Ausländerbeirat wird neu gewählt – Zweifel bleiben

Stadtverordnetenversammlung Fulda

Am Ende dieser langen Sitzung stand ein Beschluss, der Klarheit schaffen sollte – und stattdessen neue Fragen aufwarf. Die Fuldaer Stadtverordnetenversammlung entschied, die Briefwahl zum Ausländerbeirat zu wiederholen. Doch je länger die Debatte dauerte, desto deutlicher wurde, dass es längst nicht mehr nur um eine kommunale Wahlprüfung ging, schreibt fuldainfo.de. Verhandelt wurde an diesem Abend auch die Frage, wie weit politisches Misstrauen reichen darf, bevor daraus institutionelle Konsequenzen gezogen werden.

Auslöser waren die Ergebnisse des Wahlprüfungsausschusses, der sich in zwei Sitzungen mit möglichen Unregelmäßigkeiten bei der Ausländerbeiratswahl beschäftigt hatte. Ausschussvorsitzender Hans-Dieter Alt (CDU) verwies auf erhebliche Unterschiede zwischen Urnen- und Briefwahlergebnissen einer kandidierenden Gruppierung. Während diese bei der Urnenwahl 25,96 Prozent erreicht hatte, lag ihr Ergebnis bei der Briefwahl bei 83 Prozent. Teilweise betrug die Differenz 57 Prozentpunkte. Hinzu kam ein anonymes Schreiben, das der Ausschuss zwar berücksichtigte, wegen seiner fehlenden Nachprüfbarkeit aber nicht als belastbaren Beweis einstufte.

Genau an dieser Stelle begann der politische Konflikt. Denn obwohl der Ausschuss keine eindeutig nachweisbaren Manipulationen feststellen konnte und selbst einräumte, dass es keine klar definierte Schwelle für die Feststellung einer Unregelmäßigkeit gebe, empfahl die Mehrheit dennoch die Wiederholung der Briefwahl zum Ausländerbeirat. Die Entscheidung beruhte damit weniger auf einem juristisch zweifelsfreien Nachweis als auf einer politischen Bewertung der Gesamtsituation.

Die AfD-Fraktion griff diesen Punkt sofort auf. Frank Schüßler und Pierre Lamely argumentierten, mögliche Manipulationen könnten sich nicht ausschließlich auf den Ausländerbeirat beschränkt haben, wenn parallel am selben Tag auch die Stadtverordnetenversammlung gewählt worden sei. Schüßler verwies dabei auf äußerst knappe Ergebnisse einzelner Kandidaten. Zwischen der letzten gewählten CDU-Bewerberin und einer nicht berücksichtigten Kandidatin hätten lediglich vier Stimmen gelegen. Wer unter diesen Umständen behaupte, mögliche Unregelmäßigkeiten hätten keine Auswirkungen auf andere Wahlen gehabt, ignoriere die politische Logik des Vorgangs.

Die AfD beantragte deshalb, auch die Briefwahl zur Stadtverordnetenversammlung überprüfen und gegebenenfalls wiederholen zu lassen. Die Mehrheit lehnte das ab. Für diese Wahl gebe es keine vergleichbaren Auffälligkeiten, erklärte Alt. Zudem habe die Stadtverordnetenversammlung bereits im April die Ordnungsmäßigkeit der Wahl festgestellt.

Auffällig war allerdings, dass die Debatte keineswegs strikt entlang der üblichen Mehrheitsverhältnisse verlief. Dr. Tatevik Mamajanyan von der FGG sprach in ihrem Redebeitrag ausführlich über den Umgang mit Verdachtsmomenten und politischen Konflikten. Demokratie, sagte sie, zeige sich nicht nur im Konsens, sondern auch darin, wie eine Gesellschaft mit Unsicherheit umgehe, ohne rechtsstaatliche Prinzipien aufzugeben oder Menschen vorschnell öffentlich unter Generalverdacht zu stellen. Gleichzeitig erklärte sie aber ebenso deutlich, dass ein tatsächlicher Wahlbetrug denklogisch alle am selben Tag abgehaltenen Wahlen betreffen müsse. Am Ende stimmte sie als einziges Mitglied ihrer Zählgemeinschaft gegen die Beschlussempfehlung.

