Edeka und Kartellamt ringen um Lösung für Tegut – für Fulda geht es um mehr als 38 Märkte

Tegut

Edeka macht im Ringen um die Übernahme großer Teile des Tegut-Filialnetzes Zugeständnisse. Der Handelskonzern bietet nach den vorliegenden Informationen an, auf den Kauf von neun der insgesamt 38 Tegut-Standorte zu verzichten, bei denen das Bundeskartellamt wettbewerbliche Probleme sieht. Die Behörde hatte zuvor in 37 regionalen Markträumen erhebliche Bedenken gegen die geplante Übernahme geäußert. Betroffen sind unter anderem Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg. Ob die nun angebotenen Zugeständnisse ausreichen, ist offen, heißt es auf fuldainfo.de. Die Prüfungsfrist läuft bis zum 23. September 2026.

Edeka hatte die Übernahme von 202 Tegut-Supermärkten sowie 41 automatisierten teo-Standorten beim Bundeskartellamt angemeldet. Zum vorgesehenen Erwerbspaket gehören außerdem die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum. Das Verfahren wurde im März angemeldet, im April leitete das Bundeskartellamt die Hauptprüfung ein. Seitdem steht die Frage im Raum, ob Edeka durch den Erwerb in einzelnen Regionen eine Marktstellung erreichen könnte, die aus Sicht der Wettbewerbshüter zu stark wäre.

Nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts reichte ein erstes Zusagenangebot Edekas nicht aus, um sämtliche Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Mit dem nun vorgelegten Angebot will der Handelskonzern die Einwände der Behörde ausräumen. Der Verzicht auf neun Standorte soll den Weg für die Übernahme des übrigen Tegut-Pakets freimachen. Ob das aus Sicht der Wettbewerbshüter ausreicht, ist noch offen.

Für Tegut ist das Verfahren von erheblicher Bedeutung. Die Schweizer Migros Zürich hatte den Rückzug aus dem deutschen Lebensmittelgeschäft beschlossen und den Verkauf des Unternehmens eingeleitet. Die Tegut-Märkte sollen auf verschiedene Käufer verteilt werden. Edeka ist dabei mit Abstand der größte Interessent und will den überwiegenden Teil des Filialnetzes übernehmen. Rewe soll bis zu 40 Filialen übernehmen. Auch dieses Vorhaben wird vom Bundeskartellamt geprüft. Bei der geplanten Übernahme durch Rewe hat die Behörde vorläufige Wettbewerbsbedenken in drei regionalen Märkten festgestellt.

Für Fulda hat die Entwicklung eine besondere Bedeutung. Tegut hat seinen Unternehmenssitz in Fulda und ist seit Jahrzehnten eng mit der Stadt und der Region verbunden. Der Verkauf des Filialnetzes ist deshalb nicht nur eine Veränderung im Lebensmittelhandel, sondern markiert zugleich einen tiefen Einschnitt in die bisherige Struktur des Unternehmens.

Die Tegut-Zentrale in Fulda soll zum 31. März 2027 geschlossen werden. Davon sind rund 470 Beschäftigte betroffen. Die Schließung der Zentrale und der Verkauf der Märkte sind dabei zwei miteinander verbundene, aber unterschiedliche Vorgänge. Auch wenn für zahlreiche Filialen neue Eigentümer gefunden werden, bedeutet dies nicht, dass die Unternehmenszentrale in Fulda erhalten bleibt.

Für die rund 470 Beschäftigten der zentralen Dienste ist die Schließung des Standorts bereits beschlossen. Welche individuellen Lösungen es für die Betroffenen geben wird, ist davon zu unterscheiden. Die kartellrechtliche Entscheidung über die Edeka-Übernahme kann beeinflussen, wie groß der Edeka-Anteil am Filialgeschäft am Ende ausfällt. Die beschlossene Schließung der Tegut-Zentrale in Fulda wird dadurch jedoch nicht automatisch verändert.

Auch das Logistikzentrum und die Herzberger Bäckerei gehören zu dem von Edeka geplanten Erwerb. Sollte sich das Übernahmepaket im Zuge der kartellrechtlichen Prüfung verändern, könnte dies deshalb auch Auswirkungen auf weitere Teile des Tegut-Geschäfts haben. Welche Bestandteile des vorgesehenen Pakets am Ende tatsächlich an Edeka gehen, wird erst mit dem Abschluss des Verfahrens feststehen.

Im Mittelpunkt der Prüfung steht dabei nicht allein die Größe Edekas auf dem deutschen Lebensmittelmarkt. Entscheidend ist vielmehr die Wettbewerbssituation in den einzelnen regionalen Märkten. Das Bundeskartellamt untersucht, ob Edeka durch die Übernahme an einzelnen Standorten eine zu starke Stellung erreichen könnte.

