Zukunft der Fuldaer Innenstadt: Magistrat beantwortet umfassenden Fragenkatalog der Fraktionen

SV Fulda

Der Magistrat der Stadt Fulda hat im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung zu einer Reihe von Anfragen verschiedener Fraktionen Stellung bezogen. Im Mittelpunkt standen dabei die Auswirkungen des Hessentags 2026 auf die Innenstadt, die langfristige Event- und Innenstadtstrategie sowie Finanzfragen, der Betrieb von Spielhallen, die Straßenbeleuchtung im Kontext des Projekts Sternenstadt, Maßnahmen zur Gleichberechtigung, Anliegen queerer Menschen und die Verkehrsführung in der Friedrichstraße.

Hessentag bringt deutliches Besucherplus und nachhaltige Impulse für die Innenstadt

Auf eine Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion erläuterte Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld die Entwicklung der Besucherfrequenzen während und nach dem Hessentag 2026. Grundlage der Auswertungen bilden unter anderem Frequenzmessungen mittels Laser-Sensoren an zentralen Punkten des Stadtgebietes. Während der Großveranstaltung, die insgesamt etwa 1,1 Millionen Besucher anzog, stiegen die Frequenzen im Vergleich zum normalen Durchschnitt drastisch an. In der Karlstraße wurde ein Frequenzanstieg um etwa 109 Prozent verzeichnet, was mehr als einer Verdopplung der Personenzahl entspricht. In der Bahnhofstraße lag das Plus bei rund 160 Prozent, was dem 2,6-fachen des üblichen Aufkommens entspricht. Die stärkste Veränderung wies die Friedrichstraße auf, in der die Frequenz um etwa 397 Prozent anstieg und damit fast das Fünffache des Durchschnittswerts erreichte.

Auch im Anschluss an den Hessentag, im Zeitraum vom 22. Juni bis Ende August, blieben die Frequenzen stabil. Während Karlstraße und Bahnhofstraße wieder Werte auf dem Niveau des üblichen Durchschnitts verzeichneten, lag die Passantenfrequenz in der Friedrichstraße weiterhin um zirka 9 Prozent über dem Durchschnitt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass mehrere Hitzeperioden in den Sommermonaten die Zahl und Reichweite der Besucher zeitweise beeinträchtigt hatten. Während der Veranstaltungstage selbst war zudem eine sehr hohe Auslastung der Übernachtungsbetriebe in einem weiträumigen Umkreis festzustellen.

Die statistischen Daten des Beherbergungsgewerbes unterstreichen diese Entwicklung. Im Juni 2026 wurden in Fulda insgesamt 71.837 Übernachtungen gezählt, was einem Zuwachs von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht. Für das gesamte erste Halbjahr 2026 beläuft sich die Zahl der Registrierungen auf 331.321 Übernachtungen, ein Plus von 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die durchschnittliche Verweildauer der Gäste stieg von 1,6 auf 1,7 Tage.

Einschätzung des Citymarketings und Herausforderungen für den Handel

Das Citymarketing zieht aus den Rückmeldungen der lokalen Gewerbetreibenden ein überwiegend positives Fazit. Die Begeisterung der Besucher habe sich positiv auf die Grundstimmung in der Stadt ausgewirkt. Als vorteilhaft erwies sich die Routenführung der Hessentagsstraße direkt durch die Einkaufsstraßen sowie die Platzierung der Konzertarena auf dem Domplatz, wodurch der Innenstadtbereich für das Konzertpublikum erlebbar gemacht wurde. Nach dem Event berichteten zahlreiche Betriebe von einer spürbaren Belebungsverstärkung und neuen Kundengruppen.

Gleichzeitig verweist das Citymarketing auf anhaltende Herausforderungen. Die allgemeine wirtschaftliche Lage, Konsumzurückhaltung, gestiegene Betriebskosten und die Konkurrenz durch den Online-Handel belasten Handel und Gastronomie. Hohe Passantenfrequenzen führen daher nicht zwangsläufig zu proportional steigenden Umsätzen. Ergänzend wirken sich Nachfolgeprobleme, Sanierungs- und Investitionsbedarfe, verändertes Einkaufsverhalten sowie Personalengpässe aus. Der Handel verliert zunehmend seine alleinige Funktion als Innenstadtträger, wobei Fulda diese Entwicklung durch Angebote in den Bereichen Kultur, Gastronomie, Freizeit und Events kompensiert.

