Um das Bauen in Hessen einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten, hat Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Kaweh Mansoori (SPD) am Mittwoch im Frankfurter Schönhof-Viertel das sogenannte Baupaket II vorgestellt. Mit dieser zweiten Reform der Hessischen Bauordnung beabsichtigt die Landesregierung, technische Vorgaben abzubauen, bauliche Maßnahmen im Gebäudebestand zu erleichtern und die Bearbeitungszeiten für Bauanträge spürbar zu verkürzen.
Im Mittelpunkt der Gesetzesänderung steht eine grundlegende Neuerung: Die allgemeine Pflicht zur Beachtung der Hessischen Technischen Baubestimmungen soll befristet bis zum 31. Dezember 2029 ausgesetzt werden. Während diese technischen Regelwerke bislang verbindliche Anforderungen an die Planung und Ausführung von Projekten festlegten, sollen Architekten, Ingenieure und ausführende Betriebe künftig mehr Gestaltungsfreiheit bei der Wahl technischer Lösungen erhalten. Entscheidend bleibt die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen; die Vorgaben zur Standsicherheit und zum Brandschutz bleiben ausdrücklich bestehen. Ebenso gelten für bestimmte Bauprodukte und Bauarten weiterhin verbindliche technische Vorgaben. Mansoori betonte, ein Gebäude müsse sicher sein, doch der Staat müsse nicht jeden Weg dorthin bis ins Detail vorschreiben. Ziel des neuen Ansatzes sei es, Spielräume für wirtschaftlichere Bauweisen zu öffnen und so die Bedingungen für bezahlbaren Wohnraum zu verbessern.
Zusätzliche Anpassungen zielen auf den Wohnungsbau im Bestand ab. Nachdem das erste Baupaket bereits den Ausbau von Dachgeschossen und Gebäudeaufstockungen erleichtert hatte, sollen weitere Hindernisse beseitigt werden. Bei bestimmten Dachausbauten, Aufstockungen sowie Umnutzungen ist vorgesehen, dass bauordnungsrechtliche Schallschutzanforderungen künftig nicht mehr auf bereits vorhandene Bauteile angewendet werden. Auf diese Weise können Umbauvorhaben wirtschaftlicher umgesetzt werden, wenn bestehende Gebäudeteile nicht den Anforderungen eines Neubaus entsprechen. Ergänzend beinhaltet der Entwurf Erleichterungen für die Holzbauweise sowie gezielte Änderungen bei einzelnen Brandschutzvorschriften, ohne dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen angetastet werden.
Für mehr Verbindlichkeit will die Landesregierung zudem bei den Genehmigungsverfahren sorgen. Bauaufsichtsbehörden sollen künftig innerhalb von 20 Werktagen prüfen, ob ein eingereichter Bauantrag vollständig ist. Beteiligten Gemeinden und Fachstellen wird eine Frist von 15 Werktagen eingeräumt, um mitzuteilen, ob ergänzende Unterlagen notwendig sind. Werden innerhalb dieser Fristen keine Nachforderungen gestellt, gilt der Antrag formell als vollständig. Eine Genehmigung stellt dies jedoch noch nicht dar, da die eigentliche Prüfung und Entscheidung über das Bauvorhaben davon unberührt bleiben. Eine weitere Neuregelung betrifft die Grundstücksbildung: Künftig können Bauanträge bereits eingereicht werden, bevor ein Baugrundstück rechtlich neu zugeschnitten ist. Der formelle Abschluss muss spätestens zum Baubeginn vorliegen.
In der Bau- und Wohnungswirtschaft stößt der Gesetzentwurf auf Zustimmung. Monika Fontaine-Kretschmer, Geschäftsführerin der Nassauischen Heimstätte, hob hervor, dass die geplante Aussetzung der Baubestimmungen zusätzliche Optionen für einfacheres und kostengünstigeres Bauen schaffe, wobei die rechtssichere Handhabbarkeit in der Praxis entscheidend sei. Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest), bewertete die befristete Aussetzung als deutliches Deregulierungssignal, verwies jedoch auf weiteren Handlungsbedarf auf Bundesebene, da es insbesondere beim sogenannten Gebäudetyp E weiterhin an ausreichender Rechtssicherheit für die Wohnungswirtschaft fehle. Thomas Reimann, Vizepräsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und Vorsitzender des Bau- und Immobilienausschusses, bekräftigte die Unterstützung der Reform und mahnte an, dass die Erleichterungen in der Praxis auf den Baustellen ankommen müssten, was ein enges Zusammenwirken von Land, Kommunen und Betrieben voraussetze.
Die Neuregelung bei den technischen Baubestimmungen soll zunächst erprobt werden. Bis Ende 2028 soll die Landesregierung dem Landtag über die gesammelten Erfahrungen berichten, woran sich bis Ende Juni 2029 eine umfassende Evaluation anschließt. Dabei wird ermittelt, welche technischen Vorschriften tatsächlich unverzichtbar sind und wo dauerhafte Entlastungen greifen können. Das Baupaket II resultiert aus den Vorarbeiten der Kommission „Innovation im Bau“, welche ihre Eckpunkte am 29. Januar 2026 vorgelegt hatte. Das vorausgegangene erste Baupaket war am 14. Oktober 2025 in Kraft getreten und hatte Vereinfachungen für Dachgeschosse, Aufstockungen und Stellplatzpflichten gebracht. Vor dem Inkrafttreten muss der vorgelegte Entwurf noch die parlamentarischen Beratungen durchlaufen und vom Hessischen Landtag verabschiedet werden. +++


