Der Ausbau der Glasfasernetze gilt als wichtiger Baustein der digitalen Infrastruktur, doch auf den Baustellen häufen sich zugleich Vorfälle mit erheblichen Folgen für die Energieversorgung. In Osthessen und Unterfranken kommt es nach Angaben der OsthessenNetz immer häufiger zu Stromausfällen, weil bei Arbeiten zur Verlegung von Glasfaser Stromleitungen beschädigt werden. Allein im ersten Halbjahr 2026 registrierte die Netzgesellschaft der RhönEnergie Gruppe in ihrem Versorgungsgebiet 27 größere Schäden an Stromleitungen, die im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau entstanden.
Wie gravierend die Auswirkungen solcher Fehler sein können, zeigte sich am heutigen Tag in Sinntal-Sterbfritz. Bei Bauarbeiten zur Verlegung von Glasfaser wurde eine 20.000-Volt-Leitung beschädigt. In der Folge fiel in insgesamt neun Ortschaften der Gemeinden Sinntal im Main-Kinzig-Kreis und Motten im Landkreis Bad Kissingen für rund eine Stunde der Strom aus. „Der eingesetzte Bautrupp hatte nach eigenen Angaben zwar eine Planauskunft eingeholt, diese dann vor Ort aber nicht beachtet. Die Fälle, in denen Bautrupps ohne die vorgeschriebene Planauskunft mit den Arbeiten beginnen und dabei Stromleitungen beschädigen, nehmen leider zu. Die Schäden sind erheblich“, sagt Matthias Hahner, Geschäftsführer der OsthessenNetz.
Nach bisherigen Erkenntnissen versuchte ein Bauarbeiter im Rotschieferweg in Sinntal-Sterbfritz, mit einem Hammer eine Eisenstange unter einem Bordstein hindurchzutreiben. Dabei traf die Eisenstange ein 20.000-Volt-Kabel und beschädigte es. Um 12.59 Uhr führte dies zu einem Kurzschluss in der Trafostation in der Brückenstraße in Mottgers. Betroffen waren die Sinntaler Ortsteile Sterbfritz (teilweise), Weichersbach, Oberzell, Züntersbach, Schwarzenfels und Mottgers sowie die Mottener Ortsteile Speicherz, Kothen und Motten. Die alarmierten Mitarbeiter der OsthessenNetz trafen den verantwortlichen Bauarbeiter vor Ort an. Er blieb nach ersten Erkenntnissen unverletzt, wurde jedoch vorsorglich zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Um 14.02 Uhr konnte die Stromversorgung vollständig wiederhergestellt werden.
Der Vorfall reiht sich in eine Entwicklung ein, die den Netzbetreiber zunehmend beschäftigt. Während der Glasfaserausbau vielerorts mit hoher Geschwindigkeit vorangetrieben wird, wächst zugleich die Zahl der Schäden an bestehender Infrastruktur. Nach Einschätzung der OsthessenNetz wären viele dieser Störungen vermeidbar. „Solche Störungen und Stromausfälle wären vermeidbar gewesen, wenn die Baufirma – wie vorgeschrieben – vor Beginn der Arbeiten eine Planauskunft eingeholt hätte“, betont Hahner. Hinzu komme, dass bei Bauarbeiten immer wieder Kabel oder Rohre beschädigt würden, ohne dass dies unmittelbar bemerkt werde. Die Folgen träten häufig erst Monate oder sogar Jahre später zutage. „Deshalb fordern wir von allen Bauunternehmen, auch vermeintlich kleine Beschädigungen an unseren Leitungen unverzüglich zu melden“, erklärt Hahner.
Die Netzgesellschaft erinnert deshalb daran, dass vor sämtlichen Bauarbeiten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich grundsätzlich Planauskünfte bei den jeweiligen Infrastrukturbetreibern einzuholen sind. Die Leitungsdaten der OsthessenNetz können rund um die Uhr kostenlos online über die Planauskunft abgerufen werden. Darüber hinaus weist das Unternehmen darauf hin, dass bei Ausschachtungen und anderen Erdarbeiten besondere Vorsicht erforderlich ist. Im Bereich von Leitungen und Rohren seien Erdarbeiten grundsätzlich in Handschachtung auszuführen. Bei Unklarheiten sollten sich ausführende Unternehmen frühzeitig mit der OsthessenNetz in Verbindung setzen. Das Unternehmen bietet nach eigenen Angaben eine kostenlose Einweisung vor Ort oder, falls erforderlich, die Freischaltung eines Kabels an. Ziel sei es, lebensgefährliche Arbeitsunfälle, Stromausfälle und erhebliche Folgekosten zu vermeiden. Der jüngste Vorfall zeigt, wie eng der Erfolg des Glasfaserausbaus mit der Sorgfalt auf den Baustellen verknüpft ist – und dass der Ausbau moderner Netze nicht zulasten der Sicherheit bestehender Infrastruktur gehen darf. +++ red.














