Die neu ausgerichtete hessische Anlauf- und Beratungsstelle bei Hass und Hetze im Netz ist nach Angaben des Innenministeriums erfolgreich gestartet. Hessen hatte die bisherige Meldestelle „HessengegenHetze“ nach rund sechs Jahren zum Ende des vergangenen Jahres neu konzipiert. Hintergrund war eine Evaluation, die ergeben hatte, dass die bisherige breite Ausrichtung und der umfangreiche Aufgabenkatalog nicht mehr zeitgemäß seien. Die Neukonzeption wurde am 18. Dezember 2025 vorgestellt. Seit dem 11. Februar arbeitet die neue Anlauf- und Beratungsstelle vollständig im Regelbetrieb.
Nach den ersten drei Monaten zog Innenminister Roman Poseck eine positive Bilanz. Mit der Neuausrichtung sei Hessen nicht länger Anlaufstelle für teilweise fragwürdige Anzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet. Im Mittelpunkt stehe nun der Opferschutz. Die Stelle unterstütze Menschen aus Hessen, die von Hass und Hetze betroffen seien, mit konkreten Beratungs- und Hilfsangeboten. Sie sei bewusst keine Plattform mehr für Nicht-Betroffene, die den Rechtsstaat testen oder instrumentalisieren wollten.
Nach Angaben des Ministers gingen in den ersten drei Monaten mehr als 450 Hinweise bei der neuen Stelle ein. Im Vergleich zu 2024 sei das Hinweisaufkommen damit um das 20-Fache, gegenüber 2025 um das 15-Fache zurückgegangen. Während im Jahr 2025 durchschnittlich rund 650 Meldungen pro Woche eingegangen seien, liege die Zahl derzeit bei etwa 35 Hinweisen wöchentlich. Für das Jahr 2026 rechnet das Ministerium unter Berücksichtigung eines steigenden Bekanntheitsgrades mit insgesamt 3.000 bis 4.000 Hinweisen. Gegenüber den 34.450 Meldungen des Vorjahres entspräche dies einem Rückgang von mehr als 90 Prozent.
Nach Angaben des Innenministeriums wird das neue Konzept von Betroffenen angenommen. In den ersten Monaten seien zehn Beratungsgespräche geführt worden. Dabei habe es unter anderem um strafrechtliche Möglichkeiten bei Beleidigungen sowie um das Löschen von Inhalten gegangen. Betroffene Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker seien zudem auf die Onlinewache, die örtliche Polizei sowie auf das bundesweite Angebot der „Starken Stelle“ hingewiesen worden. Besonders positiv bewertet worden seien schnelle Rückmeldungen der Beratungsstelle. In geeigneten Fällen habe zudem an Kooperationspartner und Landesmedienanstalten vermittelt werden können.
Poseck betonte zugleich die Bedeutung der Meinungsfreiheit. Das Strafrecht müsse auf wirklich strafwürdige Fälle beschränkt bleiben. Auch geschmacklose oder schwer erträgliche Beiträge könnten sich in der Regel auf die Meinungsfreiheit berufen. Strafrechtliche Maßnahmen dürften daher nicht vorschnell eingesetzt werden. Nach seiner Einschätzung sei in einzelnen Fällen in der Vergangenheit über das Ziel hinausgeschossen worden.
Zugleich verwies der Minister auf die gesellschaftliche Verantwortung im Umgang miteinander. Respekt könne weder verordnet noch mit strafrechtlichen Mitteln erzwungen werden. Die neue Anlauf- und Beratungsstelle leiste durch Orientierung, Unterstützung und die Stärkung von Betroffenen einen wichtigen Beitrag. Zudem würden Doppelstrukturen mit Polizei und Staatsanwaltschaft vermieden und Ressourcen gezielt eingesetzt.
Mit der Neuausrichtung bearbeitet die Stelle nur noch Fälle mit Hessenbezug. Zudem dient sie nicht mehr als Anlaufstelle für Strafanzeigen. Im Mittelpunkt stehen nun Beratung, Aufklärung und Information. Rückmeldungen an pseudonyme Hinweisgeber erfolgen nicht mehr. +++ red.













