Ganz Hessen ist jetzt Blauzungen-Sperrzone - EU-Vorgaben gelten

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Nach dem Nachweis der Blauzungenkrankheit in einer Rinderhaltung im Landkreis Fulda gilt nun ganz Hessen als Sperrzone. Die Ausweitung der bestehenden Restriktionsgebiete wurde notwendig, nachdem das Virus des Serotyps BTV-8 in einem Bestand im Osten des Landes festgestellt worden war. Damit erfasst die Sperrzone nun auch die bislang nicht vollständig betroffenen Regionen Nordhessens, heißt es auf fuldainfo.de.

Dem Schritt waren bereits mehrere Ausbrüche der Tierseuche vorausgegangen. Fälle waren zuvor im Saarland, in der Eifel sowie im Februar dieses Jahres im südhessischen Landkreis Bergstraße registriert worden. Durch den jüngsten Nachweis im Landkreis Fulda mussten die bestehenden Handelsrestriktionen erneut angepasst werden. Da sich die einzelnen Restriktionsgebiete inzwischen überschneiden, wird Hessen nun vollständig als Sperrzone geführt.

Die Blauzungenkrankheit wird durch das Blauzungenvirus verursacht und betrifft vor allem Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen. Auch Kameliden wie Lamas und Alpakas können erkranken. Übertragen wird das Virus nicht direkt von Tier zu Tier, sondern durch blutsaugende Stechmücken, sogenannte Gnitzen. Erkrankte Tiere können unter anderem Fieber, Appetitlosigkeit, Schwellungen und Entzündungen im Maulbereich, Lahmheiten sowie Leistungseinbußen zeigen. In schweren Fällen kann die Infektion tödlich verlaufen.

Für Tierhalter hat die Ausweisung einer Sperrzone vor allem Auswirkungen auf den Handel und den Transport von Tieren. Das Verbringen empfänglicher Tierarten aus der Sperrzone heraus ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Innerhalb der Sperrzone bestehen dagegen keine zusätzlichen Transportbeschränkungen.

Für Menschen stellt das Virus keine Gefahr dar. Nach Angaben der zuständigen Behörden ist die Blauzungenkrankheit weder auf den Menschen übertragbar noch besteht ein Risiko beim Verzehr von Fleisch oder Milch betroffener Tierarten.

Veterinärbehörden empfehlen Tierhaltern weiterhin, ihre Bestände gegen den Serotyp BTV-8 impfen zu lassen. Die Impfung gilt als wirksamste Maßnahme, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und die Folgen weiterer Ausbrüche zu begrenzen. Mit dem Nachweis im Landkreis Fulda hat die Tierseuche nun auch den Osten Hessens erreicht und die Ausweitung der Restriktionszone auf das gesamte Bundesland ausgelöst. +++ red.

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