Gericht erklärt neue Milka-Verpackung für wettbewerbswidrig

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Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit reduziertem Inhalt und nahezu unveränderter Verpackung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das entschied das Landgericht Bremen am Mittwoch.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Nach Auffassung der Verbraucherschützer seien Verpackung und Design der neuen 90-Gramm-Tafeln nahezu identisch mit den bisherigen 100-Gramm-Tafeln geblieben. Gleichzeitig habe der Hersteller Mondelez die Schokoladentafel selbst unmerklich um rund einen Millimeter dünner gemacht. Ein deutlicher Hinweis auf die verringerte Füllmenge fehle nach Ansicht der Verbraucherzentrale.

Zwar sei die neue Nennfüllmenge von 90 Gramm auf der Vorderseite der Verpackung angegeben, allerdings nur in kleiner Schrift. Zudem werde die Angabe in Supermarktregalen häufig durch die Laschen der Kartons verdeckt, kritisierten die Verbraucherschützer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mondelez kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte die Bundesregierung nach der Entscheidung zu gesetzlichen Nachbesserungen auf. Hersteller sollten nach Auffassung der Verbraucherschützer verpflichtet werden, bei schrumpfenden Packungsinhalten verbindliche Hinweise anzubringen. Gefordert werde ein Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate.

Zudem müsse die Packungsgröße bei weniger Inhalt entsprechend angepasst werden. Unternehmen wie Mondelez würden die bestehende Gesetzeslücke „schamlos“ ausnutzen, erklärte die Verbraucherzentrale. +++ red.

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