Union und SPD beraten über Änderungen bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Im Gespräch sind bis zu zwei zusätzliche Beitragsjahre, eine veränderte Anrechnung von Erziehungszeiten und eine Begrenzung auf bestimmte Berufsgruppen.
Berlin. Im Streit um die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, die häufig als „Rente mit 63“ bezeichnet wird, suchen die Fraktionen von Union und SPD nach einem Kompromiss. Wie die „Bild“ unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, wird unter anderem darüber beraten, die erforderliche Beitragszeit um bis zu zwei Jahre anzuheben. Arbeitnehmer könnten in diesem Fall erst nach 46 beziehungsweise 47 Beitragsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen.
Die Überlegungen berühren damit eine zentrale Voraussetzung des bisherigen Rentenmodells. Wer die erforderliche Beitragszeit erfüllt, kann bislang unter den geltenden Voraussetzungen eine abschlagsfreie Rente beziehen. Eine Verlängerung auf 46 oder 47 Beitragsjahre würde die Zugangsvoraussetzungen verschärfen und den Zeitpunkt, zu dem ein abschlagsfreier Renteneintritt möglich ist, für einen Teil der Beschäftigten verändern. Ob und in welcher Form eine solche Anpassung umgesetzt werden könnte, ist Gegenstand der Gespräche zwischen den Koalitionsfraktionen.
Darüber hinaus wird nach Informationen der „Bild“ eine Verkürzung der anrechenbaren Erziehungszeiten diskutiert. Derzeit werden pro Kind bis zu zehn Jahre berücksichtigt. Eine Änderung dieser Regelung könnte sich auf die Berechnung der erforderlichen Beitragszeiten auswirken. Die konkrete Ausgestaltung einer möglichen Verkürzung ist in dem Bericht nicht näher benannt.
Ein weiterer Vorschlag sieht demnach vor, die abschlagsfreie Rente künftig auf bestimmte Berufsgruppen zu begrenzen. Im Gespräch ist laut „Bild“ eine Regelung, die sich auf Arbeitnehmer konzentriert, die körperlich besonders belastende Tätigkeiten ausüben. Als Beispiel werden Dachdecker genannt. Die abschlagsfreie Rente könnte damit nicht mehr in gleicher Weise für alle Beschäftigten mit der erforderlichen Beitragszeit offenstehen, sondern an zusätzliche berufliche Kriterien geknüpft werden.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann bekräftigte gegenüber der Zeitung die Position, dass die Koalition zwischen besonderen Härtefällen und dem allgemeinen Regelfall unterscheiden müsse. „Wir haben in der Koalition eine klare Vereinbarung: Härtefälle ja, Regelfälle nein“, sagte Hoffmann. Ohne eine Änderung des bisherigen Verhältnisses von Regel und Ausnahme bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren könne es keine Rentenreform geben.
Die Diskussion zeigt, dass die Ausgestaltung der abschlagsfreien Rente innerhalb der Koalition weiterhin umstritten ist. Während die bisherigen Regelungen an eine lange Versicherungsbiografie anknüpfen, stehen nun verschiedene Modelle im Raum, die den Zugang stärker begrenzen könnten. Eine Entscheidung über die Vorschläge ist nach den vorliegenden Angaben noch nicht getroffen. +++














