Krings will kollektive Mithaftung bei Krawallen

Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Günter Krings (CDU), hat nach jüngsten Ausschreitungen eine Gesetzesänderung für Sachbeschädigungen und Plünderungen nach französischem Vorbild gefordert. Gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ erklärte Krings, man müsse europaweit einen neuen Umgang mit verwahrlosten Gruppen finden, die sich nirgendwo in der Europäischen Union integrieren wollten. Auf diese Entwicklungen dürfe der Rechtsstaat nur mit maximaler Härte und Konsequenz reagieren, da jede wahrgenommene Schwäche der staatlichen Ordnung offenbar als Einladung zu Gewalt und Plünderungen missverstanden werde. Eine Ausweitung der zivilrechtlichen Haftung zähle für ihn definitiv dazu. Angelehnt an eine Formulierung des damaligen französischen Ministerpräsidenten Gabriel Attal gelte der Grundsatz, dass repariert werden müsse, was zerstört, und gesäubert werden müsse, was verschmutzt worden sei. Da eine individuelle, konkrete Schadensverursachung im dynamischen Geschehen oft nur schwer nachzuweisen sei, brauche es neue Mithaftungsregeln: Wer sich an Randalen beteilige, billige diese und müsse folglich als Gesamtschuldner für die entstandenen Schäden geradestehen.

Zugleich schloss sich Krings der Lageeinschätzung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an, wonach die Krawalle maßgeblich von linken Extremisten und migrantischen Milieus ausgegangen seien, die die Demonstrationen von Schülern und Studenten gezielt gekapert hätten. Zwar stünde eine detaillierte Auswertung der Sicherheitsbehörden noch aus, doch erste Feststellungen zeichneten bereits ein klares Bild. So behauptete der CDU-Politiker, dass in Frankfurt am Main rund 95 Prozent der Festgenommenen aus zugewanderten Familien stammten. Andere Beteiligte seien szenetypisch mit Vermummung, Molotowcocktails, Waffen und selbstgebauter Pyrotechnik aufgetreten. Krings vertrat die Ansicht, es handele sich hierbei um praktisch dieselben Milieus, die auch in Frankreich und anderen europäischen Staaten für Ausschreitungen verantwortlich seien, was mit den berechtigten Anliegen demonstrierender Schüler und Studenten nichts mehr gemein habe.

Auf deutliche Kritik stößt der Vorstoß bei der Linken im Bundestag. Deren Obfrau im Innenausschuss, Clara Bünger, wies den Vorschlag einer erweiterten Mithaftung gegenüber der „Welt“ zurück. Sie betonte, dass bereits heute auf Basis der Paragrafen 823 und 830 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftbar gemacht werden könne, wer nachweislich einen Schaden anrichte; neue Regelungen seien daher überflüssig. Die geforderten Maßnahmen gingen jedoch weit darüber hinaus, indem Personen für Zerstörungen finanziell einstehen sollten, die sie selbst überhaupt nicht verursacht hätten. Dies bezeichnete Bünger als hochproblematisch, da eine solche Regelung Bürger faktisch davon abschrecken würde, von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen. Es dürfe nicht sein, dass Teilnehmende friedlicher Proteste riskierten, für Taten völlig fremder Personen wirtschaftlich ruiniert zu werden. Eine derartige pauschale Haftung von Demonstranten sei nicht mit der im Grundgesetz unter Artikel 8 verankerten Versammlungsfreiheit vereinbar.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion und des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Konstantin von Notz, äußerte sich kritisch zu der geführten Diskussion. Gegenüber der Zeitung nannte er es dringend notwendig, dass Bundesinnenminister Dobrindt seine ursprüngliche Äußerung inzwischen deutlich relativiert habe. Es stelle sich die Frage, was es konkret bedeute, wenn der Minister nun bestimmte Personengruppen gezielt in den Blick nehmen wolle, und ob diese zuvor etwa nicht beachtet worden seien. Nach Ansicht von Notz brächten derartige Debatten über Spaltung und das Stadtbild die innere Sicherheit um kein Jota voran. Er erwarte, dass das Bundesinnenministerium Gewalttaten und Gesetzesbrüche auch in Zukunft unabhängig von den handelnden Personen mit der gebotenen Ernsthaftigkeit verfolge.

Aus den Reihen der Polizei kommen ebenfalls juristische Bedenken gegen eine Haftungsverschärfung. Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, bezeichnete den Grundgedanken eines finanziellen Regresses zwar als nachvollziehbar, äußerte jedoch Zweifel an einer eins zu eins erfolgenden Übertragung des französischen Modells. Da sich die Rechtssysteme grundlegend unterscheiden und Schadensersatz in Deutschland in der Regel im Rahmen des Zivilrechts eingeklagt werden müsse, stünden der Umsetzung erhebliche verfassungs- und zivilrechtliche Hürden im Weg. Vor diesem Hintergrund müsse der tatsächliche Mehrwert neuer Regelungen hinterfragt werden. Teggatz plädiert stattdessen dafür, die bereits vorhandenen gesetzlichen Mittel konsequent anzuwenden, Strafverfahren spürbar zu beschleunigen und Täter rascher zur Rechenschaft zu ziehen.

In der Beurteilung der Sicherheitslage stellte sich der Gewerkschaftsvorsitzende hingegen hinter den Bundesinnenminister. Die Aussage Dobrindts sei zutreffend, da ein verstärkter polizeilicher Fokus auf bekannte Tätergruppen keine pauschale Verdächtigung von Bevölkerungsteilen darstelle, sondern lageorientierte Ermittlungsarbeit bedeute. Die Sicherheitsbehörden seien zwingend darauf angewiesen, Verhaltensmuster, Netzwerke und Täterstrukturen systematisch zu analysieren. Hierzu gehörten auch kriminalistische Methoden wie Täterbildanalysen und Rasterfahndungen mit dem Ziel, gewaltbereite Akteure aus der Anonymität zu holen, Straftaten im Vorfeld zu verhindern und Verantwortliche konsequent zu belangen. +++

fuldainfo.de

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