Thomas Heilmann kritisiert weiterhin Gesetzgebungsverfahren im Bundestag

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Kurz vor der erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Hauptsacheverfahren zur Novelle des Heizungsgesetzes hat der frühere Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann (CDU) erneut Kritik am Gesetzgebungsverfahren im Parlament geäußert. Gut drei Jahre nach seinem Eilantrag gegen das damalige Verfahren sieht er nach eigenen Angaben kaum Verbesserungen.

Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ erklärte Heilmann, die Praxis, dem Bundestag erst in den Nachtstunden vor entscheidenden Ausschusssitzungen hunderte Seiten umfassende Änderungsanträge vorzulegen, habe sich seiner Ansicht nach „leider wenig geändert“.

Heilmann hatte im Jahr 2023 das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil ihm nach eigener Darstellung nicht genügend Zeit geblieben war, die geplante Novelle des Heizungsgesetzes angemessen zu prüfen. Das Gericht hatte daraufhin im Eilverfahren eingegriffen und die abschließende Beratung des Gesetzes zunächst gestoppt.

Mit Blick auf das nun anstehende Urteil im Hauptsacheverfahren erwartet der CDU-Politiker allerdings keine grundlegende Entscheidung. Er könne sich vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht „keine weitreichende Entscheidung treffen“ werde.

An seiner damaligen Klage hält Heilmann dennoch fest. „Auch heute denke ich noch, dass ich damals richtig gehandelt habe“, sagte er. Bundestag und Bundesregierung seien bereits vor seiner Klage und aus seiner Sicht auch weiterhin nicht sorgfältig mit dem Gesetzgebungsprozess umgegangen. Dies führe zu einer eigentlich vermeidbaren Entwertung der Demokratie.

Zugleich erklärte Heilmann, das Bundesverfassungsgericht habe in seiner einstweiligen Anordnung zwar die richtige Analyse vorgenommen und die entscheidenden Rechtsfragen aufgeworfen. Er habe jedoch den Eindruck, dass das Gericht Schwierigkeiten habe, daraus einen klaren Maßstab zu entwickeln, an dem sich Gesetzgebungsverfahren künftig messen lassen. Deshalb rechne er damit, dass die Karlsruher Richter am Donnerstag keine weitreichende Entscheidung treffen werden. Das Urteil im Hauptsacheverfahren wird am Donnerstag erwartet. +++ red.

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