Medizinische Versorgungszentren: Wer hinter den Arztpraxen in Fulda und Osthessen steht

Das Bundeskartellamt beobachtet die wachsende Rolle von Finanzinvestoren bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mit deutlicher Skepsis, heißt es in einem Bericht der „Bild-Zeitung“. Nach Einschätzung von Behördenpräsident Andreas Mundt gelangen immer mehr Einrichtungen in die Hand institutioneller Investoren, wodurch regional starke Marktstellungen einzelner Anbieter entstehen können. Gleichzeitig verweist Mundt auf erhebliche Grenzen der behördlichen Aufsicht: Viele Übernahmen können von den Wettbewerbshütern überhaupt nicht geprüft werden, da die übernommenen Praxen die gesetzliche Umsatzschwelle von 17,5 Millionen Euro in der Regel nicht erreichen. Dadurch entsteht eine rechtliche Kontrolllücke, die viele Zukäufe dem Eingreifen des Kartellamts entzieht.

Wie es auf fuldainfo heißt, betrifft diese Entwicklung längst nicht mehr nur Ballungsräume, sondern spiegelt sich auch in Osthessen wider. Die ambulante medizinische Versorgung befindet sich im Wandel. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) werden zunehmend Teil größerer Unternehmensgruppen. Während früher häufig einzelne niedergelassene Ärzte hinter einer Praxis standen, treten heute auch überregional tätige Gesundheitsunternehmen und internationale Beteiligungsgesellschaften als Eigentümer auf. Diese Entwicklung betrifft längst nicht mehr nur die großen Ballungsräume, sondern ist auch in Osthessen angekommen. In Fulda und den umliegenden Landkreisen finden sich unterschiedliche Modelle: von inhabergeführten Unternehmensgruppen über internationale Gesundheitskonzerne bis hin zu kommunal getragenen Einrichtungen. Für Patientinnen und Patienten ist dieser Wandel im Alltag häufig kaum erkennbar. Die vertraute Praxis bleibt bestehen, Ärzte und medizinisches Personal betreuen weiterhin ihre Patienten. Hinter den Kulissen können sich jedoch die Eigentumsverhältnisse und wirtschaftlichen Entscheidungsstrukturen grundlegend verändern.

Ein Beispiel dafür ist das MVZ im Medicum Fulda. Die vor gut zehn Jahren von Dr. Bernd Schühle gegründete Einrichtung wurde zum 14. Februar 2024 Teil der bundesweit tätigen Limbach Gruppe mit Sitz in Heidelberg. Das Medizinische Versorgungszentrum verfügte zum Zeitpunkt der Übernahme über mehr als 80 Beschäftigte an insgesamt vier Standorten: zwei in Fulda sowie jeweils einer in Neuhof und Schlüchtern. Dr. Schühle blieb ärztlicher Leiter. Die Geschäftsführung übernahmen Prof. Dr. Katharina Kriegsmann und Moritz May, die zuvor bereits für die ebenfalls zur Limbach Gruppe gehörende Laborarztpraxis Rhein-Main tätig waren. Die Limbach Gruppe gehört zu den großen deutschen Laborunternehmen und bezeichnet sich als inhabergeführte Laborgruppe. Der Eigentümerwechsel ist deshalb nicht mit dem Einstieg eines klassischen Private-Equity-Fonds gleichzusetzen. Gleichwohl zeigt der Vorgang, wie sich regionale medizinische Einrichtungen in größere Unternehmensstrukturen integrieren lassen. Solche Zusammenschlüsse können Verwaltungsabläufe bündeln, Investitionen erleichtern und das medizinische Angebot erweitern. Entscheidend ist jedoch, ob diese Vorteile dauerhaft bei der Versorgung vor Ort ankommen.

