Mehr Rente ab Juli – Krankenkassen, Pflegeversicherung und Finanzamt schmälern das Plus

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Zum 1. Juli steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland bundesweit einheitlich um 4,24 Prozent. Von der Anpassung profitieren rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Der Rentenwert erhöht sich dabei von bislang 40,79 Euro auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Damit fällt die Rentenerhöhung höher aus als im Vorjahr. Allerdings kommt der Anstieg nicht vollständig bei den Rentenbeziehenden an. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuerzahlungen mindern den tatsächlichen Zuwachs. Zudem dürften erneut mehrere Zehntausend Menschen durch die Rentenanpassung steuerpflichtig werden. Im vergangenen Jahr waren nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern rund 73.000 Rentner betroffen.

Grundlage der Rentenerhöhung ist die positive Lohnentwicklung in Deutschland im Jahr 2025. Da die gesetzliche Rentenanpassung an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt ist, profitieren Rentner von steigenden Einkommen der Beschäftigten. Der Bundesrat hat der zuvor vom Bundeskabinett beschlossenen Rentenerhöhung zugestimmt. Die Schreiben zur Rentenanpassung werden teilweise noch im Juni sowie im Juli verschickt. Rentnerinnen und Rentner, die vor April 2024 in den Ruhestand gegangen sind, erhalten ihre Rentenzahlung weiterhin im Voraus. Wer später in Rente gegangen ist, erhält die Auszahlung in der Regel am Monatsende.

Mit der Erhöhung steigt beispielsweise eine bisherige Monatsrente von 500 Euro auf 521,20 Euro brutto. Wer bislang 1.000 Euro erhält, bekommt künftig 1.042,40 Euro brutto. Bei einer bisherigen Monatsrente von 1.500 Euro beträgt das Plus 63,60 Euro, bei einer Rente von 2.000 Euro steigt der Betrag um 84,80 Euro brutto. Die Anpassung gilt nicht nur für Altersrenten, sondern gleichermaßen für Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten sowie Renten der landwirtschaftlichen Alterskasse.

Von der Bruttorente werden jedoch weiterhin die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. In der gesetzlichen Krankenversicherung mindern der allgemeine Beitragssatz von 14,7 Prozent sowie der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent die Rentenzahlung jeweils zur Hälfte. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung, der vollständig von der Rente einbehalten wird. Für Kinderlose beträgt dieser 4,2 Prozent, für Rentner mit Kindern 3,6 Prozent.

Werden die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt rund 13 Prozent berücksichtigt, fällt das tatsächliche Plus geringer aus. Bei einer bisherigen Monatsrente von 500 Euro verbleibt netto ein Zuwachs von rund 18 Euro. Bei einer Rente von 1.000 Euro beträgt der Nettozuwachs etwa 37 Euro. Wer bislang 1.500 Euro erhält, kann mit rund 55 Euro mehr rechnen. Bei einer Monatsrente von 2.000 Euro bleiben netto etwa 74 Euro zusätzlich. Nach Berechnungen der Lohnsteuerhilfe Bayern kommen damit lediglich rund 3,7 Prozent der Rentenerhöhung nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich auf dem Konto der Senioren an.

Mit jeder Rentenerhöhung steigt zugleich das Risiko, einkommensteuerpflichtig zu werden. „Weiterhin sind Rentenerhöhungen in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Der persönliche Rentenfreibetrag wird einmalig im Jahr des Renteneintritts berechnet und anschließend dauerhaft festgeschrieben. Er erhöht sich daher nicht mit den jährlichen Rentenanpassungen. Dadurch wächst der steuerpflichtige Anteil der Rente Jahr für Jahr. Gleichzeitig steigt jedoch auch der steuerliche Grundfreibetrag. Dieser liegt derzeit bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete. Werden diese Grenzen mit den zu versteuernden Einkünften überschritten, ist in der Regel eine Steuererklärung erforderlich.

In der Steuererklärung müssen sämtliche Einkünfte angegeben werden. Eine entsprechende Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung kann kostenlos zur Vorlage beim Finanzamt angefordert werden. Neben der gesetzlichen Altersrente sind unter anderem weitere staatliche Renten, Einkünfte aus einer betrieblichen Altersvorsorge, nicht versteuerte Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen anzugeben. Rentnerinnen und Rentner, deren Einkünfte in der Nähe des Grundfreibetrags liegen, sollten prüfen lassen, ob durch die Rentenerhöhung Einkommen- oder Kirchensteuer anfällt.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt zudem, vorsorglich finanzielle Rücklagen zu bilden, falls es zu einer Steuernachzahlung kommt. Allerdings führt das Überschreiten des Grundfreibetrags nicht zwangsläufig zu einer Steuerzahlung. Ausgaben für Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden oder Krankheitskosten können – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – die Steuerlast mindern. Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu privaten Personenversicherungen können bis zum jeweiligen Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden.

Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge verbleibt von der Rentenerhöhung vor Steuern ein Plus von rund 3,7 Prozent. Damit liegt der tatsächliche Zuwachs weiterhin über der Inflationsrate des Vorjahres von 2,2 Prozent. In den Jahren 2022 und 2023 waren die Rentenerhöhungen allerdings deutlich niedriger ausgefallen als die jeweilige Inflation. Dadurch wurden die Haushaltsbudgets vieler Rentner bereits erheblich belastet. Ob die diesjährige Rentenerhöhung diese Verluste ausgleichen kann, erscheint fraglich.

Hinzu kommt, dass zahlreiche Dienstleistungen sowie Energie- und Kraftstoffpreise weiter gestiegen sind. Hohe Lebenshaltungs-, Gesundheits- und Wohnkosten sorgen dafür, dass viele Menschen trotz steigender Renten eine zunehmende finanzielle Belastung wahrnehmen. Vor allem Beziehende sehr niedriger Renten dürften durch die Erhöhung kaum eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Situation erleben. Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, muss zudem damit rechnen, dass die höhere Rente auf die Sozialleistung angerechnet und der staatliche Zuschuss entsprechend gekürzt wird. +++ red.

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