Die Tarifbindung in Deutschland ist in den vergangenen Jahren weiter stark zurückgegangen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung bei Tarifverträgen, die per Allgemeinverbindlichkeit auf ganze Branchen ausgeweitet werden sollen.
Nach Angaben der Bundesregierung ist die Zahl der Anträge auf eine sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärung seit dem Jahr 2000 massiv gesunken. Während damals noch 137 entsprechende Anträge gestellt wurden, waren es im Jahr 2025 nur noch 30. Damit ging die Zahl innerhalb von 25 Jahren um fast 80 Prozent zurück. Parallel dazu sank auch die Gesamtzahl der allgemeinverbindlichen Tarifverträge deutlich – von 551 im Jahr 2000 auf zuletzt nur noch 216.
Besonders auffällig ist die Entwicklung im Einzelhandel. Dort wurden im Jahr 2000 noch 27 Anträge auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt. Seit 2024 gab es laut Arbeitsministerium keinen einzigen mehr.
Die Tarifbindung nimmt in Deutschland bereits seit Jahren ab. Inzwischen arbeitet weniger als die Hälfte der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb. Anfang der 2000er-Jahre galt das noch für mehr als zwei Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung wollte der Staat eigentlich erreichen, dass tarifliche Standards auch für Unternehmen gelten, die selbst nicht tarifgebunden sind. Arbeitgeberverbände verfügen dabei jedoch über ein doppeltes Vetorecht, das nach Angaben der Bundesregierung regelmäßig genutzt wird.
Der Linken-Politiker Pascal Meiser fordert deshalb eine grundlegende Reform des Verfahrens. Wenn Deutschland das auf europäischer Ebene vereinbarte Ziel einer Tarifbindung von mindestens 80 Prozent erreichen wolle, brauche es deutlich mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge. Das Instrument habe sich trotz früherer Reformen als weitgehend wirkungslos erwiesen. Meiser wirft den Arbeitgeberverbänden eine gezielte Blockadehaltung vor und verlangt, das doppelte Vetorecht der Arbeitgeberseite abzuschaffen. +++













