Im Rechtsstreit um während der Corona-Pandemie bestellte Schutzmasken droht dem Bund eine Nachzahlung in Höhe von nahezu 350 Millionen Euro. Das Oberlandesgericht Köln änderte Ende Mai ein Urteil des Bonner Landgerichts, wie der „Spiegel“ berichtet.
Nach der Entscheidung muss der Bund einem Händler rund 219 Millionen Euro für bestellte und teilweise gelieferte Corona-Masken zahlen. Hinzu kommen Verzugszinsen, die sich nach Berechnungen des Magazins inzwischen auf etwa 128 Millionen Euro belaufen. Die Summe wächst demnach täglich um weitere 61.522 Euro. Der mögliche Gesamtschaden für die Steuerzahler liegt in diesem Verfahren aktuell bei fast 350 Millionen Euro.
Für den Bund bleibt nun die Hoffnung auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs, die für den Herbst erwartet wird. Dort soll geklärt werden, ob die Urteile des Oberlandesgerichts Bestand haben. Die Bundesregierung will erreichen, dass die Entscheidungen aufgehoben werden und sie Forderungen aus zahlreichen weiteren Klagen vermeiden kann. Das finanzielle Risiko dieser Verfahren beläuft sich nach Angaben des „Spiegel“ auf rund 2,3 Milliarden Euro. Einschließlich der aufgelaufenen Verzugszinsen könnte die Summe inzwischen zwischen drei und vier Milliarden Euro liegen.
Im aktuellen Verfahren hatte ein Unternehmen aus Brandenburg gegen den Bund geklagt. Das Bundesgesundheitsministerium unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte während der Corona-Pandemie Schutzmasken zu einem Stückpreis von 4,50 Euro bestellt, die anschließend jedoch nicht vollständig abgenommen wurden. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts hat der Bund Revision eingelegt. +++ red.












