Bezahlbares Wohnen bleibt in Hessen eine der drängendsten sozialen Fragen. Beim 41. Hessischen Mietertag in Fulda hat Wirtschafts- und Wohnungsbauminister sowie stellvertretender Ministerpräsident Kaweh Mansoori für einen doppelten Ansatz geworben: Das Land will einerseits den sozialen Wohnungsbau weiter stärken und andererseits Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten besser schützen. Eine neue Hessische Mieterschutzverordnung soll nach dem derzeitigen Zeitplan im November 2026 in Kraft treten.
Der Mietertag des Deutschen Mieterbundes Hessen steht in diesem Jahr unter dem Motto „Mieterrechte in Zeiten der Wohnungsnot“. Mansoori dankte dem Deutschen Mieterbund Hessen für dessen Engagement und den kontinuierlichen Austausch über die Situation auf den hessischen Wohnungsmärkten. Die Wohnungsfrage, so die Botschaft des Ministers, lasse sich nicht mit einer einzelnen politischen Maßnahme beantworten. Es gehe vielmehr darum, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und zugleich dort einzugreifen, wo die bestehende Knappheit auf dem Wohnungsmarkt für Mieterinnen und Mieter zur Belastung wird.
„Bezahlbares Wohnen ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit“, sagte Mansoori. Entscheidend sei, ob Menschen eine bezahlbare Wohnung finden und nach der monatlichen Miete noch ausreichend Einkommen für ihren übrigen Lebensunterhalt zur Verfügung haben. Deshalb reiche es nicht aus, lediglich an einer Stellschraube zu drehen. Hessen müsse mehr Wohnungen schaffen, schneller und günstiger bauen und gleichzeitig Mieterinnen und Mieter wirksam schützen, wo Wohnungsknappheit ausgenutzt werde.
Damit beschreibt die Landesregierung ein Problem, das zwei Seiten hat. Mieterschutz kann kurzfristig verhindern, dass sich die Belastung für Haushalte in angespannten Märkten weiter verschärft. Er schafft jedoch keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohnfläche. Der eigentliche Druck auf den Wohnungsmarkt lässt sich deshalb dauerhaft nur abbauen, wenn wieder mehr gebaut wird. Genau diesen Zusammenhang stellt Mansoori in den Mittelpunkt seiner wohnungspolitischen Linie.
Bis zu 250 Millionen Euro zusätzlich für sozialen Wohnungsbau
Die soziale Wohnraumförderung bleibt dabei ein zentraler Baustein der hessischen Wohnungspolitik. Gemeinsam mit dem Bund investiert Hessen jährlich dreistellige Millionensummen in den Neubau und die Modernisierung von Sozialwohnungen. Zusätzlich will das Land bis zu 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes für die soziale Wohnraumförderung einsetzen.
Das Geld soll dazu beitragen, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu erweitern und bestehende Strukturen zu sichern. Über den Erwerb von Belegungsrechten unterstützt das Land zudem den Erhalt bezahlbarer Wohnungen, deren Sozialbindungen ansonsten auslaufen würden. Damit geht es nicht ausschließlich um Neubau. Auch Wohnungen, die bereits existieren, sollen für Haushalte mit begrenztem Einkommen erreichbar bleiben.
Mansoori macht zugleich deutlich, dass Förderprogramme allein die strukturellen Probleme des Wohnungsmarktes nicht lösen können. „Wir werden die Wohnungsnot nicht allein mit Fördermitteln lösen“, sagte der Minister. Entscheidend sei, dass wieder mehr gebaut werde. Dafür müssten Verfahren schneller, Regeln einfacher und Baukosten niedriger werden. Jede Wohnung, die schneller entstehen könne, entlaste am Ende auch den Wohnungsmarkt.
Der politische Schwerpunkt verschiebt sich damit von der reinen Förderung hin zu den Rahmenbedingungen des Bauens. Denn selbst dort, wo öffentliche Mittel zur Verfügung stehen, bleibt Wohnungsbau aufwendig und kostenintensiv. Genehmigungsverfahren, Vorgaben und hohe Baukosten können dazu führen, dass Projekte verzögert oder wirtschaftlich schwieriger werden. Aus Sicht der Landesregierung muss deshalb nicht nur mehr Geld in den Wohnungsbau fließen. Es müssen zugleich die Voraussetzungen geschaffen werden, damit dieses Geld auch tatsächlich schneller in zusätzlichen Wohnraum umgesetzt werden kann.
