Der hessische Landesverfassungsschutz darf den AfD-Landesverband Hessen weiterhin als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch im Hauptsacheverfahren entschieden. Zugleich stellte das Gericht fest, dass das hessische Innenministerium und der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit im Jahr 2022 nicht über die Beobachtung der Partei hätten informieren dürfen.
Bereits im September 2025 hatte das Verwaltungsgericht im Eilverfahren eine Beschwerde des AfD-Landesverbands gegen die Einstufung zurückgewiesen. Schon damals kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Einordnung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes erfüllt seien. Voraussetzung dafür seien tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Nach Auffassung des Gerichts liegen solche Anhaltspunkte bei der AfD vor. Unter Berücksichtigung der Reichweite der Meinungsfreiheit habe das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen, dass die Partei einen sogenannten „ethnischen Volksbegriff“ vertrete. In der Mitteilung des Gerichts heißt es, es gebe hinreichende Aussagen, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere von Asylsuchenden, als ethnisch „Fremde“ richteten.
Darüber hinaus sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund. Zudem spreche einiges dafür, dass die AfD das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland grundlegend erschüttern wolle. Dadurch könne die freiheitlich-demokratische Grundordnung in ihrer Ausprägung als Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip infrage gestellt werden, heißt es weiter.
Die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag wertete die Entscheidung als Bestätigung der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutzbeauftragte der CDU-Fraktion, Holger Bellino, erklärte, das Gericht habe im Hauptsacheverfahren festgestellt, dass „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorlägen. Damit werde die bereits erfolgte Einstufung und die damit verbundene Beobachtung durch nachrichtendienstliche Mittel ausdrücklich bestätigt. Die Entscheidung sei angesichts wiederholt problematischer Äußerungen führender AfD-Funktionäre zu erwarten gewesen.
Bellino betonte, der Verfassungsschutz handele auf Grundlage geltenden Rechts und habe die Aufgabe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Transparenz und Aufklärung könnten dabei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Sicherheitsarchitektur sein. Zugleich zeige die Entscheidung, dass die gerichtliche Kontrolle des Verfassungsschutzes funktioniere und rechtsstaatliche Verfahren konsequent eingehalten würden. Die CDU-Fraktion werde den weiteren juristischen Verlauf aufmerksam begleiten.
Auch die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag begrüßte das Urteil. Ihr Vorsitzender Tobias Eckert erklärte, das hessische Landesamt für Verfassungsschutz habe den AfD-Landesverband Hessen zu Recht als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Mit der Entscheidung könne der Verfassungsschutz die hessische AfD weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.
Eckert sagte, daran, dass die AfD gegen das Grundgesetz und gegen den Rechtsstaat arbeite, könne es unter aufgeklärten Menschen schon lange keinen Zweifel mehr geben. Wer höre, was maßgebliche Vertreter der Partei öffentlich sagten, wer ihre Beiträge in sozialen Netzwerken lese und ihre Reden in den Parlamenten verfolge, wisse, wie die Partei auftrete. In Hessen seien völkisch-nationalistische Ideologen und Menschenfeinde am Werk.
Vor diesem Hintergrund freue er sich über das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Zugleich gehe er davon aus, dass der hessische Verfassungsschutz die Beobachtung der AfD in Hessen in der gebotenen Form fortsetze und gegebenenfalls intensivieren werde. Im Licht der dabei gewonnenen Erkenntnisse müsse der wehrhafte Rechtsstaat entschlossen handeln und dürfe keine der verfassungsrechtlich möglichen Optionen ausschließen. +++ red.












