Die Schufa speichert einem Bericht von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ zufolge personenbezogene Daten von Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich länger als bislang öffentlich bekannt war. Demnach sollen die historischen Daten in einer bislang kaum bekannten Datenbank gespeichert und für Testzwecke genutzt werden. Die Ergebnisse dieser Auswertungen würden anschließend an Unternehmen weitergegeben.
Nach den Recherchen erfahren die Betroffenen nichts von dieser zusätzlichen Datenspeicherung. Auch in Fachkreisen sei die sogenannte Schattendatenbank bislang weitgehend unbekannt gewesen.
Gespeichert werden sollen unter anderem Informationen, von denen viele Verbraucher bislang ausgegangen sind, dass sie bereits gelöscht wurden. Dazu zählen nach dem Bericht frühere Kredite und Kreditkarten, Pfändungen, Privatinsolvenzen sowie Schulden, die häufig bereits vor Jahren vollständig beglichen wurden.
Die Schufa nutzt diese historischen Daten den Angaben zufolge unter anderem, um die Qualität neu entwickelter Bonitätsscores zu überprüfen. Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei verfügt bereits über Daten von mehr als 68 Millionen Menschen. Da der Schufa-Score unter anderem Einfluss darauf hat, ob Verbraucher einen Kredit, einen Handyvertrag oder andere Finanz- und Dienstleistungsverträge erhalten, spielt die Datensammlung für viele Menschen eine wichtige Rolle.
Das Unternehmen hält die zusätzliche Speicherung nach dem Bericht für rechtmäßig und beruft sich dabei auf gesetzliche Vorschriften.
Verbraucherschützer und Juristen äußern hingegen deutliche Kritik. Mehrere Experten verweisen auf gesetzliche Löschfristen sowie den in der Datenschutz-Grundverordnung verankerten Grundsatz der Datensparsamkeit. Besonders kritisch sehen sie die Weitergabe der auf Grundlage historischer Daten ermittelten Scores an Firmenkunden, darunter auch Energieversorger und Telekommunikationsunternehmen. Zudem bemängeln sie, dass Verbraucher bislang nicht darüber informiert werden, dass diese älteren Daten weiterhin gespeichert werden.
Mit dem Sachverhalt befasst sich inzwischen auch der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte. In einem Hinweisverfahren wird derzeit geprüft, ob die Schufa Verbraucher über die Speicherung dieser Daten informieren muss. +++












