Belästigungsvorwürfe gegen Sönmez - Der blinde Fleck im Ministerium

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Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori. Foto: fdi-Mediendienst

Es ist nicht der Vorwurf allein, der diese Affäre politisch auflädt, sondern der Umgang mit ihm. Dass ein Staatssekretär Wochen vor seiner Entlassung Teile seines eigenen Ministeriums nicht mehr betreten durfte, gehört zu jenen Details, die das Geschehen im Nachhinein in ein anderes Licht rücken.

Der ehemalige hessische Wirtschaftsstaatssekretär Umut Sönmez ist Mitte April aus dem Amt entlassen worden, nachdem ein Anfangsverdacht der sexuellen Belästigung bekannt geworden war und die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte. Sönmez weist die Vorwürfe zurück. Was zunächst wie ein weiterer, in seiner Substanz noch unklarer Fall schien, erhält durch neue Informationen eine zusätzliche Dimension: Offenbar waren im Ministerium frühzeitig Maßnahmen ergriffen worden, die auf eine konkrete Gefährdungslage hindeuten. Dass Sönmez bereits Wochen vor seiner Entlassung bestimmte Bereiche des Hauses nicht mehr betreten durfte, geschah zum Schutz einer Mitarbeiterin. Zugleich wurden externe Kanzleien mit der Aufklärung betraut.

Damit verschiebt sich der zeitliche Horizont der Affäre. Sie beginnt nicht mit der öffentlichen Entlassung, sondern deutlich früher, im Inneren der Behörde. Die Frage, wer wann was wusste, ist damit keine nachgeordnete, sondern eine zentrale. Sie berührt die Verantwortung der Hausleitung ebenso wie die der Staatskanzlei. Dass Ministerpräsident Boris Rhein den Staatssekretär schließlich entließ, geschah auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori. Doch der Weg dorthin bleibt in wesentlichen Punkten im Dunkeln.

Gerade an dieser Stelle entzündet sich der politische Konflikt. Die Opposition wirft der Regierungskoalition aus CDU und SPD vor, die parlamentarische Aufklärung zu behindern. Tatsächlich hat Mansoori im zuständigen Ausschuss Fragen nicht öffentlich beantwortet, auch solche, die sich auf Abläufe und Zeitpunkte beziehen. Der Hinweis auf Persönlichkeitsrechte greift hier nur begrenzt. Es wäre möglich gewesen, sensible Aspekte im nichtöffentlichen Teil zu behandeln und zugleich die strukturellen Fragen offen zu klären. Dass dies unterblieb, nährt den Eindruck, es gehe weniger um den Schutz Einzelner als um die Kontrolle der politischen Darstellung.

Dabei liegt das eigentliche Problem tiefer. Ein Ministerium ist nicht nur Verwaltungsapparat, sondern auch ein Ort, an dem Macht ausgeübt wird und an dem sich Beschäftigte darauf verlassen müssen, dass ihre Integrität geschützt wird. Wenn es Hinweise auf Fehlverhalten gibt, muss schnell und nachvollziehbar gehandelt werden. Offenkundig ist dies intern zumindest teilweise geschehen, sonst hätte es weder Zugangsbeschränkungen noch externe Untersuchungen gegeben. Doch der Übergang von interner Krisenbewältigung zu politischer Verantwortung wirkt brüchig. Transparenz wird nicht dadurch hergestellt, dass man sie auf später verschiebt.

So bleibt ein widersprüchliches Bild: ein Ministerium, das früh reagiert, und eine politische Führung, die spät und zögerlich erklärt. Die Unschuldsvermutung gilt, auch für Sönmez. Ebenso gilt jedoch, dass Vertrauen in staatliches Handeln nicht allein durch formale Korrektheit entsteht, sondern durch nachvollziehbare Entscheidungen und ihre offene Begründung. Je länger diese ausbleibt, desto mehr verlagert sich die Debatte von den ursprünglichen Vorwürfen auf die Frage, wie Regierung mit ihnen umgeht.

Am Ende könnte sich zeigen, dass nicht die Affäre selbst den größten Schaden angerichtet hat, sondern der Eindruck, es gebe in ihrem Verlauf einen blinden Fleck, den aufzuklären man sich nicht recht entschließen mag. +++ me

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