GKV-Ausgaben steigen deutlich stärker als Einnahmen – DAK fordert gleiche Sparmaßnahmen für Beamte

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Die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden in diesem Jahr voraussichtlich deutlich stärker steigen als die Einnahmen. Das geht aus einer Schätzung des IT-Dienstleisters Bitmarck hervor, über die die „Rheinische Post“ in ihrer Mittwochsausgabe berichtet.

Demnach ist für 2026 mit einem Anstieg der Ausgaben um sieben Prozent zu rechnen, nachdem das Plus im Vorjahr bei 7,8 Prozent gelegen hatte. Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben den Angaben zufolge weiterhin deutlich hinter dieser Entwicklung zurück. Im Jahr 2025 stiegen sie geschätzt um 3,7 Prozent, für dieses Jahr wird ein Zuwachs von sechs Prozent erwartet.

Infolge dieser Entwicklung dürfte der Fehlbetrag im Gesundheitsfonds in diesem Jahr auf 59 Milliarden Euro anwachsen. Laut Bitmarck hatte das Defizit 2025 noch bei 52 Milliarden Euro gelegen. Die Autoren der Schätzung sprechen in diesem Zusammenhang von einem „hohen strukturellen Defizit“.

Zudem lagen im Jahr 2025 knapp 60 Prozent der Krankenkassen unterhalb der vorgeschriebenen Mindestreserve. Diese Mindestreserve entspricht 20 Prozent einer Monatsausgabe und soll dazu dienen, Schwankungen bei den Ausgaben auszugleichen und die Zusatzbeiträge stabil zu halten.

Durch Beitragserhöhungen soll der Anteil der Kassen unterhalb dieser Schwelle bis zum Jahresende zwar sinken. Dennoch erwartet Bitmarck, dass Ende 2026 weiterhin jede dritte Krankenkasse nicht über die vorgeschriebene Mindestreserve verfügen wird.

Das Bundeskabinett hatte Ende April einen Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Defizite der Krankenkassen auszugleichen und die Beiträge der Versicherten im kommenden Jahr stabil zu halten.

Unterdessen fordert die Krankenkasse DAK, die geplanten Sparmaßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung auch auf Beamte zu übertragen. DAK-Chef Andreas Storm sagte der „Rheinischen Post“, es sei zwingend notwendig, Änderungen für Kassenpatienten wirkungsgleich auf die Beihilfe für Beamte anzuwenden.

„Wenn sich Leistungen für Kassenpatienten verschlechtern sollen, muss das auch bei der Beihilfe der Beamten gelten“, sagte Storm. Er schlug vor, dass das Bundeskabinett noch vor einer Entscheidung des Bundestags über die GKV-Reform Eckpunkte für eine Reform der Beihilfe beschließen solle. Dies sei eine zwingende Voraussetzung, um gesellschaftliche Akzeptanz für die Maßnahmen zu erreichen.

Als Beispiel nannte Storm das geplante Ende der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Mitversicherung sei bislang ein sozialpolitisch gut begründeter Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung gewesen. Es müsse geprüft werden, ob man sie tatsächlich abschaffen wolle. Falls dies geschehe, müsse die Änderung nach seiner Ansicht auch auf die Beihilfe übertragen werden.

Nach den bisherigen Reformplänen sollen ab 2028 bislang kostenlos mitversicherte Ehepartner einen Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent zahlen.

Als weiteres Beispiel verwies der DAK-Chef auf die geplante Ausgabenbremse für die ärztliche Behandlung von Kassenpatienten. Zudem müsse das zentrale Element der Reform – wonach die Ausgaben nur noch in dem Umfang steigen dürften wie die Beitragseinnahmen – ebenfalls auf die Beihilfe übertragen werden. Für die Beihilfeausgaben des Bundes brauche es eine vergleichbare Ausgabenbremse, sagte Storm. +++

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