DIHK-Präsident fordert Grundgesetzänderung für verkaufsoffene Sonntage

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DIHK-Präsident Peter Adrian hat sich für eine Änderung des Grundgesetzes ausgesprochen, um die rechtliche Grundlage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft zu schaffen. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das den Sonntagsschutz auf Grundlage von Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung gestärkt hat.

In einem Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe verwies Adrian auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Diese stütze sich auf die Formulierung der Weimarer Reichsverfassung, wonach Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der „seelischen Erhebung“ geschützt seien. „Nun – das erscheint mir nicht zeitgemäß. Deshalb ist es sinnvoll, das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären“, sagte der DIHK-Präsident.

Zugleich sprach sich Adrian für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten aus. Angesichts der Möglichkeit, Waren rund um die Uhr im Internet zu bestellen, seien die Regelungen für den stationären Einzelhandel aus seiner Sicht zu starr. Insbesondere bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage fehle ein verlässlicher Rechtsrahmen, stattdessen bestehe ein hohes Klagerisiko. Das Ladenschlussgesetz bezeichnete Adrian als Relikt der Vergangenheit. Händler sollten selbst entscheiden können, ob sie ihre Geschäfte sonntags öffnen oder geschlossen halten.

Der Befürchtung, der Schutz des Sonntags könne dadurch geschwächt werden, widersprach Adrian. Niemand sei verpflichtet, an jedem Sonntag zu öffnen. Jeder Betrieb könne individuell entscheiden, ob er jeden zweiten Sonntag oder überhaupt nicht öffne. Auch ein gemeinsamer Einkauf von Familien am Sonntag könne Teil des gesellschaftlichen Lebens sein. Andere Länder zeigten aus seiner Sicht, dass ein solches Modell funktionieren könne.

Neue Dynamik hat die Debatte durch die Beschlüsse des Koalitionsausschusses erhalten. Die Bundesregierung plant zunächst, längere Sonntagsöffnungen für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken zu ermöglichen. Handelsverbände fordern darüber hinaus eine umfassende Reform des Ladenschlussrechts. Grundlage der aktuellen Rechtslage sind mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das den Sonntagsschutz auf Basis von Artikel 140 des Grundgesetzes gestärkt hat. Dieser übernimmt Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung, nach dem Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der „seelischen Erhebung“ geschützt sind. Eine Änderung dieser verfassungsrechtlichen Grundlage wäre nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat möglich. +++

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