Stadt Fulda verhängt Grill- und Feuerverbot

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Wegen der aktuellen Trockenheit und der damit verbundenen hohen Brandgefahr hat die Stadt Fulda ein Grill- und Feuerverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen und Feuerstellen in Waldnähe verhängt. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab heute (26. Juni).

Konkret heißt das: Auf öffentlichen Grillplätzen und Feuerstellen auf dem Gebiet der Stadt Fulda, die sich in einem Wald oder im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand befinden, ist das Grillen und offenes Feuer verboten. Das Feuerverbot umfasst neben dem Entzünden von Grills jedweder Art auch das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohlen für z. B. Wasserpfeifen u. ä. sowie alle Handlungen, die geeignet sind Brände auszulösen, wie z. B. das Wegwerfen von glühenden Zigaretten-stummeln.

Von dem Verbot betroffen sind nur öffentliche Flächen, wie zum Beispiel der Grillplatz am Gerloser Häuschen im Niesiger Wald. Im privaten Bereich dürfen Grills und Feuerstellen nach wie vor betrieben werden, die Stadt mahnt jedoch auch hier zur besonderen Vorsicht. +++

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