Die Debatte um die mögliche Rückbenennung der Johannes-Dyba-Allee in Kastanienallee nimmt weiter an Schärfe zu. Die AfD-Fraktion in der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung hat ein Vertreterbegehren nach § 8b Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung eingereicht. Damit soll nicht die Stadtverordnetenversammlung, sondern die Fuldaer Bürgerschaft über die Frage entscheiden, ob die Straße wieder „Kastanienallee“ heißen soll. Der Antrag wurde der Stadtverordnetenvorsteherin am 24. August zugeleitet und soll am 7. September in der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden. Zuvor steht die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 31. August an, berichtet fuldainfo.de.
Die Initiative kommt rund ein Jahr nach dem ersten Antrag auf Rückbenennung. Die SPD/Volt-Fraktion hatte diesen bereits am 26. August 2025 eingebracht. Inzwischen wurde das Thema mehrfach beraten und es kam unter anderem zu einer Anhörung von Bischof Dr. Gerber sowie zu einer späteren Einbeziehung eines Vertreters des Betroffenenbeirates. Nach Angaben der SPD war die Anhörung des Bischofs vom Haupt- und Finanzausschuss für erforderlich gehalten worden. Da Gerber an einer Tumorerkrankung litt, wurde Dr. Heiko Wingenfeld vom Ausschuss beauftragt, einen Termin abzustimmen. Nach seiner Genesung im Dezember kam es schließlich am 27. Mai 2026 zu dem Treffen im Bischofshaus.
Gerade diese Zusammenkunft ist inzwischen Teil der politischen Auseinandersetzung. Nach Angaben von Ute Riebold von der PARTEI wurde aus der ursprünglich erwarteten Anhörung ein informelles Treffen, zu dem nur ein enger Personenkreis zugelassen gewesen sei. Riebold wandte sich deshalb am 27. Mai an die dem Regierungspräsidium Kassel zugeordnete Kommunalaufsicht. Nach ihren Angaben konnte diese bislang keine abschließende Bewertung vornehmen, weil eine von der Aufsicht angeforderte Stellungnahme der Stadt Fulda noch ausstehe.
Auch die spätere Anhörung eines Vertreters des Betroffenenbeirates sorgte für Kritik an der Verfahrensgestaltung. Die Anhörung fand im Rahmen der HFA-Sitzung am 10. August statt. Nach Angaben der PARTEI und des SPD-Fraktionsvorsitzenden Jonathan Wulff wurde auch diese inhaltliche Beratung nichtöffentlich durchgeführt. Öffentlich waren nach Wulffs Darstellung lediglich die Beratungen über das Verfahren selbst. Wulff bezeichnete den Ausschluss der Öffentlichkeit als nicht nachvollziehbar. Riebold sieht darin einen möglichen Verstoß gegen den kommunalrechtlichen Grundsatz der Öffentlichkeit und informierte die Kommunalaufsicht nach eigenen Angaben noch am Abend der Sitzung erneut.
Die Stadt hatte für die HFA-Sitzung am 10. August den Tagesordnungspunkt „Anhörung – weiteres Vorgehen im Hinblick auf die beantragte Umbenennung der Johannes-Dyba-Allee“ vorgesehen und eine nichtöffentliche Behandlung vorgeschlagen. Ob die konkrete Durchführung der Anhörungen den kommunalrechtlichen Vorgaben entsprach, ist damit jedoch nicht automatisch geklärt. Entscheidend ist unter anderem, welchen formellen Charakter die jeweiligen Treffen hatten und auf welcher Rechtsgrundlage die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde.
Für die AfD steht inzwischen weniger die Frage einer einfachen parlamentarischen Entscheidung im Mittelpunkt als die grundsätzliche Beteiligung der Bürgerschaft. Fraktionsvorsitzender Pierre Lamely sagt: „Eine Frage, die das Selbstverständnis unserer Stadt und ihr Verhältnis zur eigenen Geschichte berührt, braucht eine breitere Legitimation als eine bloße parlamentarische Mehrheit.“ Die AfD halte es für falsch, die Entscheidung im Kreis der 59 Stadtverordneten zu treffen. „Das Vertreterbegehren entzieht die Frage niemandem, es gibt sie an den Souverän weiter“, so Lamely.
Nach Auffassung der AfD geht es dabei um eine grundsätzliche Frage: Ob ein einmal beschlossener Straßenname eine Art dauerhafte Bestandsgarantie besitzt oder ob eine spätere Neubewertung möglich sein soll, wenn sich die historische Bewertung einer Person verändert. „Beides ist vertretbar. Aber die Antwort darauf ist keine Verwaltungsfrage, sondern eine Wertentscheidung über das Selbstverständnis unserer Stadt“, sagt Lamely.
