Kaum ein arbeitsrechtliches Thema wird derzeit so emotional diskutiert wie die Frage, ob Beschäftigte bereits am ersten Krankheitstag zum Arzt gehen sollten oder sogar müssen. In sozialen Netzwerken überwiegt dabei häufig die Skepsis. Viele Nutzer befürchten, dass eine solche Regelung die ohnehin stark belasteten Hausarztpraxen zusätzlich unter Druck setzen würde. Andere sehen darin ein geeignetes Mittel, um Missbrauch bei Krankmeldungen einzudämmen. Die Diskussion zeigt vor allem eines: Zwischen rechtlicher Realität und öffentlicher Wahrnehmung besteht oft ein erheblicher Unterschied.
Tatsächlich müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber bereits heute unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit informieren, in der Regel noch vor Arbeitsbeginn. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass auch sofort ein Arzt aufgesucht werden muss. Nach der gesetzlichen Regelung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich erst erforderlich, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage andauert. Arbeitgeber können allerdings festlegen, dass die Bescheinigung bereits am ersten Krankheitstag vorgelegt werden muss. Diese Möglichkeit besteht schon heute.
Genau dieser Punkt steht im Mittelpunkt der aktuellen Debatte. Kritiker argumentieren, dass eine generelle Pflicht zum Arztbesuch am ersten Krankheitstag den organisatorischen Aufwand in den Praxen deutlich erhöhen würde. Menschen mit leichten Erkältungen oder kurzfristigen Infekten, die sich ansonsten ein oder zwei Tage zu Hause erholen würden, müssten einen Termin vereinbaren oder persönlich in die Praxis kommen. Nach Einschätzung vieler Diskutanten würde das Wartezimmer zusätzlich füllen und die medizinische Versorgung weiter belasten.
Auch rund um den ersten Arbeitstag eines neuen Beschäftigungsverhältnisses kursieren zahlreiche Missverständnisse. Wer unmittelbar nach Arbeitsbeginn erkrankt, darf sich selbstverständlich krankmelden, wenn tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Allerdings besteht in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses grundsätzlich noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Je nach persönlicher Situation kommen stattdessen Leistungen der Krankenkasse oder andere Ersatzleistungen infrage.
Ob strengere Vorgaben tatsächlich zu weniger Missbrauch führen würden, bleibt offen. Befürworter versprechen sich eine abschreckende Wirkung und eine höhere Verbindlichkeit bei Krankmeldungen. Kritiker halten dagegen, dass zusätzliche Bürokratie und längere Wartezeiten in Arztpraxen wahrscheinlicher seien. Zudem wird immer wieder die Vermutung geäußert, Beschäftigte könnten sich eher für mehrere Tage krankschreiben lassen, wenn sie ohnehin bereits am ersten Krankheitstag einen Arzt aufsuchen müssen. Belastbare wissenschaftliche Belege für diese Annahme gibt es bislang jedoch nicht. Die Diskussion stützt sich vor allem auf Erfahrungen aus der Praxis und Einschätzungen aus der öffentlichen Debatte.
Damit bleibt die Frage, ob ein verpflichtender Arztbesuch am ersten Krankheitstag tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten würde. Fest steht bislang lediglich, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen bereits Spielräume für Arbeitgeber vorsehen und dass viele der derzeit geäußerten Befürchtungen und Hoffnungen bislang nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind. +++ me