Damit wurden die Spannungen innerhalb der von CDU, Grünen und FDP/FW/FGG getragenen Mehrheit sichtbar. Schon bei früheren Entscheidungen hatte es Unstimmigkeiten gegeben, etwa bei der Wahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher und des ehrenamtlichen Magistrats. Damals hatte die AfD argumentiert, CDU, Grüne und FDP/FW/FGG hätten faktisch wie eine Koalition gehandelt, obwohl formal keine bestehe. Patricia Fehrmann (CDU) widersprach und erklärte, gemeinsame Wahlvorschläge seien rechtlich zulässig. Die Mehrheit folgte dieser Sichtweise.

In der aktuellen Sitzung verschärfte sich der Ton dennoch spürbar. Während ihrer Rede musste Mamajanyan die CDU-Fraktion auffordern, ihr zuzuhören, nachdem sie selbst den anderen Beiträgen aufmerksam gefolgt sei. Kurz darauf erklärte Hans-Dieter Alt, „dieses Haus“ brauche keine Belehrungen. Der Satz wirkte wie ein kleiner Moment der Entgleisung in einer Debatte, die ohnehin längst nicht mehr nur juristisch geführt wurde. Denn gerade Wahlprüfungen leben von dem Anspruch, Distanz und Sachlichkeit zu wahren. Wenn persönliche Gereiztheit sichtbar wird, verschiebt sich die Diskussion fast zwangsläufig weg von der Beweisfrage hin zur politischen Kultur eines Parlaments.

Interessant war dabei, dass ausgerechnet die SPD die deutlichste juristische Gegenposition zur Wahlwiederholung formulierte. Dr. iur. Szymon Mazur argumentierte, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Teilwiederholung seien nicht erfüllt. Das Kommunalwahlgesetz verlange konkrete Unregelmäßigkeiten mit möglichem Einfluss auf die Sitzverteilung, nicht bloße Verdachtsmomente oder statistische Auffälligkeiten. Die vorhandenen Indizien seien ernst zu nehmen, reichten aber nicht aus, um Manipulationen zweifelsfrei nachzuweisen. Zweifel müssten zugunsten der Rechtmäßigkeit einer Wahl ausgelegt werden. Die Stadtverordnetenversammlung treffe deshalb keine politische, sondern eine rechtlich überprüfbare Verwaltungsentscheidung.

Gerade darin lag die eigentliche Widersprüchlichkeit des Abends. Einerseits verwiesen mehrere Redner auf hohe rechtsstaatliche Hürden und die Gefahr vorschneller politischer Urteile. Andererseits beschloss dieselbe Mehrheit am Ende die Wiederholung der Briefwahl zum Ausländerbeirat – obwohl ein eindeutiger Nachweis von Wahlmanipulationen gerade nicht vorlag. Warum diese politische Gesamtwürdigung nur für den Ausländerbeirat gelten soll, blieb unbeantwortet.

Mit dem Beschluss beginnt nun allerdings erst das eigentliche Verfahren. Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung wird den betroffenen Mandatsträgern der ISL in den kommenden Tagen zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine einmonatige Frist, innerhalb derer Klage vor dem Verwaltungsgericht Kassel erhoben werden kann. Erst wenn keine Klage eingeht und auch die Aufsichtsbehörden keine Einwände erheben, wird der Beschluss rechtskräftig.

Danach müsste die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich einen Termin für die Wiederholung der Briefwahl festlegen. Die Wahl selbst muss innerhalb von vier Monaten abgeschlossen sein. Die betroffenen Briefwähler in den entsprechenden Bezirken würden anschließend erneut von der Stadt informiert und mit neuen Briefwahlunterlagen versorgt.

Kurz vor 23 Uhr endete die Sitzung. Der politische Konflikt dagegen dürfte Fulda noch länger beschäftigen. Denn unabhängig davon, wie ein Gericht die Vorgänge möglicherweise bewertet, bleibt eine Frage im Raum, die an diesem Abend immer wieder aufschien: Ob politische Institutionen Vertrauen eher dadurch sichern, dass sie konsequent handeln – oder dadurch, dass sie ihre Maßstäbe erkennbar für alle gleich anlegen. +++ red.

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