Bistum Fulda trägt Entscheidung zur Johannes-Dyba-Allee mit und verweist auf weitere Aufarbeitung

Die Entscheidung der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung ist gefallen: Die Johannes-Dyba-Allee wird ihren Namen behalten. Nach Monaten einer kontrovers geführten Debatte über den Umgang mit dem früheren Fuldaer Bischof Johannes Dyba und die Erinnerung an die Geschichte des Bistums stellt sich nun die Frage, was aus dieser Entscheidung folgt. Das Bistum Fulda macht dabei deutlich, dass es die Entscheidung des Stadtparlaments mitträgt. Zugleich verweist es darauf, dass die Auseinandersetzung mit den bitteren Kapiteln kirchlicher Vergangenheit damit keineswegs abgeschlossen ist.

In den vergangenen Monaten hatte das Bistum mehrfach Gelegenheit genutzt, den Entscheidungsprozess der Stadtverordnetenversammlung mit Hintergrundinformationen zu begleiten. Dabei sei zugleich stets betont worden, dass die Entscheidung über die Beibehaltung oder eine Umbenennung der Straße originär in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung falle. Unabhängig vom Ausgang werde das Bistum die Entscheidung mittragen.

Damit versucht die Kirche, zwei Ebenen voneinander zu trennen, die in der öffentlichen Debatte immer wieder miteinander verbunden wurden: die kommunalpolitische Frage nach dem Namen einer Straße und die kirchliche Verantwortung für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Beides berührt dieselbe Geschichte, ist aber nicht dasselbe. Die Entscheidung über ein Straßenschild kann die Frage nach Verantwortung und Konsequenzen nicht abschließend beantworten.

Bischof Dr. Michael Gerber hatte im Vorfeld der Entscheidung Mitglieder der Fraktionen im Bischofshaus ausführlich über den Bericht der Unabhängigen Aufarbeitung informiert. Dabei erläuterte er auch die vom Bistum getroffenen Maßnahmen und stellte sich den Fragen der Kommunalpolitiker. Der Austausch fand nach Angaben des Bistums in einem vertrauensvollen Rahmen statt.

Die Haltung des Bistums zur nun getroffenen Entscheidung ist deshalb nicht als Schlussstrich unter die Debatte zu verstehen. Im Gegenteil: Angesichts der bitteren Geschehnisse unter kirchlicher Verantwortung in der Vergangenheit sieht sich das Bistum weiterhin in der Pflicht, Konsequenzen aus der Aufarbeitung zu ziehen. Ziel müsse es sein, mit entschlossenen und gezielten Maßnahmen in den Bereichen Prävention und Intervention alles dafür zu tun, dass Kirche ein sicherer Ort ist und sexualisierte Gewalt keinen Raum erhält.

Gerade darin liegt der entscheidende Punkt der weiteren Auseinandersetzung. Erinnerung erschöpft sich nicht in der Frage, ob eine Straße einen bestimmten Namen trägt. Sie muss sich auch daran messen lassen, welche Veränderungen aus bekannt gewordenen Fällen und strukturellen Defiziten entstehen. Der Abschlussbericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Fulda hat dem Bistum nach dessen eigener Darstellung deshalb einen klaren Auftrag hinterlassen: Die darin benannten strukturellen und institutionellen Fragen sollen dauerhaft aufgegriffen werden.

Eine konkrete Konsequenz daraus war die Einrichtung der Fachstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung, kurz PIA. Dort werden die Verantwortlichkeiten in diesen Bereichen gebündelt. Die Fachstelle soll zugleich dafür sorgen, dass die Erkenntnisse aus der Aufarbeitung nicht lediglich dokumentiert werden, sondern dauerhaft in die Kultur und die Strukturen des Bistums hineinwirken.

Dass diese Arbeit nicht allein auf dem Papier stattfindet, zeigt nach Angaben des Bistums auch die Zahl der Präventionsschulungen. Allein in diesem Jahr haben bereits 46 weitere Schulungen stattgefunden. Mehr als 650 Hauptberufliche und Ehrenamtliche nahmen daran teil. Die Zahlen stehen für einen Ansatz, der weniger auf die symbolische Wirkung einzelner Entscheidungen als auf Veränderungen im kirchlichen Alltag zielt. Prävention muss dort stattfinden, wo Menschen Verantwortung übernehmen, Einrichtungen betreten, Seelsorge leisten oder mit Schutzbefohlenen arbeiten.

Doch auch die Frage der Erinnerung bleibt für das Bistum von Bedeutung. Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Geschichte gehöre deshalb auch ein sichtbarer Ort der Erinnerung an die Betroffenen sexualisierter Gewalt. In Fulda kommt dem Dom dabei eine besondere Bedeutung zu. Er ist nicht nur das geistliche Zentrum des Bistums, sondern zugleich ein Ort, an dem sich Geschichte, institutionelle Verantwortung und persönliche Erinnerung auf besondere Weise begegnen.

Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe entwickelt derzeit Vorschläge für einen solchen würdigen Erinnerungsort. Dabei geht es nicht allein um die Frage, wie an Betroffene erinnert werden kann. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich zugleich mit einem differenzierten Umgang mit den Bischofsgräbern.

Gerade diese Verbindung macht deutlich, dass die Aufarbeitung eine dauerhafte Aufgabe bleibt. Sie berührt Orte, Namen, Rituale und Symbole, aber ebenso die Frage, wie eine Institution mit ihrer eigenen Geschichte umgeht. Ein Erinnerungsort kann dabei eine andere Funktion erfüllen als die Umbenennung einer Straße: Er kann das Gedenken an die Betroffenen in den Mittelpunkt stellen, ohne historische Zusammenhänge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.

Dass auch die Stadt Fulda in diesen Prozess einbezogen ist, bewertet das Bistum ausdrücklich positiv. Ein Vertreter der Stadt wirkt in der interdisziplinären Arbeitsgruppe mit. Damit wird die Aufarbeitung nicht ausschließlich als innerkirchliche Angelegenheit verstanden. Wo kirchliche Geschichte Teil der Stadtgeschichte geworden ist, betrifft der Umgang damit auch die Stadtgesellschaft.

Die Debatte um die Johannes-Dyba-Allee hat damit zwar einen konkreten politischen Abschluss gefunden. Die größere Auseinandersetzung aber reicht darüber hinaus. Die Stadtverordnetenversammlung hat über einen Straßennamen entschieden. Das Bistum steht zugleich vor der Aufgabe, aus den Erkenntnissen der unabhängigen Aufarbeitung dauerhafte Konsequenzen zu ziehen.

Ob dieser Anspruch eingelöst wird, wird sich deshalb nicht allein an Straßenschildern messen lassen. Entscheidend wird sein, ob Prävention und Intervention dauerhaft funktionieren, ob institutionelle Strukturen tatsächlich verändert werden und ob die Erinnerung an die Betroffenen einen sichtbaren und würdigen Platz erhält. Die Beibehaltung der Johannes-Dyba-Allee kann eine politische Entscheidung sein. Die Aufarbeitung der Vergangenheit bleibt für das Bistum dagegen eine Verantwortung, die sich nicht durch einen Beschluss erledigt. +++

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