Veranstaltungskalender und Zukunftsplanungen zur Frequenzsicherung

Um die gewonnene Aufmerksamkeitswirkung aufrechtzuerhalten, setzt die Stadtverwaltung auf eine kontinuierliche Abfolge von Großveranstaltungen. Im Sommer 2026 verzeichnete der Musicalsommer mit der Neuproduktion „Der Schimmelreiter“ eine Auslastung von 99 Prozent bei insgesamt 68.500 Besuchern; eine Fortsetzung ist für 2027 geplant. Weitere Akzente setzten Formate wie StadtLesen, das Genussfestival, das Stadtfest, das Weinfest im Schlosshof, die Konzertreihe „Kultur.findet.Stadt.“ sowie das Straßenkunstfestival und das FuldaFestival für Kammermusik.

Für das Jahr 2027 steht vom 26. bis 30. Mai das 17. Hessische Landesturnfest an. Zudem sind für die Domplatzkonzerte 2027 bereits Auftritte von Edguy, Simply Red, Roland Kaiser, Santino und Michael Patrick Kelly im Vorverkauf. Flankiert werden diese Maßnahmen durch die Nutzung der Social-Media-Kanäle des Hessentags zur Tourismuswerbung sowie städtebauliche Maßnahmen wie die saisonale Fußgängerzone in der Friedrichstraße, verlängerte Außengastronomiezeiten und die Bepflanzungsinitiativen der Stadtgärtnerei.

Fortschritte und Maßnahmen der Sternenstadt Fulda beim Insektenschutz und der Lichtsteuerung

Stadtbaurat Schreiner beantwortete die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung der Beleuchtungs-Richtlinie und der Initiative Sternenstadt Fulda beziehungsweise Dark Sky Community. In den vergangenen sieben Jahren wurden veraltete Leuchten gegen LED-Technik ausgetauscht und Lichtfarben auf maximal 3.000 Kelvin (Warmweiß) oder kleiner (Amber) umgestellt. Zur Präzisierung der Lichtlenkung dienten Plangläser und Abschirmungen. Standardmäßig erfolgt zwischen 22:30 Uhr und 05:30 Uhr eine nächtliche Dimmung des Großteils der Straßenbeleuchtung, sofern dies technisch machbar ist. Anlassbezogene Bodenstrahler wurden weitgehend deaktiviert, während historische Bauwerke wie Dom, Domplatz und die Stadtmauer in der Dalbergstraße mit konturenscharfen Gobo-Projektionen versehen wurden.

Im Rahmen des Forschungsprojekts „Artenschutz durch umweltverträgliche Beleuchtung“ (AuBe) wurden am Justus-Schneider-Weg insektenfreundliche Beleuchtungskonzepte erprobt. Bezüglich der Umrüstung von rund 8.500 Lichtpunkten stellte der Stadtbaurat klar, dass dies den gesamten Bestand der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt darstellt. Die Priorisierung richtet sich nach Alter, technischem Zustand, Bauprogrammen, Effizienz und Grad der Lichtverschmutzung, nicht nach spezifischen Stadtbezirken. In Kooperation mit dem Eigentümer RhönEnergie Fulda erfolgen Vollausstattungen oder Umrüstungen mit Retrofit-LEDs und Plangläsern. Das Projekt „Smarte Infrastruktur Straßenbeleuchtung“ ergänzt dies durch volladaptive Lichtmanagementsysteme. Die Arbeiten bleiben eine dauerhafte, vom jeweiligen Haushalt abhängige Aufgabe über das Jahr 2027 hinaus.

Auf institutioneller Ebene kooperiert die Stadt mit dem Umweltzentrum Fulda, dem Sternenpark UNESCO-Biosphärenreservat Rhön, Hochschulen und anderen Kommunen. Das gemeinsame Prädikat „#lichtbewusstsein“ von IHK, Stadt und Landkreis zeichnet gewerbliche Betriebe für nachtfreundliche Beleuchtung aus. Vertreter der Stadt Fulda treten zudem bundesweit als Fachexperten auf.

Haushaltsplanung 2027 bis 2029 und die Situation bei der Wohnungsbauförderung

Eine Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion betraf den Bindungsgrad der Mittel in der Haushaltsplanung für die Jahre 2027 bis 2029 sowie die Rahmenbedingungen des geförderten Wohnungsbaus. Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld führte aus, dass für das Jahr 2027 Haushaltsmittel teilweise durch Förderzusagen gebunden sind. Konkret betrifft dies drei Vorhaben mit insgesamt 90 Wohneinheiten und einer vorgesehenen kommunalen Beteiligung von zusammen 1.721.250 Euro: das Projekt der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH in der Dr.-Walter-Lübcke-Straße (70 Wohneinheiten, 1.513.750 Euro Beteiligung), das Projekt des Caritasverbandes für die Diözese Fulda e.V. in der St.-Vinzenz-Straße (4 Wohneinheiten, 127.500 Euro Beteiligung) und das Vorhaben des Siedlungswerks Fulda eG in der Rheinstraße (16 Wohneinheiten, 80.000 Euro Beteiligung).

