Die AfD politisch bekämpfen – ohne mit ihr zusammenzuarbeiten

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Die Debatte über den Umgang mit der AfD braucht mehr politische und rechtliche Präzision. Häufig werden zwei unterschiedliche Dinge miteinander vermischt: die rechtlich gebotene Gleichbehandlung einer gewählten Partei im Parlament und die politische Entscheidung, mit ihr zusammenzuarbeiten. Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert Parteien grundsätzlich die Mitwirkung an der politischen Willensbildung und ihre Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Daraus folgt jedoch kein Anspruch auf Regierungsbeteiligung oder Koalition. Andere Parteien können eine Zusammenarbeit ablehnen und politische Grenzen ziehen.

Diese Grenzen dürfen allerdings nicht mit parlamentarischer Ausgrenzung verwechselt werden. Die AfD ist gewählt und ihre Abgeordneten haben die parlamentarischen Rechte, die ihnen nach Verfassung und Geschäftsordnung zustehen. Andere Parteien müssen ihre Anträge nicht unterstützen. Sie sollten politische Vorschläge aber nach ihrem Inhalt beurteilen und nicht allein nach ihrem Absender.

Genau hier liegt der entscheidende Punkt: Eine Partei bekämpft man politisch nicht, indem man ihre Existenz aus dem politischen Diskurs ausblendet. Man bekämpft sie, indem man ihre Positionen angreift, ihre Widersprüche offenlegt und bessere Antworten liefert.

Ein Antrag ist nicht deshalb richtig, weil er von der AfD kommt – aber auch nicht deshalb falsch. Entscheidend sind Inhalt, rechtliche Zulässigkeit, Finanzierbarkeit und Folgen. Wer einen Vorschlag ablehnt, sollte erklären, warum. Wer ihn für falsch hält, muss eine überzeugendere Alternative anbieten.

Das gilt gerade für die Themen, mit denen die AfD Zustimmung gewinnt: Migration, innere Sicherheit, steigende Lebenshaltungskosten, Wohnungsnot, Energiepreise, wirtschaftliche Unsicherheit und die Leistungsfähigkeit des Staates. Diese Probleme verschwinden nicht, weil man die AfD nicht mit ihnen in Verbindung bringen möchte. Werden sie nicht überzeugend beantwortet, bleiben sie politisch verfügbar – und damit auch für die AfD.

Politische Auseinandersetzung bedeutet deshalb nicht, Positionen der AfD zu übernehmen. Sie bedeutet, sie einer sachlichen Prüfung zu unterziehen und dort zu widerlegen, wo sie nicht tragen. Demokratische Parteien müssen den Anspruch haben, ihre politischen Konkurrenten argumentativ zu schlagen – nicht sie lediglich auszugrenzen.

Denn Wähler lassen sich nicht dauerhaft durch Abgrenzungsformeln überzeugen. Sie müssen von politischen Angeboten überzeugt werden. Wer die AfD zurückdrängen will, muss deshalb vor allem zeigen, dass die demokratischen Parteien die drängenden Fragen des Landes besser beantworten können.

Dabei bleibt eine klare Grenze bestehen: Parteien können eine Zusammenarbeit mit der AfD ausschließen. Staatliche Organe müssen zudem die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Neutralität und Gleichbehandlung beachten. Politische Konkurrenz ist aber kein Grund, parlamentarische Auseinandersetzung zu verweigern.

Keine Zusammenarbeit – aber volle politische Auseinandersetzung.

Das ist die entscheidende Trennlinie. Die AfD muss nicht regieren. Sie darf aber auch nicht zum politischen Tabu werden. Wer die AfD politisch schwächen will, darf ihr weder die Regierung noch die Themen überlassen. Er muss sie in der Sache stellen – und bessere Antworten liefern. +++

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