Ein Bürgerentscheid wäre rechtlich grundsätzlich möglich. Nach § 8b HGO kann die Stadtverordnetenversammlung anstelle einer eigenen Sachentscheidung einen Bürgerentscheid beschließen. Dafür ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erforderlich. Bei 59 Stadtverordneten wären dafür mindestens 40 Stimmen notwendig. Genau diese Hürde dürfte für die AfD zum entscheidenden Problem werden.
Denn die bisher bekannten Positionen der Fraktionen sprechen eher gegen eine ausreichende Mehrheit. Die CDU lehnt den AfD-Vorstoß ab und verweist darauf, dass die Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheit nach monatelanger Beratung selbst entscheiden solle. Auch SPD, Grüne und FDP/FW/FGG lehnen einen Bürgerentscheid nach bisheriger Darstellung ab. Unterstützung für die Initiative gibt es dagegen unter anderem von Ute Riebold und weiteren kleineren Gruppierungen.
Die AfD erinnert zugleich an die Debatte um die Dr.-Danzebrink-Straße in der zurückliegenden Wahlperiode. Der Anstoß zur Umbenennung war im Frühjahr 2015 von außerparlamentarischer Seite gekommen, die Entscheidung fiel sieben Jahre später in der Stadtverordnetenversammlung. Die AfD hatte der Umbenennung damals nicht zugestimmt und stattdessen für eine Beibehaltung des Namens mit einer erläuternden Informationstafel geworben. „Damals wie heute wurde über den Einzelfall entschieden, ohne den Maßstab zu klären“, sagt Lamely.
Die Frage der historischen Bewertung Johannes Dybas ist dabei eng mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda verbunden. Die PARTEI hatte nach eigenen Angaben bereits vor mehr als einem Jahr beantragt, neben der Johannes-Dyba-Allee auch die Adolf-Bolte-Straße und den Eduard-Schick-Platz umzubenennen. Riebold argumentiert, dass öffentliche Ehrungen von Bischöfen, die Täter gedeckt und damit Verbrechen ermöglicht oder begünstigt hätten, für Betroffene sexualisierter Gewalt nicht länger zumutbar seien.
Die politische Bewertung fällt jedoch unterschiedlich aus. Während SPD, Volt und Grüne eine Rückbenennung unterstützen, lehnt die CDU diese ab. Sie sieht nach bisheriger Darstellung zwar schwerwiegende Fragen hinsichtlich der kirchlichen Leitungsverantwortung, aber keine ausreichende Grundlage dafür, Johannes Dyba persönlich eine entsprechende Schuld zuzuschreiben. Statt einer Umbenennung wird von dieser Seite eine kritische Erinnerungskultur favorisiert.
Damit geht es bei der bevorstehenden Entscheidung um mehrere miteinander verbundene Fragen. Neben der historischen Bewertung Johannes Dybas steht die Frage im Raum, ob die Bürger über die Rückbenennung entscheiden sollen, wie die kommunalrechtlichen Zuständigkeiten bei Straßenbenennungen zu bewerten sind und ob die bisherigen nichtöffentlichen Beratungen den Anforderungen des kommunalen Öffentlichkeitsgrundsatzes entsprochen haben.
Besonders relevant ist dabei auch die ursprüngliche Umbenennung im Jahr 2000. Der damalige Beschluss liegt der Opposition nach eigenen Angaben nicht vor. Aus der damaligen Presseberichterstattung lasse sich jedoch entnehmen, dass mit der Umbenennung der Kastanienallee in Johannes-Dyba-Allee das Wirken des damaligen Bischofs gewürdigt werden sollte. Die Entscheidung sei politischer Natur gewesen. Problematisch sei aus Sicht der Opposition allerdings, dass die Umbenennung vom Magistrat beschlossen worden sei. Nach ihrer Auffassung habe hierfür die Stadtverordnetenversammlung zuständig sein müssen.
Am 31. August dürfte sich nun zunächst zeigen, wie der Haupt- und Finanzausschuss mit dem AfD-Antrag auf ein Vertreterbegehren umgeht. Frank Schüssler, stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Ausschusses, will dort für den Antrag werben. „Ob die Bürger unserer Stadt in dieser Frage selbst entscheiden dürfen, liegt nicht in unserer Hand, sondern in der der anderen Fraktionen“, sagt Schüssler. Über den Weg müsse man sich verständigen können, bevor über das eigentliche Ziel abgestimmt werde.
Am 7. September soll anschließend die Stadtverordnetenversammlung über den weiteren Umgang mit der Johannes-Dyba-Allee beraten. Sollte die für ein Vertreterbegehren erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht werden, bleibt die Entscheidung über die Rückbenennung bei den Stadtverordneten. Nach rund einem Jahr Beratung dürfte damit spätestens im September eine Entscheidung darüber fallen, ob die Johannes-Dyba-Allee ihren heutigen Namen behält oder wieder Kastanienallee heißen soll. +++














