Es sind keine spektakulären Betrugsfälle, die Landrat Dr. Jens Mischak derzeit öffentlich macht. Gerade darin liegt die eigentliche Brisanz. Denn was sich im Vogelsbergkreis nach außen als harmloser Ankauf von Pelzen, Antiquitäten oder Teppichen präsentiert, folgt offenbar einem Geschäftsmodell, das gezielt auf Unsicherheit, mangelnde Erfahrung und den Wunsch vieler älterer Menschen setzt, scheinbar wertlose Gegenstände noch zu Geld zu machen. Die Warnung der Kreisverwaltung fällt deshalb ungewöhnlich deutlich aus: „Diese angeblichen Pelzkäufer sind auf Gold aus.“
Dass der Vogelsbergkreis und seine Gewerbeabteilung nun öffentlich vor solchen Ankaufaktionen warnen, zeigt, wie massiv diese Aktivitäten inzwischen wieder auftreten. In mehreren Kommunen hätten Personen, die sämtlich nicht aus der Region stammen, Ladenlokale angemietet und dort offiziell den „Ankauf von Pelzen, Lederjacken, Antiquitäten und vieles mehr“ angemeldet. Auffällig sei dabei, dass Schmuck und Edelmetalle in den offiziellen Anmeldungen bewusst nicht auftauchten. Erst im persönlichen Gespräch werde nach Gold, Silber oder Schmuck gefragt — oftmals sogar als Voraussetzung dafür, dass alte Pelze, Teppiche oder andere Gegenstände überhaupt angekauft würden.
Genau an diesem Punkt beginnt das Problem, auf das die Gewerbeabteilung ausdrücklich hinweist. Denn wer offiziell lediglich Pelze oder Antiquitäten ankauft, umgeht unter Umständen jene behördlichen Prüfungen, die beim gewerblichen Handel mit Edelmetallen notwendig wären. Die eigentliche Geschäftspraxis verschiebt sich damit in einen Graubereich, in dem Kontrolle erschwert wird und sich Kunden häufig erst dann in einer problematischen Situation wiederfinden, wenn bereits Druck aufgebaut worden ist.
Die Methoden wirken dabei keineswegs zufällig zusammengestellt. Nach Angaben der Kreisverwaltung folgen sie vielmehr einem wiederkehrenden Muster. Zunächst würden großflächige Anzeigen geschaltet oder Flyer verteilt, die mit „Spitzenpreisen“ werben, welche nach Einschätzung der Behörde „in der Realität dann nicht existieren“. Hinzu kämen Informationsstände in Eingangsbereichen von Supermärkten, an denen Gewerbetreibende tageweise angebliche Werbung für ihre Unternehmen machten. Dort werde suggeriert, gebrauchte Pelze, Teppiche oder Antiquitäten könnten besonders lukrativ in Zahlung gegeben werden. Tatsächlich gehe es aber auch hier vor allem darum, potenzielle Kunden dazu zu bewegen, Schmuck oder Edelmetalle mitzubringen.
Eine weitere Variante orientiere sich sogar offen am bekannten Fernsehformat „Bares für Rares“. Gewerbetreibende böten an Ständen vor Supermärkten an, wertvolle Gegenstände zu bewerten und für angebliche „Ausstellungen“ anzukaufen. Die eigentliche Begutachtung finde dann bevorzugt in den Wohnungen der Kunden statt. Gerade das bewertet die Kreisverwaltung kritisch. Denn in der privaten Umgebung entfällt nicht nur die Möglichkeit eines direkten Preisvergleichs; zugleich entziehen sich solche Geschäfte weitgehend öffentlicher Kontrolle.
Landrat Dr. Jens Mischak spricht deshalb ausdrücklich von erheblichen Überrumpelungsgefahren — insbesondere für ältere Menschen. Die angeblichen Ankäufer seien, so seine Einschätzung, in Wahrheit kaum an Pelzen oder gebrauchten Gegenständen interessiert, sondern vor allem an Gold und Silber. Wer einen Pelz verkaufen wolle, werde zu Hause besucht und dort aufgefordert, weiteren Schmuck oder Edelmetalle vorzulegen. Unter diesen Umständen könne kaum davon ausgegangen werden, dass eine sachgerechte Bewertung stattfinde. Vielmehr bestehe die Gefahr, dass deutlich zu niedrige Preise gezahlt würden, ohne dass Betroffene Gelegenheit hätten, ein zweites Angebot einzuholen oder eine unabhängige Einschätzung vornehmen zu lassen.
Bemerkenswert ist dabei weniger die Existenz solcher Methoden — ähnliche Geschäftsmodelle tauchen seit Jahren immer wieder auf — als vielmehr ihre Anpassungsfähigkeit. Die Kulisse verändert sich, das Prinzip bleibt. Mal dient der Pelz als Türöffner, mal die Antiquität, mal das Versprechen einer kostenlosen Bewertung. Stets aber entsteht eine Situation, in der Vertrauen schnell hergestellt und Kontrolle möglichst vermieden werden soll.
Die Kreisverwaltung rät deshalb ausdrücklich davon ab, Hausbesuche solcher Aufkäufer zuzulassen oder Gold und Schmuck zur Ansicht mitzugeben. Sollte dennoch Kontakt bestehen, solle auf sofortiger Barzahlung bestanden und die Identität des Käufers überprüft werden. Wichtig sei außerdem eine schriftliche Ankaufquittung mit vollständigem Namen und Adresse. Darüber hinaus empfiehlt die Behörde, grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen, wenn Schmuck, Silber oder Münz- beziehungsweise Bruchgold verkauft werden sollen.
Wer Zweifel an der Seriosität eines Angebots hat, kann sich an die Gewerbeabteilung des Vogelsbergkreises wenden oder in dringenden Fällen Kontakt mit dem Polizeipräsidium Osthessen aufnehmen. Dass eine Kreisverwaltung inzwischen derart offensiv vor solchen Praktiken warnt, ist allerdings selbst schon ein Hinweis darauf, wie professionell und zugleich schwer durchschaubar diese Formen des mobilen Ankaufs geworden sind. Gerade deshalb dürfte Misstrauen derzeit oft die vernünftigste Form der Vorsicht sein. +++ me













