Die deutsche Sicherheitsarchitektur steht nach Einschätzung der Konrad-Adenauer-Stiftung vor einer grundlegenden Bewährungsprobe. Angesichts zunehmender hybrider Bedrohungen fordert die CDU-nahe Stiftung eine engere und stärker institutionalisierte Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten. In einem zehnseitigen Positionspapier schlägt sie konkrete Reformen für die deutschen Sicherheitsbehörden vor. Über das Papier mit dem Titel „Zeitenwende für das Trennungsgebot!“ berichtet die Funke-Mediengruppe.
Aus Sicht der Autoren reicht es nicht mehr aus, die Sicherheitsbehörden lediglich mit zusätzlichen Befugnissen auszustatten. Entscheidend sei vielmehr, die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Behörden neu zu organisieren und die deutsche Sicherheitsarchitektur an die veränderte Bedrohungslage anzupassen. „Die sicherheitspolitische Zeitenwende erfordert nicht nur erweiterte Befugnisse, sondern vor allem eine moderne Organisation der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und Fortentwicklung der deutschen Sicherheitsarchitektur“, heißt es in der Analyse.
Besonders im Mittelpunkt steht dabei das sogenannte Trennungsgebot, das Polizei und Nachrichtendienste organisatorisch und hinsichtlich ihrer Aufgaben strikt voneinander unterscheidet. Dieses Prinzip müsse nach Auffassung der drei Autoren „an die Anforderungen moderner, hybrider Bedrohungslagen angepasst werden“. Gemeint sind Bedrohungen, bei denen klassische Grenzen zwischen Spionage, Sabotage, Einflussnahme und anderen Formen staatlicher oder organisierter Aktivitäten zunehmend verschwimmen.
Gerade bei der Spionageabwehr und der Bekämpfung von Sabotage stoßen Polizeibehörden nach Darstellung der KAS immer wieder auf Personen oder Sachverhalte, die Nachrichtendiensten bereits bekannt sind. Die entscheidende Frage ist für die Stiftung deshalb nicht allein, wie Informationen zwischen den Behörden ausgetauscht werden können, sondern zunächst, wie Polizeibeamte überhaupt erkennen können, dass an anderer Stelle bereits sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen.
Eine vollständige Übermittlung nachrichtendienstlicher Informationen sei dafür nicht zwingend erforderlich. Die Autoren verweisen auf ein technisch standardisiertes sogenanntes Hit-/No-Hit-Verfahren. Ein solches Verfahren könnte Polizeibediensteten signalisieren, dass zu einer Person oder einem Sachverhalt bereits Informationen bei einer anderen Sicherheitsbehörde vorhanden sind. Erst dadurch könnte gegebenenfalls eine weitere Prüfung angestoßen werden, ohne dass unmittelbar sämtliche nachrichtendienstlichen Erkenntnisse offengelegt werden müssten.
Die Stiftung sieht zugleich einen erheblichen Bedarf bei der Sensibilisierung der Polizeikräfte. Einsatzkräfte müssten nach ihrer Auffassung stärker dafür geschult werden, mögliche Anhaltspunkte für Spionage, Sabotage, transnationale Repressionen, Mord- und Entführungskomplotte sowie ausländische Einflussnahme zu erkennen. Dahinter steht die Erkenntnis, dass sich hybride Bedrohungen nicht zwangsläufig bereits bei ihrem ersten Auftreten eindeutig als sicherheitsrelevanter Vorgang erkennen lassen. Häufig könnten einzelne Beobachtungen zunächst unscheinbar wirken und erst im Zusammenhang mit anderen Informationen ihre Bedeutung entfalten.
Dafür verlangt die KAS „einheitliche Erfassungs- und Prüfmerkmale sowie standardisierte Meldewege“. Denkbar sei etwa die Einführung einer eigenen Kategorie „Hybride Bedrohungen“ in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen. Damit könnten entsprechende Sachverhalte systematischer erfasst und später mit anderen Erkenntnissen zusammengeführt werden.
Ein weiteres Problem sehen die Autoren in der bislang vielfach persönlichen Organisation des Austauschs zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Die Zusammenarbeit hänge „häufig vom persönlichen Austausch der Verbindungsbeamtinnen und -beamten ab“, heißt es in dem Papier. Deren personelle Abdeckung sei jedoch nicht jederzeit und bei jeder Behörde gewährleistet. Wo Kontakte von einzelnen Personen abhängen, kann ein Informationsfluss damit auch davon abhängig werden, ob die entsprechenden Ansprechpartner verfügbar sind.
Die Folge sei, dass aus einzelnen sicherheitsrelevanten Informationen vielfach nur manuell und für jeden Fall gesondert ein gemeinsames Lagebild erstellt werden könne. Dieser Prozess sei nicht nur ressourcenintensiv, sondern könne auch dazu führen, dass Erkenntnisse verschiedener Behörden nicht schnell genug zusammengeführt werden. Die Fachleute der KAS plädieren deshalb dafür, dass die Bundesregierung die Einrichtung einer „eigenständigen Analyse- und Lagebildstelle“ prüft. Eine solche Stelle könnte Informationen aus unterschiedlichen Sicherheitsbereichen systematischer zusammenführen und daraus ein gemeinsames Risikobild entwickeln.
Die Forderungen der Stiftung fallen in eine Phase, in der die Bundesregierung die Befugnisse und Strukturen der deutschen Sicherheitsbehörden ohnehin neu ordnet. In den vergangenen Monaten wurden mehrere Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Dazu gehören die Erweiterung digitaler Ermittlungsbefugnisse ebenso wie Reformen beim Bundesnachrichtendienst und beim Bundesamt für Verfassungsschutz.
Parallel dazu wurden neue Strukturen geschaffen, die auf eine engere Zusammenarbeit bei der Abwehr hybrider Angriffe zielen. Dazu zählen unter anderem das „GAZ Hybrid“ sowie das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum, kurz GDAZ. Die Entwicklung zeigt, dass die Sicherheitsbehörden bereits versuchen, auf eine Bedrohungslage zu reagieren, in der klassische Zuständigkeiten zunehmend miteinander in Berührung kommen.
Das Positionspapier der Konrad-Adenauer-Stiftung setzt genau an diesem Punkt an. Es stellt weniger die Frage nach einzelnen zusätzlichen Befugnissen als nach der Fähigkeit des Staates, vorhandene Informationen rechtzeitig zusammenzuführen. Zwischen Polizei und Nachrichtendiensten bleibt das Trennungsgebot dabei als Grundprinzip bestehen. Zugleich fordert die Stiftung, die organisatorischen Grenzen so weiterzuentwickeln, dass sie einer Sicherheitslage gerecht werden, in der Sabotage, Spionage und ausländische Einflussnahme nicht mehr ohne Weiteres getrennt voneinander betrachtet werden können. +++ red.












