Rechnungshof warnt vor Belastungen für Beitragszahler durch Kürzung der Krankenkassen-Mittel

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Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD). Foto: fdi-Mediendienst

Die Konsolidierung des Bundeshaushalts stößt dort an Grenzen, wo sie auf die Finanzierung der Sozialversicherungen trifft. Genau diesen Zielkonflikt sieht der Bundesrechnungshof in den Plänen der Bundesregierung für die gesetzliche Krankenversicherung. Zwar wird das von Gesundheitsministerin Nina Warken vorgelegte Sparpaket grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung bewertet. In zentralen Punkten jedoch fällt die Kritik ungewöhnlich deutlich aus – insbesondere dort, wo Einsparungen des Bundes zulasten der Krankenkassen gehen könnten.

Ausgangspunkt der Einwände ist die geplante Verringerung des Bundeszuschusses für die gesetzliche Krankenversicherung. Nach den Vorstellungen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil soll die jährliche Zahlung des Bundes ab 2027 von bislang 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro sinken. Mit diesen Mitteln werden sogenannte versicherungsfremde Leistungen finanziert, darunter etwa die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes stellt sich deshalb die Frage, ob der Bund seiner finanziellen Verantwortung in diesem Bereich künftig noch ausreichend nachkommt.

Das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, über das der „Tagesspiegel“ berichtet, begrüßt zwar grundsätzlich die Bemühungen um mehr Effizienz im Gesundheitswesen. Das Amt wird in Personalunion vom Präsidenten des Bundesrechnungshofes, Ansgar Heveling, ausgeübt. Verfasst wurde das Gutachten vom Rechnungshof-Mitglied Oliver Sievers. In der Analyse wird jedoch deutlich gemacht, dass die vorgesehenen Entlastungen an anderer Stelle die Kürzungen nicht vollständig ausgleichen.

Zwar sollen die Krankenkassen künftig höhere Zahlungen für die Versorgung von Menschen in der Grundsicherung erhalten. Bis zum Jahr 2031 ist vorgesehen, diese Mittel schrittweise um insgesamt zwei Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen. Nach Auffassung der Prüfer entsteht daraus jedoch kein gleichwertiger Ersatz für die wegfallenden Bundeszuschüsse. Im Gutachten wird darauf hingewiesen, dass die Zahlungen des Bundes insgesamt erst im Jahr 2031 wieder das Niveau des Jahres 2026 erreichen würden. Bis dahin summiere sich die Verringerung der Bundesmittel auf 4,75 Milliarden Euro.

Gerade darin erkennt der Rechnungshof einen Widerspruch zu den politischen Zielen der Bundesregierung. Wenn die Haushaltskonsolidierung letztlich zulasten der Beitragszahler gehe, sei dies kaum mit dem Anspruch vereinbar, die Versicherungsbeiträge stabil zu halten. Die Finanzierungslast werde in diesem Fall nicht beseitigt, sondern lediglich verlagert. Statt den Bundeshaushalt zu entlasten, könnten die Belastungen mittelbar bei den Versicherten ankommen.

Besonders kritisch wird bewertet, dass die Kürzung des Zuschusses nach Angaben aus dem Gutachten erst auf Druck des Bundesfinanzministeriums in das Sparpaket aufgenommen worden sei. Die vorgesehene Absenkung lasse sich sachlich nicht nachvollziehen, heißt es dort. Die Prüfer sprechen von „willkürlichen Kürzungen ohne Bezug zur tatsächlichen Kostenentwicklung“. Es gebe keine Hinweise darauf, dass das finanzielle Volumen der versicherungsfremden Leistungen im kommenden Jahr sinken werde. Wenn die Ausgaben unverändert blieben, während die Bundesmittel zurückgingen, entstehe zwangsläufig eine Finanzierungslücke.

Die Debatte reicht damit über die konkrete Höhe einzelner Zuschüsse hinaus. Sie berührt die grundsätzliche Frage, wie die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben zwischen Staat und Sozialversicherungssystem verteilt werden soll. Der Rechnungshof macht deutlich, dass Sparanstrengungen im Bundeshaushalt nicht automatisch zu einer tatsächlichen Entlastung führen, wenn die Kosten lediglich in andere Kassen verschoben werden. Ob die Bundesregierung diesen Einwand in den weiteren Beratungen berücksichtigt, dürfte entscheidend dafür sein, ob das Ziel stabiler Krankenkassenbeiträge glaubwürdig bleibt. +++ red.

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