Prozess in Fulda um Geld aus der Firmenkasse

Vor dem Amtsgericht Fulda hat am Donnerstag der Prozess gegen eine heute 62-jährige ehemalige Prokuristin und Geschäftsführerin eines größeren Unternehmens im Kreis Fulda begonnen. Ihr wird vorgeworfen, zwischen Februar 2016 und November 2018 in insgesamt 137 Fällen rund 136.000 Euro aus der Firmenkasse veruntreut zu haben. Die gelernte Steuerfachangestellte war seit 1995 in dem Unternehmen beschäftigt. Sie arbeitete zunächst in der Buchhaltung, übernahm später die Personalabteilung und die Lohnabrechnung und wurde schließlich Prokuristin. Zwischen 2018 und 2019 war sie zudem Geschäftsführerin. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen die entnommenen Bargeldbeträge als Spesen- oder Barauszahlungen an Monteure verbucht worden sein. Die betroffenen Beschäftigten erklärten im Prozess jedoch übereinstimmend, diese Zahlungen nicht erhalten zu haben. Spesen seien nach ihrer Darstellung per Banküberweisung zusammen mit dem Lohn ausgezahlt worden.

Eine wichtige Rolle spielten dabei die Arbeitsorte der Monteure. Sie befanden sich teilweise mehrere hundert Kilometer entfernt auf Baustellen. In einem Fall war von rund 350 Kilometern Entfernung die Rede. Die Frage war deshalb, ob die Beschäftigten überhaupt nach Fulda zurückkehren konnten, um dort Bargeld abzuholen. Die Verteidigung verwies zudem darauf, dass die Angeklagte an einzelnen Tagen, an denen entsprechende Buchungen erfolgt sein sollen, wegen Urlaubs oder Krankheit nicht im Betrieb gewesen sei. Damit stellt sich die zentrale Frage, wer die Buchungen tatsächlich vorgenommen hatte und wer Zugriff auf die Firmenkasse hatte.

Nach Darstellung der Steuerfahndung endete die Spur des Bargeldes bei der Angeklagten. Ein Steuerfahnder sagte im Prozess: „Bei der Angeklagten endet die Spur des Bargeldes.“ Diese Aussage ist als Einschätzung des Ermittlers zu verstehen und stellt keine gerichtliche Feststellung der Schuld dar. Auch eine mögliche Verwendung des Geldes für Schwarzarbeit wurde thematisiert. Der Steuerfahnder schloss dieses Szenario nach den vorliegenden Angaben aus. Für Aufmerksamkeit sorgte zudem eine Äußerung des Vorsitzenden Richters, der die von der Verteidigung dargestellte Version als „dilettantisch aufgezogene Geschichte“ bezeichnet haben soll.

Neben dem Vorwurf der Untreue beziehungsweise Veruntreuung spielt ein steuerlicher Komplex eine Rolle. In der bisherigen Berichterstattung ist dabei von mehr als 800.000 Euro die Rede. Auch hierbei handelt es sich um einen Bestandteil der Vorwürfe beziehungsweise der steuerlichen Bewertung und nicht um einen rechtskräftig festgestellten Betrag. Entscheidend wird nun sein, ob sich die auffälligen Buchungen, die Aussagen der Monteure und die Erkenntnisse der Ermittler zu einem strafrechtlich belastbaren Nachweis verbinden lassen. Der erste Verhandlungstag hat dafür wichtige Anhaltspunkte geliefert, das Verfahren ist jedoch noch nicht entschieden.

Die Verhandlung wurde vertagt. Der nächste bislang bekannte Termin ist Donnerstag, der 15. Oktober, um 14 Uhr vor dem Amtsgericht Fulda. Dann soll die Beweisaufnahme fortgesetzt werden. Für die Angeklagte gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Erst am Ende des Verfahrens wird feststehen, ob und in welchem Umfang sich die Vorwürfe bestätigen lassen. +++

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