Noch internationaler ist die Unternehmensstruktur hinter der Dalbergklinik und dem dazugehörigen MVZ in der Fuldaer Dalbergstraße. Die Einrichtungen gehören zur Meliva-Gruppe, die Teil des finnischen Gesundheitsdienstleisters Mehiläinen ist. Das Unternehmen ist in mehreren europäischen Ländern tätig und baut seine Präsenz auf dem deutschen Gesundheitsmarkt aus. Dabei ist auch die Eigentümerstruktur des Mutterkonzerns von Bedeutung: Zu den Gesellschaftern von Mehiläinen gehören Fonds, die von den Beteiligungsgesellschaften CVC Capital Partners und Hellman & Friedman verwaltet werden, daneben institutionelle Anleger und Mitglieder des Managements. Damit besteht auf Ebene des Mutterkonzerns durchaus eine Verbindung zu internationalem Beteiligungskapital. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass jede einzelne medizinische Einrichtung unmittelbar von einem Finanzinvestor gesteuert wird. Die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen und Entscheidungsbefugnisse müssen gesondert betrachtet werden. Auch der aktuelle Betriebsstatus der Fuldaer Einrichtung verdient Aufmerksamkeit: Die Dalbergklinik wird auf der offiziellen Internetseite von Meliva inzwischen als geschlossen geführt. Die Gesellschaft MVZ Dalberg Klinik Fulda GmbH ist dagegen weiterhin im Unternehmensregister als aktiv verzeichnet. Unternehmensrechtlicher Bestand und tatsächlicher Praxis- oder Klinikbetrieb sind somit voneinander zu unterscheiden.

Eine weitere Beteiligungskonstruktion findet sich beim MVZ im Altstadt-Carree in der Fuldaer Dalbergstraße. Die veröffentlichten Unternehmens- und Jahresabschlussdaten weisen die Berliner Klinik Schöneberg GmbH als alleinige Gesellschafterin der Fuldaer MVZ-Gesellschaft aus. Die Klinik Schöneberg wiederum gehört zu einer größeren Unternehmensstruktur, die unter anderem mit der MED ON Holding GmbH verbunden ist. Eine Verbindung zur Private-Equity-Gesellschaft Triton Partners ist historisch belegt: Am 17. Dezember 2020 teilte Triton mit, dass von der Gesellschaft beratene Fonds die Klinik Schöneberg übernommen hatten. Triton ist ein europäischer Beteiligungsinvestor, der unter anderem im Gesundheitssektor tätig ist. Aus dieser früheren Übernahme lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres ableiten, dass Triton auch zum heutigen Zeitpunkt die wirtschaftliche Kontrolle über das Fuldaer MVZ ausübt. Die inzwischen dokumentierten Holding- und Beteiligungsstrukturen müssen hierfür gesondert geprüft werden. Der Fall zeigt, wie weit die gesellschaftsrechtlichen Verbindungen einer regionalen Praxis reichen können und warum die unmittelbare Gesellschafterin allein nicht immer ausreicht, um die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zu beurteilen.

Dass die Entwicklung nicht ausschließlich in Richtung privater und internationaler Unternehmensgruppen verläuft, zeigen mehrere Gegenmodelle in Osthessen. Das MVZ Osthessen ist eine Tochtergesellschaft der Klinikum Fulda gAG. Damit steht hinter den ambulanten Angeboten ein kommunal getragenes Krankenhausunternehmen. Eine vergleichbare Struktur gibt es im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Die dortige Medizinische Versorgungszentrum Hersfeld-Rotenburg GmbH wird vom Klinikum Hersfeld-Rotenburg getragen und bietet an drei Standorten sowie über drei Zweigpraxen ambulante fachärztliche Leistungen an, unter anderem in Bad Hersfeld und Bebra. Im Vogelsbergkreis wiederum gründeten der Landkreis sowie die Gemeinden Grebenhain und Freiensteinau im Jahr 2020 das Medizinische Versorgungszentrum Vogelsberg. Der Vogelsbergkreis hält 76 Prozent der Gesellschaftsanteile, die beiden Gemeinden jeweils zwölf Prozent. Die Geschäftsführung beziehungsweise Geschäftsbesorgung übernimmt die Hamburger OptiMedis AG auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages. Eigentümerin des MVZ ist OptiMedis damit nicht. Die kommunalen Träger behalten die gesellschaftsrechtliche Verantwortung.

