Klingbeil will das Ehegattensplitting neu denken – und greift ein steuerpolitisches Tabu an

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Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD). Foto: fdi-Mediendienst

Es ist ein Vorstoß mit Sprengkraft, leise formuliert, aber politisch kaum zu unterschätzen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil schlägt vor, eines der zentralen Elemente des deutschen Steuerrechts grundlegend umzubauen: das Ehegattensplitting. An seine Stelle soll künftig ein Modell treten, das technokratisch klingt, aber weitreichende Folgen haben könnte – ein „fiktives Realsplitting“.

Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Mechanismus, der Partnerschaften steuerlich neu austariert. Künftig sollen Ehepartner einen bestimmten Freibetrag untereinander verschieben können – je nachdem, wie es für ihre Steuerlast am günstigsten ist. In der Praxis dürfte das oft bedeuten: Der weniger Verdienende überträgt seinen Freibetrag auf den besser Verdienenden. Ein Modell, das Flexibilität verspricht, aber zugleich die bisherigen Vorteile klar begrenzt.

Die Höhe dieses Freibetrags orientiert sich an einer bereits existierenden steuerlichen Größe. Das Bundesfinanzministerium setzt bei 13.805 Euro an – jener Summe, die ein geschiedener oder getrenntlebender Ehepartner derzeit maximal als Unterhaltszahlung steuerlich geltend machen kann. Es ist ein Ansatz, der bestehende Regelungen fortschreibt und zugleich neu kombiniert. Im Ministerium heißt es dazu, das Realsplitting stärke Partnerschaften, ohne bestimmte Lebensmodelle steuerlich zu bevorzugen.

Doch genau hier beginnt die politische Bruchlinie. Denn das bisherige Ehegattensplitting belohnt vor allem Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen – ein Modell, das über Jahrzehnte gewachsen ist und gesellschaftliche Realitäten ebenso widerspiegelt wie politische Entscheidungen vergangener Zeiten. Das neue Konzept hingegen würde diesen Vorteil deutlich reduzieren. Ministeriale formulieren es nüchtern: Der „besonders große Steuervorteil“ bei stark ungleichen Einkommen entfalle.

Wie spürbar diese Veränderung wäre, zeigen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft. Bei einem Ehepaar, in dem ein Partner 100.000 Euro verdient und der andere kein eigenes Einkommen hat, ergibt sich eine jährliche Mehrbelastung von rund 4.100 Euro im Vergleich zum bisherigen Splitting. Bei Paaren mit weniger stark auseinandergehenden Einkommen fällt der Unterschied deutlich geringer aus. Verdienen die Partner etwa 70.000 und 25.000 Euro, liegt die Differenz bei knapp 300 Euro jährlich.

Es ist eine Reform, die gezielt an den Rändern ansetzt – dort, wo die Unterschiede groß sind und die bisherigen Vorteile entsprechend deutlich ausfallen. Für Paare mit ähnlichen Einkommen hingegen bleibt nahezu alles beim Alten. Auch das ist Teil der politischen Botschaft: Gleichverteilung soll nicht bestraft, sondern zur neuen Norm erhoben werden.

Bemerkenswert ist dabei, wie vorsichtig der Übergang gestaltet werden soll. Das neue Modell gilt ausschließlich für neu geschlossene Ehen. Bestehende Partnerschaften behalten das bisherige Ehegattensplitting – ein klassischer Bestandsschutz, der politischen Widerstand dämpfen soll. Und doch greift die Reform auch hier ein Stück weit ein. Die bisherigen Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft werden. Künftig soll nur noch die Steuerklasse IV mit dem sogenannten Faktorverfahren gelten – ein System, das den monatlichen Steuerabzug genauer an die tatsächlichen Einkommensverhältnisse anpasst.

Klingbeils Vorschlag ist damit mehr als eine technische Anpassung. Es ist der Versuch, ein historisch gewachsenes System in eine Gegenwart zu überführen, in der klassische Rollenmodelle zunehmend an Bedeutung verlieren. Ob das gelingt, wird sich nicht nur an Zahlen entscheiden, sondern an der Frage, wie viel Veränderung politisch durchsetzbar ist – und wie viel davon die Gesellschaft mitträgt. +++

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