CDU fordert stärkere Beteiligung von Kindern an Pflegekosten ihrer Eltern

Pflege

Die Diskussion über die Finanzierung der Pflege gewinnt angesichts steigender Kosten erneut an Fahrt. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Albert Stegemann, spricht sich dafür aus, erwachsene Kinder künftig stärker an den Pflegekosten ihrer Eltern zu beteiligen.

In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ stellte der CDU-Politiker die derzeit geltende Einkommensgrenze infrage. Nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 werden Kinder erst dann zu den Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Diese Grenze bezeichnete Stegemann rückblickend als „mehr oder weniger willkürlich“ und brachte eine Absenkung ins Gespräch.

Hintergrund der Debatte sind die steigenden Ausgaben in der Pflegeversicherung. Nach Einschätzung Stegemanns droht ohne Reformen ein deutlicher Anstieg der Beiträge. Er verwies darauf, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2030 von derzeit 3,6 auf 4,6 Prozent steigen könnte. Für Kinderlose könne die Belastung sogar in Richtung 5,5 Prozent wachsen.

Bereits in den vergangenen Wochen hatte Stegemann mit seiner Kritik an einem aus seiner Sicht bestehenden „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ für Aufmerksamkeit gesorgt. Nun erneuerte er seine Forderung, bestehende Regelungen zur Vermögensübertragung vor einem Pflegefall genauer in den Blick zu nehmen.

Nach seinen Angaben würden Vermögenswerte häufig frühzeitig an die nächste Generation übertragen, um sie vor einem späteren Zugriff zur Finanzierung von Pflegekosten zu schützen. Insbesondere bei Immobilien werde die Vermögenssituation oftmals so gestaltet, dass die gesetzlichen Zehnjahresfristen eingehalten werden und das Erbe rechtzeitig übertragen werden kann.

Stegemann betonte, dies sei vielen Betroffenen nicht persönlich vorzuwerfen, da sie lediglich die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nutzten. Gleichwohl sieht er politischen Handlungsbedarf. Aus seiner Sicht müsse geprüft werden, wie solche Umgehungstatbestände künftig eingeschränkt werden können – unabhängig davon, ob es sich um selbstgenutzte Immobilien oder andere Vermögenswerte handelt.

Mit seinen Vorschlägen stößt Stegemann eine Debatte an, die angesichts des demografischen Wandels und der finanziellen Herausforderungen in der Pflege in den kommenden Monaten weiter an Bedeutung gewinnen dürfte. +++ red.

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