Ein weiteres Beispiel für eine solche Zusammenarbeit ist im Landkreis Fulda entstanden. Das Klinikum Fulda und das Herz-Jesu-Krankenhaus haben gemeinsam das Medizinische Versorgungszentrum Vita² gegründet. Beide Krankenhäuser halten jeweils 50 Prozent an der gemeinnützigen Gesellschaft. Das MVZ nahm im Juni 2026 in Flieden den Betrieb auf und startete mit zwei hausärztlichen Sitzen. Hintergrund ist der zunehmende Mangel an Hausärzten und die Schwierigkeit, für ausscheidende niedergelassene Mediziner eine Nachfolge zu finden. Die beiden Krankenhäuser wollen künftig dort Verantwortung übernehmen, wo eine Praxis ohne eine solche Lösung möglicherweise nicht weitergeführt werden könnte. Das Modell zeigt, dass sich auch unterschiedliche Träger – ein kommunales und ein freigemeinnütziges Krankenhaus – zusammenschließen können, um die ambulante Versorgung langfristig zu sichern.

Die wachsende Bedeutung institutioneller Investoren beschäftigt inzwischen auch die Wettbewerbshüter. Am 31. Oktober 2026 äußerte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, gegenüber der „Bild“-Zeitung seine Sorge darüber, dass immer mehr Medizinische Versorgungszentren in die Hände institutioneller Investoren gelangen. Dadurch könnten regional starke Marktstellungen einzelner Anbieter entstehen. Zugleich verwies Mundt auf die Grenzen der kartellrechtlichen Kontrolle: Viele Übernahmen einzelner Praxen könnten wegen der gesetzlichen Umsatzschwellen nicht geprüft werden. Die Kritik richtet sich dabei nicht grundsätzlich gegen private Träger oder größere medizinische Verbünde. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, ob durch eine Vielzahl einzelner Übernahmen schrittweise regionale Marktmacht entstehen kann, ohne dass die Wettbewerbsbehörden rechtzeitig eingreifen können.

Mit den rechtlichen Grenzen der Fusionskontrolle befassten sich auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. In einer am 18. Juni 2025 abgeschlossenen Ausarbeitung mit dem Aktenzeichen WD 7 – 3000 – 032/25 untersuchten sie die kartellrechtliche Einordnung von Medizinischen Versorgungszentren. Die Analyse kam zu dem Ergebnis, dass die damaligen allgemeinen Umsatzschwellen beim Erwerb einzelner Arztpraxen häufig nicht erreicht wurden. Dabei ist allerdings eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung zu berücksichtigen: Mit der zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurden die regulären Umsatzschwellen zum 20. Juli 2026 angehoben. Nach der nun geltenden Regelung müssen die beteiligten Unternehmen grundsätzlich gemeinsam weltweit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz erzielen. Zusätzlich muss ein Unternehmen im Inland mehr als 75 Millionen Euro und ein weiteres mehr als 20 Millionen Euro Umsatz erreichen. Die Bundestagsanalyse aus dem Jahr 2025 beschreibt somit die damalige Rechtslage und kann nicht unverändert als Darstellung der aktuellen Schwellenwerte verwendet werden.

Eine zusätzliche Möglichkeit bietet § 32f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Nach einer abgeschlossenen Sektoruntersuchung kann das Bundeskartellamt unter bestimmten Voraussetzungen Unternehmen verpflichten, weitere Zusammenschlüsse auch unterhalb der regulären Fusionskontrollschwellen anzumelden. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Bei dieser besonderen Anmeldepflicht muss der Erwerber mehr als 50 Millionen Euro Inlandsumsatz und das zu erwerbende Unternehmen mehr als eine Million Euro Inlandsumsatz erzielen. Die Regelung eröffnet den Wettbewerbshütern zusätzliche Handlungsmöglichkeiten, stellt aber keine automatische Kontrolle sämtlicher Praxisübernahmen dar. Auch die Missbrauchsaufsicht bleibt ein eigenständiges Instrument. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, wirtschaftliche Konzentrationsprozesse frühzeitig zu erkennen, bevor sich in einzelnen Regionen kaum noch ausweichbare Versorgungsstrukturen entwickeln.

