Neues Baurecht in Hessen: Sebastian Müller (CDU) informiert bei IHK Fulda

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Landtagsabgeordneter Sebastian Müller (CDU)

Wie sich das Bauen in Hessen künftig verändert und welche neuen Möglichkeiten die novellierte Hessische Bauordnung bietet, stand im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung der IHK Fulda. Der CDU-Landtagsabgeordnete Sebastian Müller informierte rund 50 Bauherren, Architekten, kommunale Vertreterinnen und Vertreter sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger in einem 90-minütigen Austausch über die wesentlichen Änderungen des bereits geltenden Baupakets I und gab Einblicke in die Beratungen zum kommenden Baupaket II. Als Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum befasst sich Müller intensiv mit der Weiterentwicklung des Baurechts. Er betonte zu Beginn, dass vorhandene Potenziale besser genutzt und das Bauen dort erleichtert werden müsse, wo es noch unnötig kompliziert sei. Gerade im Bestand, in den Ortskernen und beim Ausbau vorhandener Gebäude liege großes Potenzial für zusätzlichen Wohnraum, erklärte der Abgeordnete.

Seit dem 14. Oktober 2025 ist die novellierte Hessische Bauordnung in Kraft, die ein schnelleres und bezahlbareres Bauen ermöglichen soll. Müller erläuterte die neuen Möglichkeiten beim Bauen im unbeplanten Innenbereich, die besonders für ältere Ortskerne relevant sind, welche vor der Einführung des Baugesetzbuchs entstanden. Hier können vereinfachte Freistellungsverfahren eine schnellere Umsetzung von Bauvorhaben erlauben, sofern sich das geplante Gebäude in die bestehende Umgebungsbebauung einfügt. Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf dem Dachgeschossausbau und der Aufstockung bestehender Gebäude. Erleichterungen bei der Umnutzung von Dachräumen zu Wohnzwecken sowie der Wegfall zusätzlicher Kfz-Stellplätze in bestimmten Fällen sollen helfen, vorhandene Flächen besser zu nutzen. Mehr Wohnraum im Bestand bedeute auch weniger neue Flächenversiegelung, was laut Müller für gewachsene Städte und Gemeinden ein wichtiger Ansatz sei. Zu den weiteren Neuerungen zählen die Reduzierung der Abstandsflächen von drei auf 2,50 Meter, die Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung von drei auf fünf Jahre sowie zusätzliche genehmigungsfreie Vorhaben. Für Verfahrensbeschleunigung sorgt zudem eine neue Vollständigkeitsfiktion, bei der die Bauaufsicht innerhalb eines Monats die Vollständigkeit eines Antrags prüfen muss und weitere Nachforderungen danach grundsätzlich ausgeschlossen sind. Darüber hinaus wurden die Möglichkeiten des Gebäudetyps E für experimentelle und vereinfachte Bauweisen sowie Erleichterungen bei Photovoltaikanlagen vorgestellt.

Mit Blick auf das Baupaket II machte der Landtagsabgeordnete deutlich, dass sich derzeit noch mehrere weitere Änderungen in der politischen Beratung befinden. Geplant sind unter anderem die zeitweise Aussetzung zahlreicher technischer Baubestimmungen, Erleichterungen für Gebäude in Holzbauweise bis zu einer Höhe von 13 Metern sowie eine frühere Erteilung von Baugenehmigungen in Fällen, in denen Grundstücksteile noch zusammengelegt werden müssen. Ebenso vorgesehen sind reduzierte Schallschutzanforderungen bei Dachgeschossausbauten und Aufstockungen sowie flexiblere Lösungen beim Thema Barrierefreiheit. Die Liste der genehmigungsfreien Vorhaben soll im Rahmen des zweiten Pakets nochmals erweitert werden, beispielsweise um Wintergärten, Container, Einkaufswagenunterstände, Hofläden und bestimmte Behälter. Das Baupaket I sei ein wichtiger Schritt gewesen, nun komme es darauf an, die Erfahrungen aus der Praxis ernst zu nehmen und im Baupaket II dort weiter zu vereinfachen, wo Vorschriften unnötige Kosten und Verzögerungen verursachen, so Müller.

Neben den beiden Baupaketen thematisierte die Veranstaltung auch weitere anstehende Veränderungen im Baurecht. Mit dem neuen Hessischen Denkmalschutzgesetz, dessen Inkrafttreten für den 1. Januar 2027 vorgesehen ist, sollen unter anderem mehr Tempo und eine stärkere Entscheidungskompetenz der unteren Denkmalschutzbehörden vor Ort erreicht werden. Genehmigungsverfahren sollen dann innerhalb klarer Fristen abgeschlossen sein. Zudem stellte Müller den sogenannten „Bauturbo“ des Bundes vor. Diese neuen bundesrechtlichen Möglichkeiten zielen darauf ab, den Wohnungsbau und bestimmte Nutzungsänderungen zu erleichtern, und gelten unter anderem für Vorhaben innerhalb oder im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungsbereichen.

Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine intensive Diskussion, bei der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit nutzten, konkrete Fragen und Erfahrungen aus ihrer täglichen Arbeit einzubringen. Dabei zeigte sich, dass die Tragweite mancher bereits beschlossener Änderungen in der Praxis noch nicht überall vollständig bekannt ist. Gleichzeitig wurden zahlreiche Anregungen für die weitere Beratung des Baupakets II formuliert, die Müller nach eigenen Angaben in die politischen Diskussionen nach Wiesbaden mitnehmen wird. Gute Baupolitik entstehe nicht allein im Parlament, sondern brauche den direkten Austausch mit den Menschen, die bauen, planen, genehmigen und investieren, weshalb die Rückmeldungen aus der IHK-Veranstaltung für ihn besonders wertvoll seien. So bot der Termin nicht nur einen Überblick über geltende Regelungen, sondern auch den Raum, praktische Auswirkungen und weiteren Reformbedarf direkt mit Fachleuten und Betroffenen zu erörtern. +++

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