Die Union hat nach Darstellung interner Unterlagen den umstrittenen Steuerbeschlüssen zur Gegenfinanzierung eines Reformpakets zugestimmt. Dazu gehörten auch geplante Änderungen, die Vereine sowie Gewinne aus Betriebsveräußerungen betreffen. Das geht aus internen Mails zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesfinanzministerium hervor, aus denen das „Handelsblatt“ zitiert.
In einer Mail des Bundeskanzleramts an das Bundesfinanzministerium vom 10. April mit dem Betreff „Unterlagen Austausch Haushalt“ heißt es demnach: „Aus unserer Sicht sind in der Tabelle Subventionen Nr. 15 und Nr. 17 auch geeint.“ Der Nachricht war eine Übersicht zum „Abbau von steuerlichen Subventionen/Steuervergünstigungen“ beigefügt. Unter den genannten Punkten 15 und 17 finden sich die Absenkung des Freibetrags für Vereine sowie eine Änderung des Freibetrags für Gewinne aus Betriebsveräußerungen.
Die Unterlagen werfen damit ein neues Licht auf den seit Tagen offen ausgetragenen Streit innerhalb der Koalition über das Steuergesetz von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Aus der Union war zunächst vor allem kritisiert worden, dass die geplanten Entlastungen bei der Einkommensteuer aus ihrer Sicht zu gering ausfielen. Anschließend richtete sich der Widerstand auch gegen den zweiten Teil des Gesetzes, der verschiedene Maßnahmen zur Gegenfinanzierung vorsah.
Dazu gehörte unter anderem ein geringerer Freibetrag für Vereine. Auch das bisherige Steuerprivileg für Belegschaftsrabatte sollte gestrichen werden. Vertreter der Union erklärten in den vergangenen Tagen, diese Maßnahmen seien nicht abschließend von der Koalition beschlossen worden. Der Streit entzündete sich damit nicht nur an der Frage, wie umfangreich die steuerliche Entlastung ausfallen soll, sondern auch daran, welche Gegenfinanzierungen innerhalb der Bundesregierung tatsächlich vereinbart worden waren.
Aus Regierungskreisen wird diese Darstellung nun zurückgewiesen. Dort heißt es, sämtliche Maßnahmen, die von der Union inzwischen als strittig bezeichnet würden, seien bereits gemeinsam am 12. April im Koalitionsausschuss in der Villa Borsig beschlossen worden. Auch bei einem weiteren Treffen im Kanzleramt am 23. Juni, an dem die Spitzen von Union und SPD teilgenommen hätten, sei die entsprechende Liste erneut beschlossen worden.
Damit steht die Union vor einem politischen Erklärungsproblem. Denn während Unionsvertreter die umstrittenen Steuermaßnahmen öffentlich als nicht endgültig vereinbart darstellen, legen die nun bekannt gewordenen internen Mails nahe, dass zumindest einzelne Punkte bereits im Frühjahr als geeint betrachtet wurden. Besonders brisant ist dabei die Formulierung aus dem Bundeskanzleramt, wonach die betreffenden Positionen ausdrücklich als „geeint“ angesehen wurden.
In der SPD sorgt der Kurs der Union entsprechend für Verärgerung. Ein SPD-Politiker kritisierte den Umgang mit den gemeinsam getroffenen Vereinbarungen deutlich: „Vertrauensbildend ist das Gebaren der Union mit Sicherheit nicht.“ Der Streit über das Steuerpaket entwickelt sich damit zunehmend auch zu einer Auseinandersetzung über die Verlässlichkeit der Absprachen innerhalb der Koalition.
Für Vereine und andere Betroffene dürfte dabei vor allem entscheidend sein, ob die angekündigten Änderungen tatsächlich Bestandteil des Reformpakets bleiben. Politisch geht es inzwischen jedoch um mehr als einzelne Freibeträge oder steuerliche Vergünstigungen. Die internen Unterlagen stellen die Frage in den Mittelpunkt, welche Beschlüsse zwischen Union und SPD tatsächlich gemeinsam getragen wurden und warum einzelne Vereinbarungen nun öffentlich wieder infrage gestellt werden. +++ red.












