Sondervermögen: Das Geld versickert auf dem Weg nach unten

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Es ist ein vertrautes Muster der föderalen Finanzarchitektur: Je weiter Mittel durch die Ebenen des Staates nach unten gereicht werden, desto weniger kommt am Ende dort an, wo sie eigentlich wirken sollen. Die jüngste Kurzstudie des ifo Instituts führt dieses Muster mit bemerkenswerter Nüchternheit vor Augen. Von den schuldenfinanzierten 100 Milliarden Euro des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz erreichen die Kommunen lediglich rund zwölf Prozent – und damit ausgerechnet jene Ebene, die mehr als die Hälfte der öffentlichen Investitionen trägt.

Die Diskrepanz entsteht nicht durch einen einzelnen politischen Entschluss, sondern durch die Logik des Systems. Der Bund überträgt die Mittel an die Länder, die ihrerseits im Durchschnitt etwa 60 Prozent an die Kommunen weiterreichen. Was auf den ersten Blick nach einer beachtlichen Weitergabe klingt, relativiert sich im Verhältnis zur tatsächlichen Investitionstätigkeit der kommunalen Ebene. Während Städte und Gemeinden Schulen sanieren, Straßen instand halten und die lokale Infrastruktur modernisieren, verbleibt ein erheblicher Teil der Mittel auf Landesebene, deren eigener Anteil an den öffentlichen Investitionen mit 17 Prozent vergleichsweise gering ist.

Dass die Weitergabe regional unterschiedlich ausfällt, überrascht dabei kaum. Rheinland-Pfalz etwa erhöht den kommunalen Anteil durch eigene Mittel auf 72 Prozent, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg liegen knapp darunter, während Thüringen mit zunächst 43 Prozent deutlich zurückbleibt. Brandenburg wiederum zieht vorab Mittel für andere Aufgabenbereiche ab und kommt so lediglich auf etwa die Hälfte. Diese Unterschiede sind Ausdruck politischer Prioritäten, aber auch finanzieller Spielräume, die zwischen den Ländern erheblich variieren.

Hinzu tritt die Verteilungslogik zwischen den Ländern selbst. Der Königsteiner Schlüssel, der die Mittel zu einem Drittel nach Einwohnerzahl und zu zwei Dritteln nach Finanzkraft verteilt, begünstigt strukturell die wirtschaftsstarken Regionen. Dass ein Drittel der gesamten Summe auf Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg entfällt, ist daher weniger eine Überraschung als vielmehr die konsequente Folge eines Mechanismus, der fiskalische Leistungsfähigkeit stärker gewichtet als Bedarfslagen vor Ort.

Gleichwohl enthält das Verfahren auch Elemente pragmatischer Effizienz. Innerhalb der Länder werden die Mittel überwiegend pauschal verteilt, auf umfangreiche Antragsverfahren wird weitgehend verzichtet. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Geld vergleichsweise schnell in konkrete Projekte fließt, anstatt in administrativen Schleifen gebunden zu werden. Doch Geschwindigkeit ersetzt nicht zwangsläufig Zielgenauigkeit.

Die eigentliche Frage richtet sich daher weniger auf die technische Ausgestaltung der Verteilung als auf ihre politische Intention. Wenn ein Sondervermögen mit dem Anspruch aufgelegt wird, Infrastruktur zu stärken und Wachstumsimpulse zu setzen, dann muss es sich an der Wirksamkeit messen lassen. Die Einschätzung der Studienautoren, wonach die Mittel eher den Rückgang kommunaler Investitionen bremsen als neue Dynamik entfalten dürften, verweist auf eine strukturelle Schieflage. Es ist nicht das Fehlen von Mitteln, sondern ihre ungleichmäßige Weiterleitung, die die Wirkung begrenzt.

So bleibt der Eindruck eines Programms, das in seiner Größenordnung beeindruckt, in seiner Verteilung jedoch den bekannten Pfaden folgt. Die föderale Ordnung, die politische Verantwortung und finanzielle Autonomie sichern soll, erweist sich einmal mehr als Filter, durch den politische Zielsetzungen an Klarheit verlieren. Die Kommunen, auf deren Leistungsfähigkeit ein Großteil der öffentlichen Infrastruktur beruht, stehen damit weiterhin vor der Aufgabe, mit begrenzten Mitteln Erwartungen zu erfüllen, die auf höherer Ebene formuliert werden. Ob das Sondervermögen daran grundlegend etwas ändert, erscheint zumindest fraglich. +++

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