Bundesjustizministerin Hubig plant Verschärfung: Sexualstrafrecht soll auf „Nur Ja heißt Ja“ umgestellt werden

Zehn Jahre nach der Einführung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ plant Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine erneute Verschärfung des deutschen Sexualstrafrechts. Wie die Ministerin im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ erklärte, sei sie davon überzeugt, dass nun der nächste Schritt zu einer gesetzlichen Regelung nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ erfolgen müsse. Sexuelle Handlungen müssten stets einvernehmlich sein. Dies sei eine Selbstverständlichkeit, die sich aus ihrer Sicht zwingend auch im Gesetzestext widerspiegeln müsse. Die entsprechende gesetzliche Regelung will Hubig noch im laufenden Jahr auf den Weg bringen.

Hintergrund ist das im November 2016 in Kraft getretene Reformgesetz. Dessen bisheriger Kernsatz, wonach sexuelle Handlungen unter Strafe gestellt werden können, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person erfolgen, reicht der Bundesjustizministerin nicht mehr aus. Sie verwies auf Situationen, in denen Betroffene nicht dazu in der Lage seien, ihren entgegenstehenden Willen zu äußern – etwa wenn sie in eine Art Schockstarre verfallen. Nach Hubigs Auffassung könne auch in solchen Fällen eine strafwürdige Vergewaltigung vorliegen, da Schweigen keinesfalls als Zustimmung gewertet werden dürfe.

Erst am Montag hatte die Justizministerin einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Anpassungen am bestehenden Vergewaltigungstatbestand vorsieht. Im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ bekräftigte Hubig, dass in Kürze ein weiterer Entwurf zum Sexualstrafrecht folgen werde, der den Vorschlag für eine Regelung nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ beinhaltet. Diesen Gesetzentwurf werde sie schon bald den Regierungsfraktionen zur Beratung zuleiten.

Innerhalb der Koalition aus Union und SPD herrsche nach Angaben der Ministerin bereits Einigkeit über eine Umstellung auf das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ bei Minderjährigen. Hubig betonte jedoch, dass hierbei keine Altersunterschiede gemacht werden sollten und dieselbe Regelung gleichermaßen auch für Erwachsene gebraucht werde. Für diese Ausweitung sehe sie bereits breite Unterstützung. Beim Thema Gewaltschutz bewege sich politisch derzeit sehr viel. Es bestehe eine breite Überzeugung, dass hier als Regierung viel erreicht werden könne und auch erreicht werden müsse, da Gewalt kein Schicksal sei, das Frauen einfach hinnehmen müssten. +++

fuldainfo.de

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