Organspende: Der Staat und der letzte Vorbehalt

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Die Debatte über die Organspende ist zurück im Bundestag – und mit ihr eine der schwierigsten politischen Fragen überhaupt: Darf der Staat aus Schweigen Zustimmung machen? Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten um die SPD-Politikerin Sabine Dittmar hat nun einen neuen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung vorgestellt und damit eine Auseinandersetzung neu eröffnet, die Deutschland seit Jahren begleitet, ohne je wirklich entschieden worden zu sein.

Der Entwurf sieht vor, dass künftig alle Volljährigen grundsätzlich als Organspender gelten, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Zu den Unterstützern gehören unter anderem Armin Grau von den Grünen, die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann, der CSU-Politiker Peter Aumer sowie Julia-Christina Stange von der Linken. Dittmar verwies bei der Vorstellung des Vorhabens darauf, dass dieses Verfahren in zahlreichen europäischen Ländern längst etabliert sei. Es könne nicht länger Aufgabe der Mehrheit sein, die einer Organspende grundsätzlich offen gegenüberstehe, aktiv tätig werden zu müssen. Stattdessen solle künftig die ablehnende Minderheit widersprechen müssen.

Der politische Vorstoß trifft allerdings auf erheblichen Widerstand – ebenfalls quer durch die Fraktionen. Besonders deutlich formuliert ihn der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger. „Der Staat darf Schweigen nicht als Zustimmung werten“, sagte er den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“. Hinter diesem Satz steht weit mehr als nur Skepsis gegenüber einem anderen Verwaltungsverfahren. Pilsinger verweist darauf, dass viele Menschen sich aus psychischen oder kognitiven Gründen gerade nicht mit dieser existenziellen Frage auseinandersetzen könnten. Daraus automatisch eine Spendebereitschaft abzuleiten, halte er für falsch.

Gemeinsam mit anderen Abgeordneten hat Pilsinger deshalb einen Gegenentwurf vorgelegt, der auf mehr Information und Aufklärung setzt. Aus seiner Sicht fehlt bis heute der wissenschaftliche Nachweis, dass eine Widerspruchsregelung die Zahl der postmortalen Organspenden tatsächlich erhöht. Deshalb müssten Freiwilligkeit, Aufklärung und individuelle Entscheidung im Mittelpunkt bleiben.

Tatsächlich ist die Studienlage weniger eindeutig, als es manche Befürworter darstellen. Zwar kam bereits 2014 eine Untersuchung zu dem Ergebnis, dass Opt-out-Systeme zu einem relativen Anstieg transplantierter Lebern und Nieren führen könnten. Doch neuere Studien zeichnen ein komplizierteres Bild. Eine 2024 veröffentlichte Untersuchung stellte fest, dass die Umstellung auf eine Widerspruchslösung keineswegs automatisch höhere Organspenderzahlen garantiere. Entscheidend seien vielmehr funktionierende Strukturen in den Kliniken, transparente Abläufe, intensive Aufklärung und Maßnahmen, die die Sorgen von Angehörigen ernst nähmen. Eine weitere Studie aus dem Jahr 2025 warnt darüber hinaus davor, dass die Einführung der Widerspruchslösung die Bereitschaft zu Lebendspenden sogar verringern könnte.

Auch innerhalb des Bundestags wird deshalb bezweifelt, dass sich das Problem niedriger Spenderzahlen durch eine veränderte gesetzliche Grundannahme lösen lässt. Die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther bezeichnete die Widerspruchsregelung als „Scheinlösung“, die erhebliche ethische Fragen aufwerfe. Es fehle im internationalen Vergleich der klare Nachweis, dass sie die Organspendezahlen tatsächlich erhöhe. Erfolgreich seien vielmehr gute Strukturen in Entnahmekrankenhäusern, transparente Verfahren und einfache Dokumentationsmöglichkeiten. Schweigen sei keine Zustimmung, argumentiert Kappert-Gonther, und Selbstbestimmung schließe ausdrücklich auch das Recht ein, keine Entscheidung treffen zu müssen.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Brand gehört ebenfalls zu den Initiatoren eines fraktionsübergreifenden Antrags zum Ausbau der freiwilligen Organspende. Brand betont, selbst Organspender zu sein – allerdings freiwillig und selbstbestimmt. Genau darin liege die eigentliche Voraussetzung für Vertrauen. Wenn in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens die ausdrückliche Zustimmung Voraussetzung sei, etwa bei Datenschutz oder Verträgen, erscheine es widersprüchlich, ausgerechnet beim eigenen Körper stillschweigende Zustimmung anzunehmen.

Brand hält die Widerspruchslösung deshalb nicht nur für ungeeignet, sondern für problematisch. Internationale Vergleiche zeigten seiner Ansicht nach, dass höhere Organspendezahlen vor allem dort erreicht würden, wo bürokratische Hürden abgebaut und funktionierende Abläufe geschaffen worden seien. Die Möglichkeiten zur Erklärung einer Spendenbereitschaft müssten vereinfacht werden, etwa in Bürgerämtern. Krankenhäuser und Krankenkassen müssten effizienter arbeiten und das vorhandene Potenzial spendebereiter Menschen besser erreichen. Derzeit gehe ein erheblicher Teil dieses Potenzials durch komplizierte Verfahren verloren.

Demgegenüber stehen Stimmen aus der Transplantationsmedizin, die seit Jahren auf eine gesetzliche Neuregelung drängen. Der Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft, Mario Schiffer, bezeichnet die Widerspruchslösung als überfälligen und notwendigen Schritt. Sie habe das Potenzial, die Zahl der Organspenden in Deutschland strukturell zu erhöhen. Tatsächlich verweisen Befürworter auf die weiterhin niedrigen Spenderzahlen und die langen Wartelisten schwerkranker Patienten, die auf ein Organ hoffen. Auch der Bundesrat sowie medizinische Fachgesellschaften hatten sich zuletzt für die Widerspruchslösung ausgesprochen.

Damit bleibt die Organspende eine politische und ethische Grenzfrage. Der Druck, mehr Spenderorgane verfügbar zu machen, ist unbestreitbar. Gleichzeitig verändert jede Verschiebung der gesetzlichen Ausgangslage das Verhältnis zwischen Staat und Individuum. Die Widerspruchslösung mag organisatorisch plausibel erscheinen. Ihre Gegner sehen jedoch die Gefahr, dass ein sensibler Bereich des persönlichen Lebens zunehmend administrativ definiert wird. Gerade deshalb wird die Debatte im Bundestag erneut weniger über Medizin geführt werden als über Vertrauen, Selbstbestimmung und die Grenzen staatlicher Zumutung. +++ red.

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