Bau-Turbo soll zusätzliche Möglichkeiten schaffen
Der sogenannte Bau-Turbo des Bundes eröffnet Städten und Gemeinden dafür zusätzliche Möglichkeiten. Insbesondere Aufstockungen, Nachverdichtungen und die Umnutzung bestehender Gebäude könnten erleichtert werden. Hessen verweist zugleich auf eigene Baupakete, mit denen das Land bereits den Weg zu einfacheren Verfahren und geringeren Baukosten eingeschlagen habe.
Gerade die Nutzung bereits vorhandener Gebäude und Flächen könnte dabei eine wichtige Rolle spielen. Wo zusätzlicher Wohnraum durch Aufstockung, Nachverdichtung oder Umnutzung geschaffen werden kann, muss nicht zwingend neues Bauland erschlossen werden. Das kann Verfahren verkürzen und zugleich vorhandene Strukturen besser nutzen. Der Anspruch der Landesregierung lautet deshalb, Wohnungsbau nicht nur stärker zu fördern, sondern ihn auch wieder wirtschaftlicher und praktikabler zu machen.
Die politische Herausforderung besteht allerdings darin, beide Ziele miteinander zu verbinden. Der Schutz der bestehenden Mietverhältnisse darf nicht gegen den notwendigen Neubau ausgespielt werden. Umgekehrt kann der Ruf nach mehr Wohnungsbau allein denjenigen nicht helfen, die heute bereits mit hohen Mieten und einem knappen Angebot konfrontiert sind. Hessen setzt deshalb auf eine Kombination aus Förderung, Vereinfachung des Bauens und zeitlich begrenztem beziehungsweise räumlich gezieltem Mieterschutz.
Mieterschutzverordnung soll im November 2026 in Kraft treten
Weil neuer Wohnraum nicht von heute auf morgen entsteht, will Hessen zugleich den bestehenden Mieterschutz fortführen. Die Landesregierung bereitet derzeit die Neufassung der Hessischen Mieterschutzverordnung vor. Nach dem aktuellen Zeitplan soll sie im November 2026 in Kraft treten.
In den betroffenen Kommunen sollen damit unter anderem die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze fortgeführt werden. Beide Instrumente richten sich auf angespannte Wohnungsmärkte, in denen die Konkurrenz um bezahlbaren Wohnraum besonders groß ist. Die Landesregierung reagiert damit auf die zeitliche Lücke zwischen der politischen Entscheidung für zusätzlichen Wohnungsbau und dem tatsächlichen Entstehen neuer Wohnungen.
Denn selbst ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Wohnraum Planung, Finanzierung und Bauzeit benötigt. Für Mieterinnen und Mieter, die bereits heute eine Wohnung suchen oder mit steigenden Wohnkosten konfrontiert sind, bleibt deshalb der Schutz des bestehenden Wohnraums von unmittelbarer Bedeutung.
Auch der Umgang mit leerstehenden Wohnungen gehört inzwischen zum Instrumentarium der hessischen Wohnungspolitik. Seit November 2025 ermöglicht das hessische Leerstandsgesetz Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten, gegen längerfristigen Wohnungsleerstand vorzugehen. Frankfurt und Wiesbaden haben bereits angekündigt, entsprechende Leerstandssatzungen erlassen zu wollen.
Damit erweitert Hessen den Blick über den klassischen Neubau hinaus. Wo Wohnraum bereits vorhanden ist, aber über längere Zeit leer steht, soll kommunales Handeln ermöglichen, diese Wohnungen wieder dem Markt zuzuführen. Auch hier zeigt sich der Versuch, den Wohnungsmarkt nicht nur über eine einzige Maßnahme zu steuern.
Der 41. Hessische Mietertag in Fulda steht damit exemplarisch für einen wohnungspolitischen Zielkonflikt, der weit über Hessen hinausreicht. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum lässt sich kurzfristig nicht allein durch Neubau beantworten. Gleichzeitig kann Mieterschutz dauerhaft nicht ersetzen, was auf der Angebotsseite fehlt. Die Landesregierung setzt deshalb auf beides: bis zu 250 Millionen Euro zusätzlich für die soziale Wohnraumförderung, erleichterte Bedingungen für den Wohnungsbau und eine neue Mieterschutzverordnung, die im November 2026 in Kraft treten soll.
Ob diese Kombination den Druck auf die Wohnungsmärkte tatsächlich spürbar mindert, wird letztlich weniger an einzelnen Ankündigungen als an ihrer Umsetzung zu messen sein. Entscheidend ist, ob zusätzliche Wohnungen tatsächlich entstehen, ob bestehender bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt und ob Mieterinnen und Mieter in angespannten Märkten wirksam vor übermäßiger Belastung geschützt werden. Genau an diesem Anspruch wird sich die hessische Wohnungspolitik in den kommenden Jahren messen lassen müssen. +++












