Bund und Länder beschließen Finanzreform: Neues Prinzip soll Kommunen Milliarden entlasten

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Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag auf eine weitreichende Neuordnung der Finanzbeziehungen verständigt. Künftig soll bei kostspieligen Gesetzesvorhaben stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gelten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach nach den Beratungen im Kanzleramt von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“.

Die beschlossene Regelung zur sogenannten Veranlassungskonnexität tritt nach Angaben des Kanzlers zum 1. September in Kraft. Sie sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen, die für Länder und Kommunen zusätzliche Belastungen von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr verursachen, künftig 80 Prozent dieser Kosten übernimmt. Damit werde erstmals eine verbindliche Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für große Gesetzesvorhaben geschaffen.

Nach Einschätzung der Beteiligten könnte die neue Finanzvereinbarung die Kommunen bereits im kommenden Jahr um rund drei Milliarden Euro entlasten. In den folgenden Jahren soll dieser Betrag weiter steigen.

Merz verwies außerdem auf das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Nach der geplanten Zustimmung des Bundesrates sollen Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte deutlich beschleunigt werden. „Wir haben nicht nur Geld, wir haben jetzt auch die Mittel, dieses Geld schnell umzusetzen in gute Infrastruktur“, sagte der Bundeskanzler.

Auch der sogenannte Pakt für den Rechtsstaat wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen. Geplant sind zusätzliche Investitionen in die Digitalisierung der Justiz, die Beschleunigung von Verfahren sowie mehr Personal. Bundesweit sollen 2.000 zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen werden. Ein Teil der Mittel ist außerdem für den Ausbau der IT-Infrastruktur und unterstützendes Personal vorgesehen.

Mit Blick auf die geplante Reform der Rentenversicherung warb Merz dafür, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission nicht isoliert zu bewerten. Die Vorschläge sollten als Gesamtpaket betrachtet werden, einzelne Maßnahmen dürften nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden. Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgelegt. In den kommenden Wochen sollen die politischen Beratungen über die konkrete Umsetzung folgen. +++ red.

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