Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zeigt sich in der Debatte über die geplante Abschaffung der „Rente mit 63“ offen für eine Übergangsfrist von etwa fünf Jahren. Es brauche „ausreichende Übergangsfristen und Vertrauensschutz, damit die Menschen ihre Lebensplanung anpassen können“, sagte die SPD-Vorsitzende der Funke-Mediengruppe. Die Vorsitzende der Rentenkommission, Constanze Janda, habe einen Zeitraum von fünf Jahren genannt. Das gebe Orientierung, fügte Bas hinzu. Beschäftigte und Unternehmen befänden sich in einer Transformation, dabei stehe man an ihrer Seite.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) besteht ungeachtet des Widerstands mehrerer CDU-Ministerpräsidenten auf der Abschaffung der „Rente mit 63“. Die Union müsse sich „selbst sortieren“, sagte Bas. Die „Rente mit 63“ sei seinerzeit von der SPD eingeführt worden. Wenn die Union nun sage, sie wolle an der Regelung festhalten, werde die SPD nicht sagen: Das machen wir nicht. Bas machte zugleich deutlich, dass ein Erhalt der Regelung finanzielle Folgen hätte. „Wenn sie bleibt, dann kostet sie aber was – das muss allen klar sein“, sagte die Arbeitsministerin.
Bas warnte zugleich davor, einzelne Empfehlungen der Rentenkommission isoliert zu betrachten und damit die gesamte Reform zu gefährden. „Meine größere Sorge ist, dass wir am Ende gar keine Reform machen, wenn jetzt einzelne Vorschläge herausgegriffen und zerredet werden“, sagte sie. Wenn nichts gemacht werde, stiegen die Beiträge und das Rentenniveau werde sinken. Das sei sowohl für die ältere als auch für die jüngere Generation schlecht. Sie kämpfe deshalb dafür, dass am Ende eine zukunftsfeste Rentenform stehe.
Die Rentenkommission habe insgesamt 33 Maßnahmen vorgeschlagen, um die Altersvorsorge für alle Generationen zukunftsfest zu machen. Das sei eine große Aufgabe, die man nicht mal eben aus den Ärmeln schüttle. Der Großteil der Vorschläge solle im Herbst vorgelegt werden. Dazu gehörten unter anderem Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten sowie eine neue Berufsunfähigkeitsrente. Die Stärkung der gesetzlichen Rente durch zusätzliche Beiträge, die gewinnbringend angelegt werden sollen, werde voraussichtlich Anfang 2027 folgen.
Bas verwies dabei auf einen Vorschlag, der ihrer Ansicht nach bislang zu wenig Beachtung finde. Menschen, die lange gearbeitet hätten und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könnten, sollten weiterhin zwei Jahre früher ohne Abschläge aus dem Berufsleben ausscheiden können. Die Erwerbsminderungsrente solle weiter verbessert, zugleich Prävention und Rehabilitation gestärkt werden. Damit sei klar: Wer nicht mehr könne, solle weiterhin zwei Jahre früher ohne Abschläge aufhören können. Darüber hinaus seien ausreichende Übergangsfristen und Vertrauensschutz notwendig, damit die Betroffenen ihre Lebensplanung anpassen könnten.
Gleichzeitig verschärft Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) ihren Widerstand gegen eine Reform, die den Renteneintritt aus ihrer Sicht immer weiter nach hinten verschieben würde. Besonders die von der Rentenkommission vorgeschlagene Abschaffung der Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, lehnt sie ab. „Ich habe mich von Tag eins an positioniert und gesagt, dass wir das auf gar keinen Fall mitmachen können“, sagte Schwesig im Berlin Playbook Podcast des Magazins Politico.
Mit ihrer Haltung stehe sie bundesweit nicht allein, betonte Schwesig. Mittlerweile gebe es sieben Ministerpräsidenten, die sich eindeutig gegen die Abschaffung ausgesprochen hätten – aus Ost und West sowie aus SPD und CDU. Zugleich verwies sie auf eine Umfrage, nach der 81 Prozent der Menschen in Deutschland die geplante Reform als ungerecht empfänden.
Schwesig begründet ihre Kritik vor allem mit der tatsächlichen Dauer der Beitragszahlungen. Ausgerechnet diejenigen, die 45 Jahre lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hätten, würden von der geplanten Neuregelung besonders getroffen. Der Durchschnitt liege bei lediglich 37 Beitragsjahren. Deshalb müssten die geleisteten Beitragsjahre auch künftig berücksichtigt werden. „Ich bin ganz klar dafür, dass es bei der Regelung bleibt“, sagte die Ministerpräsidentin.
Besonders hart treffe eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren Menschen mit körperlich schwerer Arbeit, argumentiert Schwesig. Ein Schweißer, ein Schiffbauer oder ein Elektriker, der über Jahrzehnte körperlich harte Arbeit im Schichtsystem leiste, könne dies nicht einfach bis ins höhere Alter fortsetzen. Beginne jemand mit 16 Jahren eine Ausbildung, erreiche er nach 45 Jahren bereits das Alter von 61 Jahren. Müsste er dann bis 65 weiterarbeiten, kämen vier weitere Jahre hinzu. Praktisch bedeute das 49 Jahre Arbeit. Genau das werde von vielen als „mega ungerecht“ empfunden.
Auch pflegende Angehörige dürften nach Ansicht Schwesigs durch die Reform nicht benachteiligt werden. Frauen, die ihre Kinder oder ihre Eltern zu Hause pflegten und damit zugleich das soziale Sicherungssystem entlasteten, dürften dadurch nicht bei ihren Rentenpunkten schlechtergestellt werden. Die Auseinandersetzung um die „Rente mit 63“ bleibt damit ein zentraler Streitpunkt innerhalb der Koalition. Während Kanzler Merz auf eine Abschaffung drängt und Arbeitsministerin Bas für eine umfassende Rentenreform mit Übergangsfristen wirbt, halten mehrere Ministerpräsidenten an der bisherigen Möglichkeit fest, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen. +++














