Landtag in Hessen beschließt Reform für öffentliche Aufträge

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Der Hessische Landtag hat die Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) beschlossen und damit eine grundlegende Reform des Vergaberechts auf den Weg gebracht. Die Landesregierung verbindet mit dem neuen Gesetz das Ziel, öffentliche Investitionen schneller umzusetzen, Kommunen und Unternehmen von bürokratischen Hürden zu entlasten und zugleich faire Arbeitsbedingungen zu sichern.

Künftig sollen öffentliche Auftraggeber deutlich mehr Handlungsspielraum erhalten. Das Gesetz sieht höhere Wertgrenzen für Direktvergaben, vereinfachte Nachweisverfahren und die Einführung des sogenannten Bestbieterprinzips vor. Projekte sollen dadurch schneller realisiert werden können, ohne nach Darstellung der Landesregierung soziale Standards aus dem Blick zu verlieren.

Hessens Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Kaweh Mansoori bezeichnete die Reform als einen grundlegenden Modernisierungsschritt. „Mit dem neuen Vergabe- und Tariftreuegesetz sorgen wir dafür, dass öffentliche Investitionen schneller bei den Menschen ankommen. Wir schaffen eines der modernsten Vergabegesetze Deutschlands: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und gleichzeitig klare Regeln für faire Arbeitsbedingungen. Wer ordentlich bezahlt und gute Arbeit leistet, soll bei öffentlichen Aufträgen faire Chancen haben“, sagte Mansoori.

Vor dem Hintergrund hoher Investitionsbedarfe setzt die Landesregierung vor allem auf Beschleunigung. Liefer- und Dienstleistungen können künftig bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro direkt vergeben werden. Für Bauleistungen gilt eine neue Grenze von 750.000 Euro. Gleichzeitig werden Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte deutlich vereinfacht. Nach Auffassung der Landesregierung schafft dies mehr Flexibilität für Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber und ermöglicht eine schnellere Umsetzung geplanter Investitionen.

„Gerade in Zeiten hoher Investitionsbedarfe dürfen öffentliche Mittel nicht in langen Verfahren stecken bleiben. Wir wollen, dass aus bereitgestellten Mitteln schneller konkrete Projekte werden – auf Baustellen, in Kommunen und bei der Modernisierung unserer Infrastruktur“, erklärte Mansoori.

Die Reform setzt zugleich auf die Verknüpfung von wirtschaftlicher Effizienz und sozialer Verantwortung. Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen weiterhin faire und tarifgerechte Arbeitsbedingungen einhalten. Die Tariftreue bleibt damit ein zentraler Bestandteil des Gesetzes. Neue Präqualifizierungsverfahren sollen dafür sorgen, dass die erforderlichen Nachweise künftig einfacher und unbürokratischer erbracht werden können.

„Wir verbinden wirtschaftliche Vernunft mit sozialer Verantwortung. Öffentliche Aufträge sollen dort ankommen, wo gute Arbeit geleistet und fair bezahlt wird. Faire Löhne dürfen kein Wettbewerbsnachteil sein“, sagte Mansoori.

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist das sogenannte Bestbieterprinzip. Danach müssen Nachweise grundsätzlich nur noch von dem Unternehmen vorgelegt werden, das den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag erhalten soll. Für viele Betriebe bedeutet dies eine spürbare Entlastung im laufenden Vergabeverfahren. Gleichzeitig sollen Kontrollmechanismen bestehen bleiben, um Missbrauch und Lohndumping wirksam entgegenzutreten.

Mit der Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes setzt die Landesregierung nach eigenen Angaben einen zentralen Punkt ihres Koalitionsvertrages um. Die Reform steht damit exemplarisch für den Versuch, staatliche Verfahren zu modernisieren und zu beschleunigen, ohne den Anspruch auf faire Wettbewerbsbedingungen und tarifgerechte Beschäftigung aufzugeben.

Die wichtigsten Änderungen umfassen die Anhebung der Direktvergabegrenzen auf 100.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie 750.000 Euro für Bauleistungen, die freie Verfahrenswahl unterhalb der EU-Schwellenwerte, die Einführung des Bestbieterprinzips, vereinfachte Präqualifizierungsverfahren, die Stärkung der Tariftreue und fairer Wettbewerbsbedingungen sowie erweiterte Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gegen Missbrauch. +++ red.

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