Die Debatte um die mögliche Rückbenennung der Johannes-Dyba-Allee in Kastanienallee geht in die entscheidende Phase. Die AfD-Fraktion in der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung hat ein Vertreterbegehren nach § 8b Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung eingereicht. Damit soll nicht die Stadtverordnetenversammlung, sondern die Fuldaer Bürgerschaft über die Frage entscheiden, ob die Straße wieder Kastanienallee heißen soll. Der Antrag wurde der Stadtverordnetenvorsteherin am 24. August zugeleitet und soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7. September behandelt werden. Zuvor steht die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 31. August an, heißt es auf fuldainfo.de.
Die Initiative kommt rund ein Jahr nach dem ersten Antrag auf Rückbenennung. Die SPD/Volt-Fraktion hatte diesen bereits am 26. August 2025 eingebracht. Inzwischen wurde das Thema mehrfach beraten. Zu den Gesprächen gehörten auch eine Anhörung von Bischof Dr. Gerber sowie später die Einbeziehung eines Vertreters des Betroffenenbeirates. Nach Angaben des SPD-Fraktionsvorsitzenden Jonathan Wulff hielt die Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss eine Anhörung des Bischofs für erforderlich. Da Gerber an einer Tumorerkrankung litt, wurde Dr. Heiko Wingenfeld vom Ausschuss beauftragt, einen Termin abzustimmen. Nach der Genesung des Bischofs im Dezember kam es schließlich am 27. Mai 2026 zu dem Treffen.
Wulff erklärt die lange Verfahrensdauer unter anderem mit der Anhörung des Bischofs und der späteren Einbeziehung der Perspektive von Menschen, die sexualisierte Gewalt durch Priester erfahren haben. Die SPD habe darauf bestanden, diese Perspektive in das Verfahren einzubeziehen und erreicht, dass ein Vertreter des Betroffenenbeirates in den Haupt- und Finanzausschuss eingeladen wurde, um die Position des Beirates darzustellen.
Umstritten ist insbesondere die Frage, in welchem Umfang die Beratungen öffentlich geführt wurden. Wulff zufolge erfolgte die gesamte inhaltliche Behandlung nichtöffentlich; öffentlich seien lediglich die Beratungen über das Verfahren gewesen. Er führt den Ausschluss der Öffentlichkeit auf eine Mehrheit von CDU, AfD, FDP und Grünen zurück und sagt, aus seiner Sicht gebe es dafür keinen vernünftigen Grund.
Auch Ute Riebold von Die PARTEI kritisiert die Behandlung des Themas. Sie hatte die Rückbenennung der Johannes-Dyba-Allee bereits mit ihrem Antrag vom 26. August 2025 vorgeschlagen, den sie in die Stadtverordnetenversammlung am 8. September 2025 eingebracht habe. Den nun von der AfD beantragten Weg über ein Vertreterbegehren unterstützt sie jedoch ausdrücklich nicht. Sie hält es nicht für sinnvoll, die Entscheidung über die Rückbenennung im Rahmen eines Bürgerentscheids an die wahlberechtigte Bürgerschaft zu geben.
Für Riebold steht bei der Frage nicht die möglichst breite politische Legitimation durch einen Bürgerentscheid im Vordergrund. Entscheidend sei vielmehr das Leid der Betroffenen sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda. Eine Rückbenennung könne dieses Leid weder ungeschehen machen noch bestehende Wunden heilen. Ebenso entbinde sie das Bistum nicht von der Aufgabe, das begangene Unrecht aufzuarbeiten, Betroffene zu entschädigen und Strukturen zu schaffen, die sexualisierte Gewalt nicht decken, sondern möglichst verhindern.
Die Beibehaltung des Namens Johannes-Dyba-Allee bewertet Riebold als fortgesetzte öffentliche Wertschätzung und Ehrung des früheren Fuldaer Bischofs. Dies sei den Betroffenen aus ihrer Sicht nicht länger zuzumuten. Besonders deutlich sei dies während des Hessentages geworden, als die Johannes-Dyba-Allee wegen der Sperrungen rund um den Domplatz wiederholt in der öffentlichen Berichterstattung genannt worden sei. Für Riebold habe sich dabei erneut gezeigt, dass in Fulda weiterhin ein geistlicher Würdenträger öffentlich geehrt werde, dem sie vorwirft, durch sein Handeln oder Nichthandeln Täter gedeckt und damit weiteren Missbrauch ermöglicht zu haben.
Riebold weist zudem darauf hin, dass bereits die Umbenennung der damaligen Kastanienallee vor rund 25 Jahren nicht unumstritten gewesen sei. Grundsätzlich vertritt sie die Auffassung, dass Straßen und Plätze nur nach Personen benannt werden sollten, die diese öffentliche Ehrung auch verdient haben. Neben der Johannes-Dyba-Allee hatte sie nach eigenen Angaben auch die Umbenennung der Adolf-Bolte-Straße und des Eduard-Schick-Platzes beantragt.
