Es gehört zu den eigentümlichen Erscheinungen kommunaler Politik, dass ihre entscheidenden Konflikte oft dort sichtbar werden, wo sie am liebsten technisch erscheinen möchte. In Fulda trägt der Streit den spröden Namen „Mehrheitsklausel“, tatsächlich aber geht es um weit mehr als um die Besetzung einiger Sitze im Präsidium und Magistrat. Es geht um politische Ehrlichkeit, um den Umgang mit neuen Kräfteverhältnissen und um die Frage, wie weit sich parlamentarische Konstruktionen von ihrem eigentlichen Zweck entfernen dürfen, ohne das Vertrauen in die demokratische Ordnung zu beschädigen, schreibt fuldainfo.de.
Die AfD-Fraktion sowie einer ihrer Stadtverordneten haben gegen die Wahlen der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher und der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder Wahlwiderspruch eingelegt. Anlass ist die Entscheidung von CDU, Grünen und FDP/FW/FGG, mit gemeinsamen Wahlvorschlägen die Mehrheitsklausel nach § 22 Abs. 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in Anspruch zu nehmen. Juristisch mag dieses Vorgehen zunächst gedeckt erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht hat gemeinsame Wahlvorschläge bei Magistratswahlen grundsätzlich gebilligt. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jede lose Kooperation bereits jene politische Qualität besitzt, die der Gesetzgeber mit einer privilegierten Mehrheitsbildung verbinden wollte.
Genau an diesem Punkt beginnt die politische Fragwürdigkeit des Fuldaer Konstrukts. Denn bemerkenswert ist weniger, dass CDU, Grüne und FDP/FW/FGG zusammenarbeiten, sondern dass sie zugleich alles daransetzen, diese Zusammenarbeit sprachlich zu relativieren. Von einer „lockeren Kooperation“ ist die Rede, von der Wahrung der jeweiligen „politischen DNA“, ausdrücklich nicht jedoch von einer Koalition. Das mag taktisch verständlich sein. Die CDU weiß sehr genau, dass eine offene Zusammenarbeit mit den Grünen in Teilen ihres konservativen Wählerlagers auf Skepsis stößt. Gerade nach erheblichen Stimmenverlusten versucht sie erkennbar, die politische Zumutung einer solchen Allianz rhetorisch abzufedern.
Doch genau daraus entsteht der Widerspruch, der den Vorgang so unerquicklich macht. Einerseits möchte man die politischen Kosten einer festen Zusammenarbeit vermeiden; andererseits nimmt man sämtliche institutionellen Vorteile in Anspruch, die eine solche Zusammenarbeit mit sich bringt. Das wirkt nicht wie Ausdruck stabiler politischer Verantwortung, sondern wie der Versuch, zugleich Regierungspartner und Nicht-Koalitionär zu sein. Man will die Macht einer Mehrheit nutzen, ohne sich öffentlich als Mehrheit bekennen zu müssen.
Die AfD greift diesen Widerspruch naturgemäß offensiv auf. Ihr Fraktionsvorsitzender Pierre Lamely spricht von „Trickserei“ und einem doppelten Spiel der CDU. Politisch ist diese Zuspitzung erwartbar. Gleichwohl verweist sie auf einen Punkt, den die übrigen Parteien nicht einfach beiseiteschieben können. Demokratie lebt nicht allein von juristischer Zulässigkeit, sondern ebenso von politischer Nachvollziehbarkeit. Wenn Wähler den Eindruck gewinnen, parlamentarische Regeln würden vor allem dazu genutzt, unerwünschte Konkurrenten institutionell kleinzuhalten, entsteht ein Problem, das sich nicht durch Verweis auf formale Rechtslagen erledigen lässt.
Dabei ist selbstverständlich ebenso klar, dass keine Partei einen Anspruch darauf besitzt, an Macht oder Gremien beteiligt zu werden, nur weil sie Zugewinne erzielt hat. Parlamentarische Mehrheiten dürfen sich organisieren. Sie dürfen politische Gegner auch aus zentralen Funktionen heraushalten, solange dies im Rahmen der geltenden Ordnung geschieht. Gerade deshalb wäre es allerdings umso wichtiger, die eigene Mehrheit offen zu definieren und politisch zu vertreten, statt sie hinter semantischen Ausweichbewegungen zu verstecken.
Interessant wird der Fall vor allem dort, wo die juristische Ebene tatsächlich offen erscheint. Dass die Mehrheitsklausel bei der Wahl ehrenamtlicher Magistratsmitglieder grundsätzlich zulässig ist, dürfte kaum ernsthaft erschüttert werden. Weniger eindeutig ist dagegen ihre Anwendung auf die Wahl stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher. Hier geht es nicht um ein Kollegialorgan mit Regierungsfunktion, sondern um repräsentative und organisatorische Aufgaben innerhalb des Parlamentsbetriebs. Ob die privilegierte Mehrheitsbildung dort denselben sachlichen Zweck erfüllt wie beim Magistrat, ist keineswegs offensichtlich. Genau deshalb könnte der angekündigte Gang vor das Verwaltungsgericht über Fulda hinaus Beachtung finden.
Doch unabhängig vom Ausgang des Verfahrens offenbart der Vorgang bereits jetzt ein tieferes Problem der politischen Mitte. Die CDU steht vielerorts unter Druck zwischen AfD und Grünen, zwischen konservativer Selbstvergewisserung und pragmatischer Mehrheitsbeschaffung. In Fulda versucht sie sichtbar, diesen Widerspruch organisatorisch zu lösen, ohne ihn politisch auszusprechen. Gerade darin liegt jedoch die eigentliche Schwäche dieser Konstruktion. Denn wer Mehrheiten nur noch verwaltet, statt sie auch argumentativ zu vertreten, erzeugt am Ende genau jene Politikverdrossenheit, aus der populistische Kräfte zusätzlichen Nutzen ziehen.
Der Fuldaer Streit ist deshalb mehr als eine kommunale Verfahrensfrage. Er zeigt, wie unsicher etablierte Parteien inzwischen im Umgang mit veränderten politischen Kräfteverhältnissen geworden sind. Die eigentliche Stärke parlamentarischer Demokratie liegt nicht in taktischen Arrangements, sondern in der Bereitschaft, politische Entscheidungen offen zu begründen. Wo diese Klarheit verloren geht, beginnt das Misstrauen zu wachsen – und zwar weit über einzelne Magistratssitze hinaus. +++ red.