Zusätzlich wurden im August 2026 drei weitere Projekte für die Landesförderung angemeldet, die zusammen 34 Wohneinheiten und eine geplante kommunale Beteiligung von 1.047.508 Euro umfassen. Hierbei handelt es sich um die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen in der Adalbert-Stifter-Straße (12 Wohneinheiten, 827.508 Euro Beteiligung), die Aktion Mensch in der Kolpingstraße (8 Wohneinheiten, 80.000 Euro Beteiligung) und die Bürgerstiftung antonius – gemeinsam Mensch in der St.-Vinzenz-Straße (14 Wohneinheiten, 140.000 Euro Beteiligung). Für diese Anmeldungen liegt noch keine abschließende Bewilligung vor.

Im Entwurf des Haushaltsplans 2027 sind 1,9 Millionen Euro für die Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln eingeplant, zuzüglich bestehender Haushaltsreste. Für die Jahre 2028 und 2029 existieren noch keine festen Planungswerte. Ob die Förderprogramme von Bund, Land und Stadt ausreichen, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken, sei angesichts von Faktoren wie Baukosten, Zinsentwicklung, Nachfrage und auslaufenden Bindungen nicht abschließend zu beurteilen. Das Land Hessen bietet seit 2026 zudem eine erweiterte Förderung für Auszubildenden- und Studierendenwohnraum an, die keine städtische Finanzbeteiligung erfordert. Hinsichtlich der städtischen Finanzen äußerte die Verwaltung Zweifel, ob die bisherige Praxis der kommunalen Förderbeteiligung haushälterisch dauerhaft fortgeführt werden kann.

Entwicklung der Spielhallenzahlen und städtische Einnahmen aus der Spielapparatesteuer

Bürgermeister Wehner beantwortete die Anfrage der Fraktion FDP/FW/FGG zur Entwicklung des Spielhallensektors. Die Zahl der betriebenen Spielhallen im Stadtgebiet Fulda sank von 19 Standorten im Jahr 2017 über 16 im Jahr 2022 auf aktuell 13 Betriebe im Jahr 2026. Schließungen aufgrund der 2022 eingeführten Abstandsregelungen des Hessischen Spielhallengesetzes gab es nicht; Aufgaben von Standorten erfolgten durch Betreiberentscheidungen oder auslaufende Mietverträge. Seit 2022 wurden keine bestehenden Erlaubnisse verlängert, jedoch 6 Erlaubnisse neu erteilt, die Betreiberwechsel an bestehenden Standorten oder Neuanträge nach aktueller Rechtslage betrafen.

Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestabstand wurden aus Gründen des Bestandsschutzes für sogenannte Verbundspielhallen erteilt, bei denen zwei Einheiten in einem Gebäudekomplex betrieben werden. Dies betrifft die Adressen Frankfurter Straße 8c, Keltenstraße 20, Kreuzbergstraße 33 und Petersberger Straße 32. Die Entfernung zwischen den zwei Standorten in der Kreuzbergstraße 33 und 46 beträgt rund 340 Meter Luftlinie beziehungsweise 400 Meter Gehweg und liegt damit über dem gesetzlichen Mindestabstand von 300 Metern. Für die Wettvermittlungsstelle in der Heinrichstraße 60 verwies die Stadtverwaltung auf die Unzuständigkeit der Stadt: Die Erlaubniserteilung obliegt hessenweit dem Regierungspräsidium Darmstadt, während die Überwachung beim Landkreis Fulda liegt.

Die Einhaltung jugendschutz-, gewerbe- und spielhallenrechtlicher Vorschriften kontrolliert die Stadt durch unangekündigte Überprüfungen zu Tages-, Abend- und Nachtzeiten sowie durch Zuverlässigkeitsprüfungen und die Kontrolle der Sozialkonzepte und des OASIS-Sperrsystems. Die Einnahmen der Stadt Fulda aus der Spielapparatesteuer entwickelten sich in den vergangenen fünf Haushaltsjahren wie folgt: 401.796 Euro im Jahr 2021, 1.285.882 Euro im Jahr 2022, 1.588.133 Euro im Jahr 2023, 1.940.915 Euro im Jahr 2024 und 2.148.150 Euro im Jahr 2025.

Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in der Stadtverwaltung

Zur Anfrage der Fraktion Volt hinsichtlich des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) verwies Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld auf den am 17. Februar 2025 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Frauenförder- und Gleichstellungsplan. Dieser besitzt eine Laufzeit von sechs Jahren und wird nach drei Jahren überprüft. Er enthält Bestandsanalysen, Personalstrukturdaten, Stellenprognosen, Dreijahresziele sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur geschlechtergerechten Personalentwicklung.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte überwacht die Einhaltung des HGlG sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), nimmt an personellen und organisatorischen Verfahren teil, besitzt Akteneinsichts- und Initiativrechte sowie ein gesetzliches Widerspruchsrecht nach § 19 HGlG. Für Beschäftigte stehen Beratungsangebote durch das Frauenbüro, den Personalrat, das Personalamt, die AGG-Beschwerdestelle und ausgebildete Pflegeguides zur Verfügung. Als Trägerin des Gütesiegels „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ seit 2022 bietet die Stadt unter anderem flexible Arbeitszeiten, Führungsmodelle in Teilzeit, U3-Kinderbetreuung für Personal, Ferienbetreuung, Wiedereinstiegsberatung und lphasenorientierte Coachings an.

Netzwerkarbeit und Förderung im Bereich queeren Lebens

Bürgermeister Wehner antwortete auf die Anfrage der Fraktion Die Linke bezüglich des Kontakts zu queeren Initiativen. Die Stadtverwaltung nimmt an Netzwerken und Arbeitsgruppen teil und steht im Austausch mit Organisationen wie Fulda stellt sich quer e.V., Aidshilfe Fulda e.V., den Stolzen Eltern queerer Kinder, dem Netzwerk queere Jugendarbeit Hessen, der Hochschule Fulda sowie in Erstkontakten mit foll bunt e.V.

Hinsichtlich der beim CSD 2026 vorgebrachten Forderungen von foll bunt e.V. merkte die Stadtverwaltung an, dass diese aufgrund der Beschallungsanlage vor Ort akustisch schwer verständlich waren. Die Stadt wartet auf eine direkte Kontaktaufnahme des Vereins, um die Punkte im Dialog zu besprechen. Die Förderung queerer Angebote erfolgt unter anderem im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ über die Partnerschaft für Demokratie, welche die Ausrichtung des CSD unterstützt. Zudem erhält die Aidshilfe Fulda e.V. städtische Zuschüsse für ihre Arbeit, die auch Angebote für die queere Gemeinschaft einschließen. Weitere spezifische Förderanträge lagen der Stadtverwaltung bisher nicht vor.

Verkehrsregelung und Sommerkonzept für die Friedrichstraße

Ebenfalls durch Bürgermeister Wehner beantwortet wurde die Anfrage der Vertreterin von Die Partei zur Verkehrsführung in der Friedrichstraße. Eine dauerhafte Fußgängerzonenregelung oder Schließung für den Kraftfahrzeugverkehr wurde in der Vergangenheit wiederholt geprüft und mit Anwohnern, Gewerbetreibenden und Grundstückeigentümern erörtert. In Bürgerversammlungen und Umfragen, zuletzt im September und Oktober 2022, lehnte eine Mehrheit der Betroffenen eine durchgehende Vollsperrung ab. Als Gründe wurden befürchtete Umsatzeinbußen, die Erreichbarkeit von Arztpraxen und Apotheken im Notdienst, die Erreichbarkeit der Stadtpfarrkirche für mobilitätseingeschränkte Personen sowie die Zufahrt zum Hotel Platzhirsch, Cafés und Geschäften genannt.

Darüber hinaus ergaben verkehrstechnische Prüfungen, dass eine Schließung der Friedrichstraße erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Erschließungsnetz der Kernstadt hätte und eine isolierte Betrachtung ohne Gesamtschau nicht möglich ist. Seit mehreren Jahren wird stattdessen ein temporäres Sperrkonzept angewendet: In den Sommermonaten und während veranstaltungsintensiver Phasen – wie der Messe „Fulda.mobil.erleben“, dem Stadtfest, „Kultur.findet.Stadt.“, den Domplatzkonzerten, dem Genussfestival sowie während des Weihnachtsmarkts und Winterwaldes – wird die Straße für den Autoverkehr gesperrt.

Die Straßenverkehrsbehörde bewertet diese temporären Sperrungen aufgrund der hohen Fußgängerfrequenz und der Außengastronomie als funktionierendes Instrument, das bisher zu keinen nennenswerten Netzproblemen im Verkehr geführt hat. Obwohl eine dauerhafte Regelung zur Vermeidung unterjähriger Irritationen verkehrsseitig grundsätzlich denkbar wäre, wird das etablierte Konzept der anlassbezogenen Sommersperrungen auf Basis der Beschlusslage weitergeführt. +++

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