SPD fordert längere Übergangsfrist bei Abschaffung der abschlagsfreien Frührente

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Die SPD spricht sich bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Frührente für eine längere Übergangsfrist aus als Vertreter der Union. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Annika Klose, sagte dem RND, Menschen, die ihr Leben auf die bisherigen Regelungen ausgerichtet hätten, dürften nicht kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt werden. „Wenn Menschen ihr Leben danach ausgerichtet haben, kann man ihnen nicht kurz vor knapp die Tür vor der Nase zumachen“, erklärte sie. Viele Betroffene seien deshalb verunsichert.

Nach der bisherigen Rechtsprechung sei für die Abschaffung eine Übergangsfrist zwischen zwei und fünf Jahren denkbar. Klose, die für die SPD Mitglied der Rentenkommission war, sprach sich für den längeren Zeitraum aus. Eine Frist von zwei Jahren halte sie für zu kurz, fünf Jahre seien aus ihrer Sicht im Sinne der Betroffenen. Sie verwies darauf, dass manche Beschäftigte bereits Altersteilzeitverträge abgeschlossen hätten, die über mehrere Jahre laufen.

Der Vorsitzende der Jungen Gruppe der Unionsfraktion, Pascal Reddig (CDU), hatte dagegen eine möglichst schnelle Umsetzung gefordert und eine Übergangsfrist von fünf Jahren als zu lang bezeichnet. Auch Reddig gehörte der Rentenkommission an. Klose entgegnete, bei allen Reformbemühungen müsse die Lebensrealität der Menschen berücksichtigt werden. Zudem sei eine angemessene Übergangsfrist wichtig für die gesellschaftliche Akzeptanz der Reform.

Die Rentenkommission empfiehlt, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Künftig soll ein vorzeitiger Ruhestand ohne Rentenabschläge nur noch in Härtefällen nach einer individuellen Gesundheitsprüfung möglich sein. Die Vorschläge der Kommission müssen noch in einem Gesetz konkretisiert werden.

Nach Ansicht von Klose wird die Ausgestaltung der Härtefallregelung entscheidend dafür sein, ob die Reform innerhalb der SPD breite Zustimmung findet. Sie bezeichnete die Regelung als Brücke für Parteimitglieder, denen die Abschaffung der „Rente mit 63“ schwerfalle. Die Hürden für die Anerkennung eines Härtefalls sollten ihrer Ansicht nach niedriger sein als bei der Erwerbsminderungsrente. Als mögliches Verfahren schlug sie vor, die Gesundheitsprüfung zunächst durch den Hausarzt vornehmen zu lassen und anschließend eine Begutachtung durch einen Gutachter der Deutschen Rentenversicherung durchführen zu lassen. +++ red.

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