Polizei registriert Höchststand bei Beleidigungen gegen Politiker

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Die Zahl der polizeilich erfassten Straftaten wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung von Politikern hat einen neuen Höchststand erreicht. Das geht aus den aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der Länder hervor, über die die Zeitung „Welt“ berichtet.

Demnach wurden im Jahr 2025 insgesamt 4.792 Verstöße gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches registriert. Im Jahr zuvor lag die Zahl bei 4.439 Fällen, 2023 waren es noch 2.598 gemeldete Verstöße. Bei den erfassten Zahlen handelt es sich um von der Polizei ausermittelte Delikte. Sie geben keine Auskunft über spätere Verurteilungen, gelten jedoch als Indikator für die Entwicklung der Kriminalität.

Die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik, in der die Daten der Länder zusammengeführt werden, soll am Montag veröffentlicht werden.

Die häufig geäußerte Behauptung, Paragraf 188 verbiete grundsätzlich Kritik an Politikern, weist die Strafrechtsexpertin Lena Gumnior von der Grünen-Bundestagsfraktion zurück. Diese Darstellung sei unzutreffend und werde von rechtsextremen Kräften der AfD genutzt, um mit populistischen Argumenten das Vertrauen in die Demokratie zu untergraben, sagte sie der „Welt“.

Zugleich brachte Gumnior eine mögliche Anpassung der Vorschrift ins Gespräch. Demnach könne diskutiert werden, den Anwendungsbereich stärker auf kommunale und ehrenamtliche Mandatsträger zu begrenzen, da diese zunehmend Bedrohungen und Übergriffen ausgesetzt seien. In solchen Situationen verfügten sie häufig nicht über umfassende Unterstützung oder erfahrene Ansprechpartner, während Berufspolitiker andere Schutzmöglichkeiten hätten. +++

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