Verbraucherschützer bemängeln neues Recht auf Reparatur – Deutsche Umwelthilfe fordert schärfere Kontrollen und finanzielle Anreize

Mit dem seit dem 1. August geltenden Recht auf Reparatur soll die Lebensdauer von Elektrogeräten verlängert und die Menge an Elektroschrott verringert werden. Doch aus Sicht von Verbraucherschützern weist das neue Gesetz erhebliche Schwächen auf. Die Umwelt- und Verbraucherorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die Regelungen in ihrer jetzigen Form für unzureichend und fordert Nachbesserungen bei Kontrollen, Sanktionen und finanziellen Anreizen für Verbraucher.

„So wie das Gesetz jetzt konzipiert ist, ist es gut gemeint, jedoch schlecht gemacht“, sagte Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe, dem „Spiegel“. Nach seiner Einschätzung fehlen sowohl Anreize für Kunden als auch wirksame Kontrollmechanismen und Sanktionen gegenüber Unternehmen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Besonders kritisch sieht die DUH Billigplattformen mit Sitz im Ausland, die gegen die neuen Vorgaben verstoßen könnten. Fischer fordert deshalb spürbare Konsequenzen bis hin zu Verkaufsverboten. Notwendig seien Vollzugsbehörden, Beschwerdestellen, Bußgelder sowie regelmäßige Kontrollen. Ohne Sanktionen bestehe die Gefahr, dass einzelne Marktteilnehmer das Gesetz schlicht ignorierten.

Aus Sicht der Verbraucherschützer entscheidet für viele Kunden vor allem der Preis darüber, ob ein defektes Gerät repariert oder ersetzt wird. Die Deutsche Umwelthilfe spricht sich deshalb für Instrumente aus, die Reparaturen finanziell attraktiver machen. Genannt werden Bonusmodelle sowie eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Reparaturen und Ersatzteile. Ohne solche finanziellen Anreize werde das neue Recht vor allem von umweltbewussten Verbrauchern genutzt werden, prognostiziert Fischer.

Unterdessen reagiert auch der Handel auf die neuen gesetzlichen Vorgaben. Der Elektronikhändler Media-Markt-Saturn kündigte an, sein Reparaturgeschäft auszubauen. Nach Unternehmensangaben sollen die derzeit rund drei Millionen Reparaturen pro Jahr bis 2029 auf 3,2 Millionen steigen.

Das neue Recht auf Reparatur gilt in Deutschland seit dem 1. August. Es verpflichtet Hersteller, für bestimmte Alltagsgeräte Reparaturen anzubieten und Ersatzteile bereitzuhalten. Ziel des Gesetzes ist es, die Nutzungsdauer von Elektrogeräten zu verlängern und dadurch das Aufkommen an Elektroschrott zu verringern. +++

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