Die Europäische Kommission verschärft ihren Kurs gegenüber den großen Plattformkonzernen – und rückt dabei erneut den Schutz von Minderjährigen in den Mittelpunkt. Nach vorläufiger Einschätzung der Behörde verstößt Meta mit den Diensten Instagram und Facebook gegen Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste (DSA), weil das Unternehmen den Zugang von Kindern unter 13 Jahren nicht wirksam verhindere.
Im Kern geht es um eine Frage, die die europäische Digitalpolitik seit Jahren beschäftigt: Wie belastbar sind Altersgrenzen in sozialen Netzwerken, wenn ihre Durchsetzung weitgehend auf Selbstauskünften der Nutzer beruht? Genau hierin sieht die Kommission offenbar ein strukturelles Defizit. Zwar schreiben die Nutzungsbedingungen von Meta ein Mindestalter von 13 Jahren vor, nach Auffassung der Brüsseler Behörde reichen die bestehenden Kontrollmechanismen jedoch nicht aus, um diese Vorgabe tatsächlich durchzusetzen.
Nach Darstellung der Kommission können Minderjährige bei der Registrierung ohne größere Hürden ein falsches Geburtsdatum angeben. Wirksame Verfahren zur Überprüfung der Angaben existierten demnach nicht. Besonders kritisch bewertet die Behörde zudem das Vorgehen bei Meldungen über mutmaßlich minderjährige Nutzer. Das entsprechende Verfahren sei kompliziert ausgestaltet und führe häufig nicht dazu, dass gemeldete Konten überprüft oder entfernt würden. Selbst nach Hinweisen behielten betroffene Nutzer vielfach weiterhin Zugang zu den Diensten.
Damit berührt das Verfahren einen empfindlichen Punkt in der europäischen Regulierung digitaler Plattformen. Der DSA verpflichtet große Online-Dienste nicht nur dazu, Risiken für Minderjährige zu analysieren, sondern auch angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Kommission macht nun deutlich, dass sie bloße formale Altersvorgaben nicht länger als ausreichend betrachtet, wenn deren praktische Durchsetzung erkennbar lückenhaft bleibt.
Für Meta ist der Vorgang deshalb politisch wie wirtschaftlich bedeutsam. Sollte das Unternehmen die Anforderungen der Kommission nicht erfüllen, drohen empfindliche Sanktionen. Nach den europäischen Vorschriften kann eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Noch handelt es sich allerdings um eine vorläufige Feststellung; Meta erhält zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme und Nachbesserung.
Der Fall verweist zugleich auf ein grundsätzliches Dilemma digitaler Regulierung. Einerseits wächst der politische Druck, Kinder und Jugendliche im Netz stärker zu schützen. Andererseits bleiben technische und datenschutzrechtliche Fragen der Altersverifikation hoch umstritten. Plattformen stehen damit vor der schwierigen Aufgabe, verlässliche Kontrollen einzuführen, ohne zugleich tiefgreifendere Datenerhebungen zu legitimieren. Gerade daran entzündet sich seit Jahren die Debatte über die Grenzen und Möglichkeiten europäischer Plattformaufsicht.
Die Kommission signalisiert nun, dass sie bereit ist, ihre neuen Befugnisse konsequent einzusetzen. Für Meta könnte dies bedeuten, dass die Zeit unverbindlicher Selbstverpflichtungen endgültig zu Ende geht. +++













