Die Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD gewinnt innerhalb der Bundespolitik weiter an Fahrt. Nach einem Bericht des „Spiegel“ spricht sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) inzwischen intern dafür aus, zeitnah ein Verfahren auf den Weg zu bringen. Dem Magazin zufolge warb Pistorius in der letzten Sitzung des SPD-Präsidiums vor der Sommerpause nachdrücklich dafür, die nächsten Schritte in Richtung eines Verbotsantrags einzuleiten.
Auslöser für seine Haltung ist dem Bericht zufolge ein Ende Juni veröffentlichtes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Nach Einschätzung von Pistorius seien damit die Voraussetzungen gegeben, einen Verbotsantrag gegen die AfD zu stellen. Ein weiteres Abwarten komme aus seiner Sicht nicht mehr infrage. Stattdessen müsse die SPD den Prozess nun aktiv vorantreiben.
Die Diskussion beschränkt sich jedoch nicht auf die Bundes-SPD. Auch Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) wirbt seit Längerem für ein Verbotsverfahren. Gegenüber dem „Spiegel“ kritisierte er, die öffentliche Debatte werde noch immer geführt, als gehe es in erster Linie um eine politische Mutprobe. Tatsächlich verpflichte die wehrhafte Demokratie zum Handeln, wenn die Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Ordnung angegriffen würden. Maier appellierte zugleich an die Union, ihrer historischen Verantwortung gerecht zu werden und ein entsprechendes Verfahren mitzutragen.
Auch innerhalb der Union mehren sich Stimmen, die ein Verbotsverfahren befürworten. Dennis Radtke, Vorsitzender des Arbeitnehmerflügels der Union, sprach sich gegenüber dem „Spiegel“ dafür aus, endlich einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Es sei Aufgabe des Gerichts, die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu prüfen. Deshalb sei es „höchste Zeit“, Karlsruhe mit dieser Frage zu befassen.
Mit den Vorstößen aus SPD und Teilen der Union erhält die seit Monaten geführte Debatte neue politische Dynamik. Während Befürworter auf die Schutzfunktion der wehrhaften Demokratie verweisen und auf eine verfassungsrechtliche Klärung drängen, würde letztlich allein das Bundesverfassungsgericht über einen möglichen Parteiverbotsantrag und dessen Erfolgsaussichten entscheiden. Die politischen Weichenstellungen in den kommenden Wochen dürften deshalb maßgeblich darüber entscheiden, ob aus der Diskussion ein konkretes Verfahren wird. +++ red.