Für Patientinnen und Patienten sagt die Eigentümerform allein zunächst wenig über die Qualität einer Behandlung aus. Größere Verbünde können Vorteile bieten. Sie verfügen möglicherweise über mehr finanzielle Spielräume für moderne Geräte, können Verwaltungsaufgaben zentral organisieren und medizinische Angebote miteinander vernetzen. Sie können außerdem Praxisübernahmen ermöglichen, wenn ältere Ärzte keine Nachfolger finden. Gleichzeitig stellen sich Fragen, die über die medizinische Behandlung hinausgehen: Welchen Stellenwert haben Renditeerwartungen bei wirtschaftlichen Entscheidungen? Wie werden medizinische und betriebswirtschaftliche Interessen voneinander getrennt? Wer entscheidet über Investitionen, Neueröffnungen oder die Schließung einzelner Standorte? Welche Fachbereiche werden ausgebaut und welche möglicherweise zurückgefahren? Und wie transparent sind die Eigentumsverhältnisse für die Menschen, die sich einer solchen Einrichtung anvertrauen?

Gerade in den ländlich geprägten Teilen Osthessens haben diese Fragen besonderes Gewicht. Wer außerhalb der größeren Städte lebt, kann bei einer Praxisschließung häufig nicht ohne Weiteres auf ein alternatives Angebot in unmittelbarer Nähe ausweichen. Die Sicherung der ambulanten Versorgung ist deshalb nicht allein eine betriebswirtschaftliche Angelegenheit, sondern eine gesundheitspolitische und gesellschaftliche Aufgabe. Kommunale MVZ können dabei eine wichtige Rolle übernehmen. Sie sind allerdings ebenfalls auf ausreichend medizinisches Personal, eine tragfähige Finanzierung und verlässliche Organisationsstrukturen angewiesen.

Eine vollständige Übersicht darüber, wie viele Medizinische Versorgungszentren in den Landkreisen Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Vogelsberg sowie den angrenzenden Gebieten unmittelbar oder mittelbar von institutionellen Investoren kontrolliert werden, liegt bislang nicht vor. Für eine belastbare Bestandsaufnahme müssten neben den Zulassungen auch sämtliche Beteiligungsebenen, Holdinggesellschaften und wirtschaftlich Berechtigten berücksichtigt werden. Auskunft geben könnten insbesondere die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, das Hessische Gesundheitsministerium und das Bundeskartellamt. Dabei wäre auch zu unterscheiden, ob ein Unternehmen lediglich Dienstleistungen erbringt, die Geschäftsführung übernimmt oder tatsächlich Eigentümer beziehungsweise wirtschaftlich Berechtigter einer MVZ-Gesellschaft ist.

Am Ende geht es um eine grundlegende Frage: Wer entscheidet über die medizinische Versorgung in Osthessen – die Ärzte vor Ort, kommunale Träger oder überregionale Unternehmensgruppen und deren Investoren? Größere Strukturen müssen nicht zwangsläufig schlechtere Versorgung bedeuten. Ebenso wenig darf aber die wirtschaftliche Eigentümerschaft hinter vertrauten Praxisnamen aus dem Blick geraten. Wo medizinische Versorgung zur Unternehmensstrategie wird, braucht es Transparenz, wirksame Aufsicht und klare Verantwortlichkeiten. Denn für die Bevölkerung zählt nicht, wem eine Praxis gesellschaftsrechtlich gehört, sondern ob sie erreichbar bleibt, ausreichend Personal hat und eine verlässliche medizinische Versorgung gewährleistet.

fuldainfo.de

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