Damit verlaufen die politischen Positionen nicht entlang einer einfachen Befürworter- und Gegnerlinie. AfD und Die PARTEI sprechen sich zwar beide für die Rückbenennung der Johannes-Dyba-Allee aus, unterscheiden sich aber beim Weg dorthin grundlegend. Während die AfD die Bürger über ein Vertreterbegehren entscheiden lassen will, lehnt Riebold diesen Weg ab und setzt auf die politische Entscheidung über die Rückbenennung.
Die AfD macht aus der Frage der Bürgerbeteiligung eine grundsätzliche Angelegenheit. Fraktionsvorsitzender Pierre Lamely sagt, eine Frage, die das Selbstverständnis der Stadt und ihr Verhältnis zur eigenen Geschichte berühre, brauche eine breitere Legitimation als eine bloße parlamentarische Mehrheit. Die AfD halte es deshalb für falsch, die Entscheidung allein im Kreis der 59 Stadtverordneten zu treffen. Das Vertreterbegehren entziehe die Frage niemandem, sondern gebe sie an die Bürgerschaft weiter.
Nach Auffassung der AfD geht es dabei um mehr als um einen einzelnen Straßennamen. Es stelle sich die grundsätzliche Frage, ob ein einmal beschlossener Straßenname dauerhaft Bestand haben müsse oder ob eine Neubewertung möglich sei, wenn sich der Blick auf eine Person im Rückblick verändere. Die Antwort darauf sei keine reine Verwaltungsfrage, sondern eine Wertentscheidung über das Selbstverständnis der Stadt, argumentiert Lamely.
Ein Bürgerentscheid ist nach der Hessischen Gemeindeordnung grundsätzlich auch über wichtige Angelegenheiten einer Gemeinde möglich. Für den Beschluss eines Vertreterbegehrens ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erforderlich. Bei 59 Stadtverordneten wären damit mindestens 40 Stimmen notwendig. Die rechtliche Hürde für den AfD-Antrag ist entsprechend hoch.
Nach den bislang bekannten Positionen der Fraktionen ist eine solche Mehrheit nicht absehbar. CDU, SPD, Grüne und FDP/FW/FGG haben sich gegen einen Bürgerentscheid ausgesprochen. Die CDU argumentiert, die Stadtverordnetenversammlung habe sich über Monate mit der Angelegenheit beschäftigt und müsse nun selbst Verantwortung für die Entscheidung übernehmen. Auch SPD-Fraktionschef Jonathan Wulff lehnt den AfD-Vorstoß ab. Riebold nimmt dabei eine eigene Position ein: Sie unterstützt die Rückbenennung, aber nicht das von der AfD vorgeschlagene Verfahren.
Die Frage der historischen Bewertung Johannes Dybas ist eng mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda verbunden. Der Streit reicht dabei zurück bis zur ursprünglichen Umbenennung der Kastanienallee im Jahr 2000. Der damalige Beschluss liegt der Opposition nach eigenen Angaben nicht vor. Aus damaligen Presseberichten lasse sich jedoch entnehmen, dass mit der Umbenennung das Wirken des früheren Fuldaer Bischofs gewürdigt werden sollte. Die damalige Entscheidung sei eine politische gewesen. Kritisch bewertet die Opposition allerdings die Zuständigkeit: Nach ihrer Auffassung hätte nicht der Magistrat, sondern die Stadtverordnetenversammlung über die Umbenennung entscheiden müssen.
Zusätzlichen politischen Zündstoff liefert die Frage der Öffentlichkeit. Die Grundsätze des Kommunalrechts sehen grundsätzlich öffentliche Beratungen vor, ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch den Ausschluss der Öffentlichkeit. Ob die konkrete Behandlung der Anhörungen in Fulda diesen Voraussetzungen entsprach, ist Gegenstand der Kritik von Riebold und anderen Beteiligten. Eine abschließende rechtliche Bewertung der konkreten Vorgänge liegt nach den vorliegenden Angaben bislang nicht vor.
Am 31. August soll der Haupt- und Finanzausschuss zunächst über den weiteren Umgang mit dem AfD-Antrag beraten. Frank Schüssler, stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Ausschusses, will dort um Zustimmung werben. Am 7. September soll die Stadtverordnetenversammlung über das weitere Verfahren und die Rückbenennung beraten. Sollte die für ein Vertreterbegehren notwendige Zweidrittelmehrheit nicht erreicht werden, bleibt die Entscheidung über den Straßennamen bei den Stadtverordneten. Nach rund einem Jahr politischer und öffentlicher Auseinandersetzung steht damit im September die entscheidende Phase der Debatte bevor.