Auf den Beschaffungsmärkten sieht das Bundeskartellamt nach seiner bisherigen Bewertung dagegen kein vergleichbares Problem. Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe und Aldi vereinen zwar zusammen mehr als 90 Prozent der Umsätze im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Der zusätzliche Anteil durch Tegut beträgt beim Beschaffungsvolumen jedoch weniger als 0,5 Prozent. Die Behörde sieht deshalb in diesem Bereich bislang keinen ausreichenden Grund für eine Untersagung.

Der Unterschied zwischen dem bundesweiten Beschaffungsmarkt und den einzelnen regionalen Märkten ist für das Verfahren entscheidend. Ein zusätzlicher Anteil von weniger als 0,5 Prozent kann auf der Ebene der Beschaffung kaum ins Gewicht fallen. In einem einzelnen regionalen Markt kann die Übernahme eines weiteren Supermarktes dagegen die Wettbewerbssituation deutlich verändern. Genau diese lokalen Auswirkungen stehen deshalb im Mittelpunkt der Prüfung.

Für einen Teil des Tegut-Netzes gibt es bereits eine Entscheidung. Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 36 Tegut-Filialen durch Tante Enso freigegeben. Davon liegen 16 Standorte in Hessen. Die Behörde sah bei diesem Zusammenschluss keine vergleichbaren wettbewerblichen Bedenken, weil Tante Enso bislang eine deutlich kleinere Marktstellung besitzt.

Gerade für Hessen ist die weitere Entwicklung von Bedeutung. Tegut verfügt hier über rund 160 Märkte. Rund 40 davon liegen nach Angaben des Unternehmens im ländlichen Raum, in Orten mit weniger als 5.000 Einwohnern. Bei diesen Standorten geht es neben der Frage nach dem künftigen Betreiber auch um die weitere Entwicklung der Nahversorgung.

Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori hatte bereits auf die Bedeutung der Tegut-Märkte für die Versorgung im ländlichen Raum hingewiesen. Die Perspektive der betroffenen Regionen ist damit eine andere als die des Kartellrechts. Das Bundeskartellamt ist bei seiner Entscheidung an die Vorgaben des Wettbewerbsrechts gebunden. Die Bedeutung eines Marktes für eine Gemeinde kann deshalb nicht ohne Weiteres die wettbewerbsrechtliche Prüfung ersetzen.

Für die betroffenen Beschäftigten und Regionen bedeutet das zunächst weitere Unsicherheit. Bei einigen Tegut-Standorten steht bereits fest, wer sie übernehmen soll. Bei anderen Märkten ist weiterhin offen, ob Edeka sie übernehmen darf oder eine andere Lösung gefunden werden muss. Sollte sich für einzelne Standorte keine alternative Übernahmelösung finden, könnte dort eine Schließung drohen.

Besonders im Fokus stehen deshalb die 38 Standorte, bei denen das Bundeskartellamt Wettbewerbsprobleme festgestellt hat. Edeka versucht mit dem Verzicht auf neun dieser Märkte, die Bedenken der Behörde auszuräumen. Ob dieses Angebot ausreicht, ist noch nicht entschieden.

Für Fulda kommt zu dieser offenen Frage die bereits beschlossene Schließung der Tegut-Zentrale hinzu. Rund 470 Beschäftigte der zentralen Dienste sind davon betroffen. Damit steht die Region vor einem Einschnitt, der über einen Wechsel von Eigentümern und Marken an einzelnen Supermärkten hinausgeht.

Tegut kann an vielen Standorten weiterbestehen, auch wenn sich die Eigentümerstruktur verändert. Gleichzeitig verliert Fulda mit der geplanten Schließung der Zentrale einen wichtigen Unternehmensstandort. Für die Stadt und die Region ist deshalb nicht allein entscheidend, wie viele Tegut-Märkte künftig unter dem Dach von Edeka, Rewe oder anderen Unternehmen weitergeführt werden. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Strukturen des Unternehmens nach dem Verkauf in Fulda noch bestehen bleiben.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts über die Edeka-Übernahme wird spätestens bis zum 23. September 2026 erwartet. Bis dahin bleibt offen, wie groß der von Edeka übernommene Teil des Tegut-Geschäfts tatsächlich sein wird. Für die betroffenen Märkte, ihre Beschäftigten und die Regionen, in denen Tegut seit Jahrzehnten präsent ist, geht damit eine entscheidende Phase des Verkaufsprozesses zu Ende.

Für Fulda ist die kartellrechtliche Entscheidung allerdings nur ein Teil der Entwicklung. Die Frage nach den einzelnen Märkten und die Zukunft der Tegut-Zentrale sind voneinander zu unterscheiden. Während bei der Edeka-Übernahme noch geprüft wird, ist die Schließung des Fuldaer Unternehmenssitzes bereits beschlossen. Der Verkauf des Filialnetzes entscheidet damit nicht nur über neue Eigentümer, sondern steht zugleich für die Neuordnung eines Unternehmens, das über Jahrzehnte eng mit Fulda verbunden war. +++

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