda künftig mit vergleichbaren Fällen umgehen will.

Das Vertreterbegehren würde die Entscheidung auf eine andere demokratische Grundlage stellen. Die AfD verweist darauf, dass ein Bürgerentscheid nach § 8b Abs. 7 HGO die Wirkung eines endgültigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung entfaltet. Damit wäre die Entscheidung der Bürgerschaft nicht lediglich ein politisches Stimmungsbild, sondern hätte verbindliche Wirkung. „Ein Bürgerentscheid klärt die Frage auf breiter Basis und damit auf eine Weise, wie es eine mehr oder weniger knappe parlamentarische Mehrheit nicht vermag, ganz gleich, wie sie ausfällt“, sagt Lamely.

Allerdings ist der Weg zur Bürgerentscheidung selbst an eine hohe Hürde gebunden. Für den Beschluss eines Vertreterbegehrens ist eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erforderlich. Die Entscheidung darüber, ob die Fuldaer Bevölkerung tatsächlich über die Johannes-Dyba-Allee abstimmen darf, liegt damit zunächst wiederum beim Stadtparlament.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Frank Schüssler, der dem Haupt- und Finanzausschuss angehört, wird den Antrag dort am 31. August vorstellen. Er kündigt an, um Zustimmung zu werben – ausdrücklich auch bei den Fraktionen, die inhaltlich eine andere Position vertreten. „Über den Weg sollte man sich verständigen können, bevor über das Ziel abgestimmt wird“, sagt Schüssler.

Damit verschiebt sich die politische Debatte ein Stück weit. Die Frage ist nicht mehr allein, ob die Johannes-Dyba-Allee umbenannt werden soll. Es geht zunächst darum, ob die Bürger selbst über diese Frage entscheiden dürfen. Für die AfD ist das ein Unterschied von grundsätzlicher Bedeutung. Für die anderen Fraktionen stellt sich damit die Frage, ob sie eine Entscheidung über einen umstrittenen Teil der Fuldaer Erinnerungskultur selbst treffen oder die Verantwortung dafür an die Bürgerschaft übertragen wollen.

Parallel bleibt die Auseinandersetzung über die Öffentlichkeit kommunaler Beratungen bestehen. Die Vorwürfe Riebolds und das noch ausstehende Verfahren bei der Kommunalaufsicht stehen dabei neben dem politischen Streit über die Benennung. Beide Fragen sind miteinander verbunden, aber nicht identisch: Die eine betrifft die demokratische und rechtliche Form der Entscheidungsfindung, die andere den Inhalt der Entscheidung selbst.

Gerade darin liegt die politische Brisanz des Vorgangs. Eine Stadt muss mit ihrer Geschichte umgehen, auch wenn diese Geschichte widersprüchlich, belastet oder unbequem ist. Sie muss zugleich Verfahren einhalten, die gewährleisten, dass Entscheidungen nachvollziehbar und demokratisch legitimiert zustande kommen. Ob Fulda die Johannes-Dyba-Allee am Ende umbenennt, sie unter ihrem heutigen Namen belässt oder die Bürger über die Rückbenennung zur Kastanienallee entscheiden lässt, ist deshalb nur ein Teil der eigentlichen Debatte. Die andere Frage lautet, nach welchen Regeln eine Stadt über ihre Erinnerung entscheidet – und ob diese Regeln auch dann gelten, wenn die politische Auseinandersetzung besonders schwierig wird. +++

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