DGB warnt vor „gesetzlichem 13-Stunden-Tag“ und fordert Schutz des Acht-Stunden-Tages

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor einer möglichen Ausweitung der täglichen Arbeitszeit durch die von der Bundesregierung geplante Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Die Gewerkschaftsseite fordert, neue Arbeitszeitmodelle zwingend an Tarifverträge zu binden. Nur dort könne zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten auf Augenhöhe entschieden werden, welches Modell zu einem Betrieb und seinen Beschäftigten passe, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die bisherige gesetzliche Begrenzung der täglichen Arbeitszeit. Nach Ansicht des DGB muss die Festlegung auf einen Acht-Stunden-Tag erhalten bleiben. Eine alleinige Wochenhöchstgrenze könnte nach Einschätzung der Gewerkschaft dazu führen, dass tägliche Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden am Stück legal würden. Das beträfe Beschäftigte unabhängig davon, in welchem Beruf sie arbeiten.

Piel warnt deshalb davor, die Diskussion über mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit auf eine bloße Verschiebung gesetzlicher Grenzen zu reduzieren. Das Arbeitszeitgesetz sei kein Hindernis für flexible Arbeitsmodelle, sondern ein Schutzinstrument für die Beschäftigten. Es bewahre 43 Millionen Arbeitnehmer vor Überlastung und Unfällen. Gerade die tägliche Begrenzung der Arbeitszeit sei dabei aus Sicht des DGB von zentraler Bedeutung.

Die Bundesregierung ringt derzeit um eine Neuregelung der Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen“. Damit soll grundsätzlich mehr Spielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit entstehen. Die konkrete Ausgestaltung ist allerdings politisch umstritten.

Einen ersten Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), der eine Einführung einer Wochenarbeitszeit per Tarifvertrag vorsieht, hatten Union und Wirtschaftsvertreter als zu restriktiv zurückgewiesen. Damit ist die Frage, wie weit die Flexibilisierung reichen soll und welche Schutzmechanismen für Beschäftigte gelten müssen, weiterhin offen.

Der DGB hält eine tarifvertragliche Regelung für entscheidend. Arbeitszeitmodelle müssten dort vereinbart werden, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre jeweiligen Interessen unmittelbar miteinander aushandeln könnten. „Vereinbarungen über Wochenarbeitszeitmodelle gehören in Tarifverträge - dort wird auf Augenhöhe das passende Modell für den Betrieb verhandelt“, sagte Piel.

Dabei verweist sie darauf, dass das bestehende Arbeitszeitgesetz bereits heute erhebliche Spielräume eröffnet. Schon jetzt seien Arbeitszeiten von zehn Stunden täglich an sechs Tagen in der Woche möglich. Für den DGB stellt sich deshalb die Frage, welchen zusätzlichen Nutzen eine weitere Aufweichung der täglichen Höchstgrenze tatsächlich bringen würde und welchen Preis Beschäftigte dafür zahlen müssten.

Piel sieht vor allem die Gefahr, dass aus der versprochenen Flexibilität eine neue Form der Unsicherheit werden könnte. „Was Beschäftigte brauchen, ist ganz sicher kein Arbeitsende, das jeden Tag auf Zuruf nach hinten verschoben wird“, sagte sie. Eine Arbeitswelt, in der das Ende des Arbeitstages kurzfristig nach hinten verlagert werden könne, erschwere aus Sicht des DGB die Planbarkeit des Alltags und damit auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Die Gewerkschaft verbindet die Debatte deshalb mit einer weitergehenden Forderung nach besseren Rahmenbedingungen für Familien. Echte Vereinbarkeit entstehe durch Tarifverträge, gute Kindertagesstätten und Ganztagsschulen, sagte Piel. Ein gesetzlicher 13-Stunden-Tag könne diese Voraussetzungen nicht ersetzen.

Damit steht hinter dem Streit über die Wochenarbeitszeit eine grundsätzliche Frage: Wie viel Flexibilität kann der Arbeitsmarkt bekommen, ohne dass die tägliche Grenze zwischen Arbeit und Freizeit ihre Bedeutung verliert? Während die Bundesregierung mehr Spielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit schaffen will, pocht der DGB darauf, dass Flexibilität nicht dazu führen dürfe, die tägliche Belastungsgrenze der Beschäftigten faktisch nach oben zu verschieben. Die Debatte über die Neuregelung dürfte damit vor allem daran entschieden werden, wie die Bundesregierung die Interessen von Unternehmen nach mehr Flexibilität und den Schutzanspruch der Beschäftigten miteinander verbindet. +++ red.

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